Original: Gesetz zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam
Germany · German Bundestag · 26 March 2026
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<strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Änderungen
Original: Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026)
Germany · German Bundestag · 27 January 2026
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Feststellung des Bundeshaushaltsplans 2026 in Einnahmen und Ausgaben auf 520,476 Mrd Euro, Feststellung des Wirtschaftsplans des Sondervermögens "Bundeswehr" auf 25,509 Mrd Euro, des Sondervermögens "Infrastruktur und Klimaneutralität" auf 58,866 Mrd Euro, des Sondervermögens "Klima- und Transformationsfonds" auf 33,078 Mrd Euro und des Sondervermögens "Aufbauhilfe 2021" auf 2,500 Mrd Euro; Nettokreditaufnahme bis zur Höhe von 89,866 Mrd Euro, Gewährleistungsermächtigungen bis zu 1.012,710 Mrd Euro, Stelleneinsparung von 2 Prozent; Investitionen in Höhe von 56,118 Mrd Euro, erwartete Steuereinnahmen von 383,830 Mrd Euro<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Erhöhung des Gesamthaushalts auf 524,540 Mrd Euro sowie des Sondervermögens "Klima- und Transformationsfonds" auf 34,804 Mrd Euro, Senkung des Sondervermögens "Infrastruktur und Klimaneutralität" auf 58,068 Mrd Euro; Erhöhung der max. Nettokreditaufnahme auf 97,964 Mrd Euro und der Stelleneinsparung auf 2,2 Prozent; Erhöhung der Investitionen auf 58,354 Mrd Euro und der erwarteten Steuereinnahmen auf 387,214 Mrd Euro
Original: Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes
Germany · German Bundestag · 27 January 2026
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Anpassung an Vorschriften des EU-Rechts zur Festlegung der Datenlieferverpflichtungen für die Agrarstrukturerhebung 2026 um Merkmale zu Stallhaltungsverfahren und Weidehaltung sowie Wirtschaftsdünger und Rebanlagen, Aussetzung der Module zur Bewässerung, zur Bodenbearbeitung und zur Ausstattung mit Maschinen und technischen Einrichtungen, Erfassung von Bodennutzung sowie Rinderzahlen landwirtschaftlicher Betriebe gesondert nach ökologischer Wirtschaftsweise; Entlastung landwirtschaftlicher Betriebe durch Nutzung vorhandener Verwaltungsdaten statt stichprobenartiger Befragungen, Umstellung des Pflichtmerkmals 'Größe der Waldfläche' auf freiwillige Angabe, Erfassung der Geokoordinaten im Rahmen der Besonderen Ernte- und Qualitätsermittlung, redaktionelle Anpassungen;<br /> Änderung zahlr. §§ Agrarstatistikgesetz sowie § 28 Agrarorganisationen-und-Lieferketten-act<br /> <br /> Bezug: Verordnung (EU) 2018/1091 vom 18. Juli 2018 über integrierte Statistiken zu landwirtschaftlichen Betrieben und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1166/2008 und (EU) Nr. 1337/2011 (ABl. L 200, 07.08.2018, S. 1; L 265, 24.10.2018, S. 23); Durchführungsverordnung (EU) 2024/2914 vom 25. November 2024 zu den für das Referenzjahr 2026 gemäß der Verordnung (EU) 2018/1091 des Europäischen Parlaments und des Rates über integrierte Statistiken zu landwirtschaftlichen Betrieben zu liefernden Daten hinsichtlich der Liste der Variablen und ihrer Beschreibung (ABl. L 2024/2914, 26.11.2024); Verordnung (EU) 2022/2379 vom 23. November 2022 über Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 617/2008 der Kommission sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1165/2008, (EG) Nr. 543/2009 und (EG) Nr. 1185/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Richtlinie 96/16/EG des Rates (ABl. L 315, 07.12.2022, S. 1)
Original: Gesetz zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes
Germany · German Bundestag · 27 January 2026
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Umsetzung von EU-Recht zur Erfassung von Antibiotikaverbrauchsdaten bei Tieren: Verpflichtung tierärztlicher Praxen zur elektronischen Datenübermittlung der Anwendung antimikrobiell wirksamer Arzneimittel bei Schafen, Ziegen, Enten und Gänsen und weiteren lebensmitteliefernden Tieren, Meldepflicht für die Antibiotikaverbrauchsmengenerfassung bei Hunden, Katzen und Pelztieren ab 2029, Ausweitung der Mitteilungsverpflichtungen tierhaltender Personen und der Tierärzte auf Jahresturnus, Regelungen zum Versand verschreibungspflichtiger Tierarzneimittel auch ohne Besuch einer tierärztlichen Praxis, Durchführung der Risikobewertung durch BfR und Veröffentlichung eines jährlichen Berichts, fachliche Ergänzungen hinsichtlich der tierärztlichen Hausapotheke sowie der Mitwirkung von Zollbehörden bei der Überwachung des Verbringens von Tierarzneimitteln;<br /> Einfügung und Änderung zahlr. §§ Tierarzneimittelgesetz sowie Änderung §§ 11a und 28a Apothekengesetz; Verordnungsermächtigung; Bekanntmachungserlaubnis Tierarzneimittelgesetz<br /> <br /> Bezug: Delegierte Verordnung (EU) 2021/578 vom 29. Januar 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf Anforderungen an die Erhebung von Daten über das Verkaufsvolumen und die Anwendung von antimikrobiellen Arzneimitteln bei Tieren (ABl. L 123, 09.04.2021, S. 7); Durchführungsverordnung (EU) 2022/209 vom 16. Februar 2022 zur Festlegung des Formats der zu erhebenden und zu meldenden Daten für die Bestimmung des Verkaufsvolumens und der Anwendung von antimikrobiellen Arzneimitteln bei Tieren gemäß der Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 35, 17.02.2022, S. 4)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Entlastung von Dokumentationspflichten z.B. durch<strong> </strong>geänderte Vorgaben für Tierhalter zur Mitteilung über innerhalb einer Kalenderwoche verendeter oder getöteter Tiere, Folgeänderungen;<br /> Änderung §§ Tierarzneimittelgesetz
Original: Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung
Germany · German Bundestag · 9 January 2026
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Fortgesetzte Entwicklung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FSK) zu einer zentralen Prüfungs- und Ermittlungsbehörde: weitere Optimierung des risikoorientierten Prüfansatzes, automatisierter Datenabgleich zur systematischen Auswertung großer Datenmengen hinsichtlich bestehender Risiken von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung, Erhöhung der Beanstandungsquoten durch Fortentwicklung des Risikomanagements und ein operatives Informations- und Datenanalysesystems, insbes. zur Erhöhung der aufgedeckten Verstöße wegen Beitragsvorenthaltung mit substanziellen Schadenssummen, Priorisierung von Prüfungen und Anpassung des Katalogs der anfälligen Branchen an aktuelle Entwicklungen, Ermöglichung eines digital unterstützten und medienbruchfreien Prüfablaufs betr. Personalbefragung und Geschäftsunterlagenprüfung, gezieltere Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der organisierten Formen der Schwarzarbeit, Stärkung der Ermittlungstätigkeit durch Teilnahme am polizeilichen Informationsverbund, Verbesserung der Handhabbarkeit des Straf- und Bußgeldrechts; Einschränkung von Grundrechten betr. Fernmeldegeheimnis;<br /> Änderung von 18 Gesetzen sowieFolgeänderungen in weiteren 4 Gesetzen und 3 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 548/24 (GESTA 20. WP D073) in geänderter Fassung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> klarstellende Aufnahme plattformbasierter Lieferdienste in den Katalog der Risikobranchen, Übertragung von Prüfungsbefugnissen auf die nach Landesrecht zuständigen Behörden sowie Anwendung von Duldungs- und Mitwirkungspflichten, klarstellende Ergänzung hinsichtlich der Befugniserweiterung bei der selbstständigen Durchführung von Ermittlungsverfahren (sog. "Kleine Staatsanwaltschaft") u.a.
Original: Gesetz zur Durchführung der Reform und Erweiterung des Schutzes geografischer Angaben (Geoschutzreformgesetz)
Germany · German Bundestag · 27 January 2026
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Konsolidierung und Anpassung bestehender Regelungen zur Durchführung reformierten Unionsrechts zum Schutz geografischer Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse, Wein und Spirituosen sowie für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse: Regelungen insbes. betr. Erzeugervereinigungen, Antrags-, Änderungs- und Löschungsverfahren in Bezug auf Schutzbezeichnungen, amtliche Kontrollverfahren, Einführung eines öffentlichen Registers zu Erzeugervereinigungen, Zuständigkeiten, Klagebefugnisse, Ordnungswidrigkeitstatbestände, Beteiligungs- und Meldepflichten, Berichtspflichten, Datenverarbeitung und Datenaustausch, Umsetzung zahlr. Regelungen durch Rechtsverordnung;<br /> act zur Durchführung des Unionsrechts auf dem Gebiet des Agrargeoschutzes (<strong>Agrargeoschutz-Durchführungsgesetz</strong> – AgrarGeoSchDG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung, Einfügung und Aufhebung zahlr. §§ in 7 Gesetzen und 5 Rechtsverordnungen, Außerkrafttreten Lebensmittelspezialitätengesetz sowie Solingenverordnung und Glashütteverordnung; Verordnungsermächtigung, Bekanntmachungserlaubnis Markengesetz<br /> <br /> Bezug: Verordnung (EU) 1151/2012 vom 11. April 2024 über geografische Angaben für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse und über garantiert traditionelle Spezialitäten und fakultative Qualitätsangaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013, (EU) 2019/787 und (EU) 2019/1753 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 (ABl. L 2024/1143, 23.04.2024, S. 1; 2024/90374, 25.6.2024); Verordnung (EU) 2023/2411 vom 18. Oktober 2023 über den Schutz geografischer Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse und zur Änderung der Verordnungen (EU) 2017/1001 und (EU) 2019/1753 (ABl. L 2023/2411, 27.10.2023, S. 1)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Änderungen
Original: Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
Germany · German Bundestag · 27 January 2026
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Maßnahmen zur Sicherung des Rentenniveaus, zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten sowie zur Fachkräftesicherung: Verlängerung der bis zum 1. Juli 2025 geltenden Haltelinie von 48 Prozent bis einschließlich zur Rentenanpassung zum 1. Juli 2031, Vorlage eines Berichts im Jahr 2029 zur Entwicklung des Beitragssatzes und der Bundeszuschüsse; Verlängerung der anrechnungsfähigen Kindererziehungszeit für vor 1992 geborene Kinder um weitere sechs Monate auf insgesamt drei Jahre; Regelungen zur Stabilisierung und Erhöhung der Transparenz der Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung: Vereinfachung der Fortschreibungsvorschriften für Bundeszuschüsse, Anhebung der Mindestrücklage der Nachhaltigkeitsrücklage auf das 0,3-fache der durchschnittlichen Monatsausgaben, Erweiterung der Berichtspflichten für den jährlichen Rentenversicherungsbericht um die Entwicklung des Sicherungsniveaus; Aufhebung des Anschlussverbots für Personen nach Erreichen der Regelaltersgrenze zur Ermöglichung sachgrundlos befristeter Arbeitsverhältnisse beim bisherigen Arbeitgeber, redaktionelle Bereinigungen, Folgeänderungen;<br /> Einfügung §§ 154a und 287h, Aufhebung §§ 287a, 287c und 287e sowie Änderung zahlr. §§ Sechstes Buch Sozialgesetzbuch und § 114 Viertes Buch Sozialgesetzbuch
Original: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226
Germany · German Bundestag · 27 January 2026
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Umsetzung der DAC-8-Richtlinie der EU sowie zweier OECD-Regelwerke für mehr steuerliche Transparenz für digitale Finanzprodukte, insbes. bei Kryptowerten, sowie Minimierung von Umgehungsmöglichkeiten durch verbesserten zwischenstaatlichen Informationsaustausch: Einführung einer Pflicht für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen zur Meldung bestimmter Transaktionen an die Finanzbehörden, Ausweitung bereits bestehender Meldepflichten zu Finanzkonten auf bestimmte digitale Zahlungsinstrumente wie elektronisches Geld (E-Geld) und digitales Zentralbankgeld;<br /> act über die Meldepflicht von Anbietern und den automatischen Austausch von Informationen in Steuersachen bei Kryptowerte-Dienstleistungen (<strong>Kryptowerte-Steuertransparenz-act</strong> – KStTG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung versch. §§ EU-Amtshilfegesetz, Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz, Plattformen-Steuertransparenzgesetz, §§ 138f und 379 Abgabenordnung sowie § 5 Finanzverwaltungsgesetz<br /> <br /> Bezug: Als DAC 8 bezeichnete Richtlinie (EU) 2023/2226 vom 17. Oktober 2023 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (ABl. L, 2023/2226, 24.10.2023) (Amtshilferichtlinie)<br /> Mustervorschriften für Meldungen durch Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen nach dem OECD-Melderahmen für Kryptowerte (Crypto-Asset Reporting Framework – CARF); Änderungen des gemeinsamen Meldestandards (Common Reporting Standard – CRS) im Hinblick auf Finanzkonten<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Änderungen und Klarstellungen betr. Daten-Löschfristen für Finanzinstitute, Behandlung von Neukonten u.a., redaktionelle Änderungen
Original: Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
Germany · German Bundestag · 27 January 2026
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Umfangreiche Regelungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für professionelle Pfleger und der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, insbes. betr. Befugnis zur Heilkundeausübung durch Pflegefachpersonen, eigenverantwortlich erbrachte Leistungen der ärztlichen Behandlung, Stärkung der Vertretung der Pflegeberufe auf Bundesebene, Entwicklung von Empfehlungen für einen Muster-Scope of Practice und Mindestanforderungen an Weiterbildungen, Umsetzung und Erweiterung des Personalbemessungsverfahrens für vollstationäre Pflegeeinrichtungen, Stärkung der Rolle der Kommunen und Verbesserung der Zusammenarbeit mit den Pflegekassen, Förderung der Zusammenarbeit in regionalen Netzwerken und im Bereich Selbsthilfe, Verfahrensoptimierungen für die Vergütungsverhandlungen bei Pflegeeinrichtungen, pflegerische Versorgung in gemeinschaftlichen Wohnformen, Beratungen für Pflegebedürftige, digitale Pflegeanwendungen, Entbürokratisierung bei der Beantragung von Pflegeleistungen, Weiterentwicklung der Qualitätssicherung, Ärzte im vertragsärztlichen Notdienst, Speicherung von Gesundheitsdaten in der elektronischen Patientenakte, digitale Transformation u.a.;<br /> Änderung von 10 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> zahlreiche Änderungen und Klarstellungen betr. Legaldefinition und Leistungserbringung durch Pflegefachpersonen, Ersatzpflege bei Verhinderungspflege, Pflegequalität in gemeinschaftlichen Wohnformen, Personalsituation in vollstationären Pflegeeinrichtungen, Pflegeberufsorganisationen, Kostensenkung bei Krankenkassen, Zugang zur GKV nach dem 55. Lebensjahr, Finanzierung des Innovationsfonds, Weiterbildungsambulanzen, Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds, Identifizierungsverfahren für Versicherte, Telematikinfrastruktur, Qualitätssicherung der Pflegekräftegewinnung aus dem Ausland, finanzielle Stabilisierung der GKV u.a., Folgeänderungen, redaktionelle Anpassungen und Korrekturen;<br /> Änderung weiterer 2 Gesetze und 1 Rechtsverordnung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses:</strong> zeitlich begrenzte Aussetzung der Meistbegünstigungsklausel in der Krankenhausvergütung für 2026, damit Begrenzung der Anstiege der Landesbasisfallwerte sowie des Budgets der psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäuser auf die durchschnittliche Kostenentwicklung, Ausgleich der Maßnahmen durch Erhöhung der Ausgangsgrundlage für die Vereinbarung des Landesbasisfallwerts für 2027<br /> <br /> <strong>Protokollerklärung der Bundesregierung zum Vermittlungsverfahren:</strong> Zusage der unverzüglichen Anpassung der vereinbarten Regelungen zu psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken in der Pflegesatzverordnung, Beibehaltung des Ziels der kurzfristigen Stabilisierung der Finanzen der GKV bei gleichzeitig hochwertiger Versorgung ohne Vorgriff der Ergebnisse der FinanzKommission Gesundheit, unbegrenzte Refinanzierung der Tarifsteigerungen in Krankenhäusern auch im Jahr 2026 einschließlich Pflegepersonalkosten in der unmittelbaren Patientenversorgung, Beteiligung des Bundes an Transformations- und Reformaufgaben sowie weitere Finanzierungszusagen
Original: Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit
Germany · German Bundestag · 27 January 2026
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Erprobung eines zivilgerichtlichen Online-Verfahrens an Pilotgerichten: Beschränkung auf Zahlungsklagen vor ausgewählten Amtsgerichten im Bereich niedriger Streitwerte, Klageeinreichung mittels digitaler Eingabesysteme und Plattformlösungen, Datenübermittlung über OZG-Nutzerkonten oder das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA), Bereitstellung eines Bund-Länder-Justizportals für Online-Dienstleistungen, Erprobung weiterer digitaler Eingabesysteme für Rechtsantragstellen, Vorgaben zur Bundeseinheitlichkeit, Barrierefreiheit und Benutzerfreundlichkeit sowie zum Datenschutz, Freiwilligkeit der Verfahrensnutzung und Nutzungspflicht, motion auf mündliche Verhandlung, Reduzierung der Gerichtskosten, Abschaffung von De-Mail als sicherer Übermittlungsweg, 10-jährige Erprobungsphase mit Gesetzesevaluation 4 und 8 Jahre nach Inkrafttreten, ggfs. spätere Aufhebung der Erprobungsregelungen;<br /> Änderung §§ 130a und 495 sowie Einfügung §§ 1121 bis 1136 (Buch 12) Zivilprozessordnung, Änderung zahlr. §§ in 14 weiteren Gesetzen sowie 4 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Einführung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit<br /> Digitalstrategie der Bundesregierung "Gemeinsam digitale Werte schöpfen" vom 25.04.2023<br /> Bund-Länder-Digitalgipfel der Justizminister vom 30. März 2023 sowie vom 10. November 2023<br /> Abschlussbericht der Länderarbeitsgruppe "Legal Tech: Herausforderungen für die Justiz", 2019; OLG-Diskussionspapier zur Modernisierung des Zivilprozesses, 2021; Abschlussbericht zum Forschungsvorhaben "Erforschung der Ursachen des Rückgangs der Eingangszahlen bei den Zivilgerichten", 2023<br /> Wiedervorlage des bills auf BR-Drs 429/24 (GESTA 20. WP C117) in erweiterter Fassung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Änderungen
Original: Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung sowie zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Germany · German Bundestag · 27 January 2026
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Maßnahmen zur stärkeren Nutzung der Geothermie als heimische, klimaneutrale und sichere Energiequelle sowie Umsetzung energierechtlicher EU-Vorgaben: Zuteilung des überragenden öffentlichen Interesses für Anlagen zur Aufsuchung oder Gewinnung von Geothermie sowie Wärmepumpen und Wärmespeichern, Beschleunigung verwaltungsrechtlicher Planungs- und Genehmigungsverfahren durch Digitalisierung, Vereinheitlichung, Verkürzung behördlicher Fristen, Reduzierung von Anforderungen und Einsatz von Projektmanagern, Gleichstellung des Zulassungsverfahrens für Wärmeleitungen mit dem von Gas- und Wasserstoffleitungen, Duldungspflicht für die kurzzeitige Nutzung von Grundstücken und Privatwegen für seismische Explorationen nebst Entschädigungsregelung, erstinstanzliche Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte für einen Teil der Vorhaben, bergrechtliche Vereinfachungen;<br /> act zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen, Wärmeleitungen und Wärmespeichern (<strong>Geothermie-Beschleunigungsgesetz </strong>– GeoBG) als Art. 1 der Vorlage, Einfügung § 11b und Änderung §§ 11a, 46 und 49 Wasserhaushaltsgesetz, versch. §§ Bundesberggesetz, § 65 act über die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie § 48 Verwaltungsgerichtsordnung<br /> <br /> Bezug: Richtlinie 2024/1788 (EU) vom 13. Juni 2024 über gemeinsame Vorschriften für die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas und Wasserstoff, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2023/1791 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/73/EG (Neufassung) (Abl. L 2024/1788, 15.07.2024, S. 1); Richtlinie (EU) 2023/2413 vom 18. Oktober 2023 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/2001, der Verordnung (EU) 2018/1999 und der Richtlinie 98/70/EG im Hinblick auf die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/652 des Rates (ABl. L, 2023/2413, 31.10.2023)<br /> Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Geothermie<br /> Wiedervorlage des bills auf BT-Drs 435/24(neu) (GESTA 20. WP E061) in geänderter Fassung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Titeländerung (eingebracht als: act zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung), Festlegung des überragenden öffentlichen Interesses und der Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts auch für Wärmeleitungen, wasserrechtliche Regelung des vorzeitigen Beginns von Geothermieprojekten, Zulassung der Planfeststellung auf motion des Vorhabenträgers bei fehlender Planfeststellungspflicht, Erweiterung der auf das Planfeststellungsverfahren anwendbaren Vorschriften mit Geltung auch für Wärmeleitungen, Ergänzung baurechtlicher Privilegierungstatbestände um Geothermie-Vorhaben im Außenbereich, einschl. untertägige Wärmespeicher und Batteriespeicheranlagen, Nachweis der Absicherung von Bergschäden bereits in der Aufsuchungsphase, z.B. Haftpflichtversicherung; Aufhebung von Bestimmungen zu Flugkraftstoffen, redaktionelle Änderungen, Folgeänderungen; Annahme einer Entschließung: Definition funktionaler Kriterien für die privilegierten Speicher im Sinne des Koalitionsvertrages, Berichtspflicht nach zwei und fünf Jahren betr. Gewinnung von Erdwärme in Trinkwasserschutzgebieten, Förderung des Ausbaus der Abwasserwärme durch Erarbeitung eines bills, Festlegung eines Ausbauziels, Fortsetzung des "Runden Tisches Abwasserwärme" sowie Aufnahme in die Informationskampagne des BMWE, Vorlage einer Regelung zur Privilegierung der untertägigen Speicherung von Wasserstoff im Außenbereich bis zum 30. Juni 2026;<br /> Erneute und zusätzliche Änderung zahlreicher §§ in 7 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen
Original: Gesetz zur Überleitung öffentlicher Aufgaben bei Umwandlungsmaßnahmen der Deutsche Post AG sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
Germany · German Bundestag · 27 January 2026
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Möglichkeit der Weiterübertragung von Aufgaben im öffentlichen Interesse auf eine andere inländische Kapitalgesellschaft, Übertragung von Vermögenswerten und Eintritt des Nachfolgeunternehmens in die Rechtsposition der Deutsche Post AG; weitere Verlängerung der Möglichkeit des Versetzen von Postbeamten in den engagierten Ruhestand bis Ende 2026; Schaffung einer eng begrenzten Ausnahme vom Dividendenverbot bei Stabilisierungsmaßnahmen für rekapitalisierte, kritische Infrastrukturen im Energiesektor betreibende Kapitalgesellschaften mit bestehender oder angestrebter Börsennotierung;<br /> act zur Überleitung öffentlicher Aufgaben bei Umwandlungsmaßnahmen der Deutsche Post AG (<strong>Postaufgabenüberleitungsgesetz</strong> – PostAufgÜberlG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung von 8 Gesetzen; Verordnungsermächtigung
Original: Gesetz zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes
Germany · German Bundestag · 12 January 2026
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Einschränkung der missbräuchlichen Verwendung von Distickstoffmonoxid (Lachgas), GBL und BDO ("K.O.-Tropfen") zu Rauschzwecken, zusätzliches Abgabe-, Überlassungs-, Erwerbs- und Besitzverbot für Minderjährige sowie über Versandhandel oder Selbstbedienungsautomaten; keine Beschränkung der Verwendung zu gewerblichen, industriellen oder wissenschaftlichen Zwecken;<br /> Änderung versch. §§ sowie Einfügung Anlage 2 Neue-psychoaktive-Stoffe-act; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Ausnahme vom verwaltungsrechtlichen Umgangsverbot für Lachgas-Kartuschen mit einer Füllmenge von maximal 8,4 Gramm und bis zu 10 Kartuschen pro Verkaufsvorgang
Original: Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2026 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2026 - ERPWiPlanG 2026)
Germany · German Bundestag · 27 January 2026
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Bereitstellung von Mitteln in Höhe von rd. 1,324 Mrd Euro für die im Wirtschaftsplan genannten Förderzwecke, Vergabe von zinsgünstigen Darlehen und Beteiligungskapital im Volumen von rd. 12 Mrd Euro insbes. an mittelständische Unternehmen und Freiberufler
Original: Gesetz zur Anpassung des Bauproduktengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) 2024/3110 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten
Germany · German Bundestag · 14 January 2026
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Anpassung nationaler Bestimmungen an EU-Recht und Behebung festgestellter Mängel der Bauprodukteverordnung: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) als benennende Behörde zur Bewertung und Benennung Technischer Bewertungsstellen, Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt) als notifizierende Behörde und Technische Bewertungsstelle für alle der EU-Verordnung unterfallenden Bauprodukte, Verpflichtung zur Akkreditierung für unabhängige Drittstellen bei der Deutschen Akkreditierungsstelle, Konkretisierung der örtlichen Zuständigkeit der Marktüberwachungsbehörden und Normierung des Kontrollland-Sitzland-Prinzips als Grundregel, Bußgeld- und Straftatbestände;<br /> Einfügung und Änderung versch. §§ Bauproduktengesetz sowie des Langtitels in act zur Durchführung der Verordnungen (EU) Nr. 305/2011 und (EU) 2024/3110 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten, Folgeänderungen in 2 weiteren Gesetzen, Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Verordnung (EU) 2024/3110 vom 27. November 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (ABl. L 2024/3110, 18.12.2024)
Original: Gesetz zu dem Fortgeschrittenen Rahmenabkommen vom 13. Dezember 2023 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits
Germany · German Bundestag · 14 January 2026
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Zustimmung zu dem am 13. Dezember 2023 in Brüssel unterzeichneten Fortgeschrittenen Rahmenabkommen: Förderung der bilateralen Beziehungen und der regionalen Zusammenarbeit bei globalen Fragen, Regelung der Zusammenarbeit in den Bereichen Gesundheit, Umwelt, climate change, Energie, Steuern sowie Bildung und Kultur, Ausgestaltung der rechtlichen Zusammenarbeit sowie der Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Korruption; Erweiterung des bilateralen Handelsrahmens, Erleichterung des Zugangs zu Rohstoffen und sauberen Kraftstoffen, Einführung einer Investitionsgerichtsbarkeit im Rahmen des Verfahrens zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten
Original: Gesetz zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze
Germany · German Bundestag · 27 January 2026
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Umsetzung planungs- und genehmigungsrechtlicher EU-Vorgaben in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energie: Festlegung sogenannter Beschleunigungsflächen für Windenergieanlagen auf See im Flächenentwicklungsplan, Ausweisung von Infrastrukturgebieten für die Umsetzung von Stromnetzprojekten durch die Planfeststellungsbehörde, Entfall von Umweltverträglichkeits-, FFH- und artenschutzrechtlichen Prüfungen und diesbez. Gleichstellung von Bestandsgebieten, Durchführung einer Deltaprüfung bei Änderung bereits vorhandener Netzinfrastruktur, Weiterentwicklung der Digitalisierung der Planfeststellungsverfahren in der ausschließlichen Wirtschaftszone, insbes. der Kommunikation zwischen den Behörden, Anpassung des Energiewirtschaftsrechts zum beschleunigten Aufbau von Ladeinfrastruktur entlang des transeuropäischen Verkehrsnetzes; Bestimmungen zur Erhebung von Gebühren für die Ausweisung von Infrastrukturgebieten, Klarstellungen, redaktionelle Folgeänderungen;<br /> Änderung und Einfügung versch. §§ Windenergie-auf-See-act und Energiewirtschaftsgesetz, Änderung §§ 5, 18, 30 und 31 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsgesetz sowie § 15 Bundeskompensationsverordnung<br /> <br /> Bezug: Richtlinie (EU) 2023/2413 vom 18. Oktober 2023 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/2001, der Verordnung (EU) 2018/1999 und der Richtlinie 98/70/EG im Hinblick auf die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/652 (ABl. L 2023/2413, 31.10.2023, S. 1); Richtlinie (EU) 2018/2001 vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (ABl. L 328, 21.12.2018, S. 82); Verordnung (EU) 2023/1804 vom 13. September 2023 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/94/EU (ABl. L 234, 22.09.2023, S. 1)<br /> Wiedervorlage des bills auf BT-Drs 157/24 (GESTA 20. WP E050) in geänderter Fassung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Anpassung der Ausschreibungsmengen für zentral voruntersuchte Flächen im Jahr 2026 auf 2.500 bis 5.000 Megawatt, Möglichkeit der Festlegung neuer Beschleunigungsflächen im Flächenentwicklungsplan ab dem Jahr 2026, Festsetzung von Ausgleichszahlungen von 5.000 bis 17.500 Euro je angefangenem Kilometer Trassenlänge durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie bei erheblichen Umweltauswirkungen ohne angemessene Minderungsmöglichkeit, Nichterfordernis von Kartierungen für bestimmte Arten und Gebiete als Grundlage der Eingriffsbewertung, Verlängerung der Frist für den Nachweis der technischen Betriebsbereitschaft der kompletten Windenergieanlage auf See durch den bezuschlagten Bieter um sechs Monate, Reduzierung der Meidungsgebiete im Infrastrukturplan, Beschränkung der FFH-Verträglichkeitsprüfung, Klarstellung zum maßgeblichen Zeitpunkt für den Fristbeginn für den motion auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Anfechtungsklage, Klarstellungen, redaktionelle Anpassungen;<br /> Zusätzliche Änderung § 81 sowie Änderung und erneute Änderung versch. §§ Windenergie-auf-See-act und Energiewirtschaftsgesetz
Original: Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 155 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 22. Juni 1981 über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt sowie zu dem Protokoll von 2002 zum Übereinkommen über den Arbeitsschutz, 1981
Germany · German Bundestag · 27 January 2026
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Zustimmung zu dem am 22. Juni 1981 in Genf von der Allgemeinen Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation angenommenen Übereinkommen sowie zu dem am 20. Juni 2002 angenommenen Protokoll: Umsetzung einer Politik auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes zur Verhütung von Unfällen u. Gesundheitsschäden sowie zur Begrenzung von Gefahrenursachen in der Arbeitsumwelt, Verantwortung der Arbeitgeber bez. der Vermeidung von Sicherheits- u. Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz, Mitwirkung u. Rechte der Arbeitnehmer, Aufzeichnung u. Meldung von Arbeitsunfällen u. Berufskrankheiten sowie Erstellung jährlicher Statistiken<br /> <br /> Bezug: Wiedervorlage des bills auf BR-Drs 499/24 (GESTA 20. WP XG004)
Original: Gesetz zu den Änderungen vom 1. Juni 2024 der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) vom 23. Mai 2005
Germany · German Bundestag · 27 January 2026
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Zustimmung zu den am 1. Juni 2024 in Genf von der 77. Weltgesundheitsversammlung angenommenen Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften: Einführung des Begriffs "pandemische Notlage", Einrichtung einer "nationalen IGV-Koordinierungsstelle", Verpflichtungen zu gegenseitiger Information und Unterstützung von WHO und Vertragsstaaten betr. öffentliche Gesundheit, mögliche internationale Notlagen, Gesundheitsschutzmaßnahmen und Zugang zu Gesundheitsprodukten, Ermöglichung digitaler Gesundheitsdokumente, Finanzierungsmechanismus, Ergänzungen und Spezifizierung, Anpassung des Entscheidungsschemas u.a.; Einschränkung von Grundrechten betr. Recht auf körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person, Brief- und Postgeheimnis und Freizügigkeit
Original: Gesetz zu den Änderungen der Anlagen I und III der Vereinbarung vom 25. November 1986 über die Bereitstellung und den Betrieb von Flugsicherungseinrichtungen und -diensten durch EUROCONTROL in der Bezirkskontrollzentrale Maastricht
Germany · German Bundestag · 27 January 2026
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Zustimmung zu den von dem Maastrichter Beschlussfassungsgremium am 19. Oktober 2023 in Maastricht vorgeschlagenen Änderungen: Anpassungen bezüglich des betreffenden Luftraums, Vereinheitlichung der Berechnung des Kostenschlüssels für den gesamten Zuständigkeitsbereich der Bezirkskontrollzentrale Maastricht (Maastricht Upper Area Control Centre/MUAC);<br /> Verordnungsermächtigung, Bekanntmachungserlaubnis
Original: Gesetz zum Investitionsschutzabkommen vom 30. Juni 2019 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Sozialistischen Republik Vietnam andererseits
Germany · German Bundestag · 12 January 2026
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Zustimmung zu dem am 30. Juni 2019 in Brüssel unterzeichneten Investitionsschutzabkommen: Verbesserung des Investitionsklimas zwischen der EU und Vietnam durch Vereinbarung hoher Schutzstandards für Investitionen sowie eines reformierten Streitbeilegungsverfahrens, u.a. Sicherstellung diskriminierungsfreier Praktiken und fairer Bedingungen für Investoren, Inländerbehandlung, Meistbegünstigungsklausel, Schutz vor Enteignung ohne angemessene Entschädigung, Garantie freier Kapitaltransfers, Mediation und Schiedsverfahren; Einrichtung gemeinsamer Ausschüsse und Arbeitsgruppen zur Überwachung der Umsetzung und Verwaltung des Abkommens
Original: Gesetz zum Investitionsschutzabkommen vom 19. Oktober 2018 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Singapur andererseits
Germany · German Bundestag · 12 January 2026
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Zustimmung zu dem am 19. Oktober 2018 in Brüssel unterzeichneten Investitionsschutzabkommen: Verbesserung des Investitionsklimas zwischen der EU und Singapur durch Vereinbarung hoher Schutzstandards für Investitionen und eines reformierten Streitbeilegungsverfahrens, u.a. Sicherstellung diskriminierungsfreier Praktiken und fairer Bedingungen für Investoren, Inländerbehandlung, Schutz vor Enteignung ohne angemessene Entschädigung, Garantie freier Kapitaltransfers, Mediation und Schiedsverfahren, einschl. Investor-Staat-Schiedsverfahren; Einrichtung gemeinsamer Ausschüsse und Arbeitsgruppen zur Überwachung der Umsetzung und Verwaltung des Abkommens
Original: Gesetz zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen
Germany · German Bundestag · 27 January 2026
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Umsetzung neuer Verwaltungsleitlinien der OECD von 2023 bis 2025 mit Konkretisierungen und Erleichterungen im internationalen Unternehmensteuerrecht für Steuerverwaltungen und Unternehmensgruppen; Berücksichtigung von aufgrund eines Wahlrechts oder Verrechnung im Mindeststeuer-Jahresüberschuss oder Mindeststeuer-Jahresfehlbetrag nicht ausgewiesen latenten Steuern im Rahmen der Vollberechnung, Begleitmaßnahmen insbes. zur Bürokratievermeidung durch Begrenzung einzelner Anti-Gewinnverlagerungsvorschriften, Vermeidung des doppelten Ansatzes von Hinzurechnungsbeträgen bei Spezial-Investmentfonds;<br /> Änderung von 6 Gesetzen<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Präzisierung der Aufgaben des Bundeszentralamts für Steuern, keine Anpassung des Kürzungsbetrags für Bezüge aus Zwischengesellschaften, klarstellende Regelung zur Wegzugsbesteuerung in Rückkehrerfällen, elektronische Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf, redaktionelle Anpassungen u.a.<br /> Änderung weiterer 2 Gesetze
Original: Drittes Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
Germany · German Bundestag · 27 January 2026
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Verstetigung der Steuerentlastung für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft bis auf den EU-Mindeststeuersatz, Vereinfachung in der Steuerpraxis im Bereich Elektromobilität betr. Wegfall von Einzelfallprüfungen von komplexen Geschäftsmodellen "innerhalb der Ladesäule", Vorgaben zum bidirektionalen Laden zur Verhinderung einer Versorgereigenschaft oder Steuerschuldnerschaft der Nutzer von Elektrofahrzeugen, Aufnahme anderer Formen von Energiespeichern als Stromspeicher zur Vermeidung einer doppelten Steuerentstehung, Aufhebung der sogen. Anlagenverklammerung bei der dezentralen Stromerzeugung und einheitliche Abstellung auf den Standort der jeweiligen Stromerzeugungsanlage bei der Steuerbefreiung, Verschlankung des Strom- und Energiesteuerrechts im Bereich der Regelungen im Zusammenhang mit der Stromerzeugung und Anpassung an EU-rechtliche Vorgaben mit Vereinheitlichung der Steuerbefreiung aller zur Stromerzeugung eingesetzten Energieerzeugnisse;<br /> Änderung versch. §§ von 2 Gesetzen und 4 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Richtlinie (EU) 2023/1791 vom 13. September 2023 zur Energieeffizienz und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/955 (Neufassung) (ABl. L 231, 20.09.2023, S. 1; ABl. L, 2024/1788, 15.07.2024); Verordnung (EU) Nr. 651/2014 vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. L 187, 26.06.20214, S. 1; L 283, 27.09.2014, S. 65; ABl. L 167, 30.06.2023, S. 1); Richtlinie 95/60/EG vom 27. November 1995 über die steuerliche Kennzeichnung von Gasöl und Kerosin (ABl. L 291, 06.12.1995, S. 46)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Änderungen betr. Definition für Strom aus erneuerbaren Energieträgern, Querlieferungen zwischen einzelnen Anlagenbetreibern, weitere Ausnahmen vom Versorgerstatus, Vereinfachungen zur Messung von Strommengen, des Anlagenbegriffs und der erstmaligen Antragstellung zu Steuerentlastungen für den ÖPNV u.a.; weitere Korrekturen und Klarstellungen sowie Regelungen zum weiteren Bürokratieabbau
Original: Zweites Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
Germany · German Bundestag · 21 January 2026
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Fortentwicklung der Rahmenbedingungen für den Auf- und Ausbau der freiwilligen betrieblichen Altersversorgung: Weiterentwicklung des Sozialpartnermodells, u.a. Öffnung für nichttarifgebundene Arbeitsvertragsparteien, Verbesserung der Portabilität von Betriebsrentenanwartschaften, Ermöglichung von Opting-Out-Systemen zur automatischen Entgeltumwandlung auch ohne tarifliche Grundlage, Flexibilisierung der Abfindungsregelungen, Anpassung des vorzeitigen Bezugs von Betriebsrenten an das neue Hinzuverdienstrecht in der gesetzlichen Rentenversicherung, Förderung von Beschäftigten mit geringem Einkommen, automatische Erteilung von Beitragsbescheiden durch den Pensions-Sicherungs-Verein, rechtssichere digitale Kommunikation mit Leistungsberechtigten, verbesserter Datenaustausch zwischen den beteiligten Trägern, Ausweitung und Verstetigung der Online-Sozialversicherungswahlen, Gesetzesevaluation durch das BMAS bis 2030; Einführung eines Europäischen Ausweises für Menschen mit Behinderungen durch Rechtsverordnung, Klarstellungen, redaktionelle Anpassungen und Berichtigungen, Folgeänderungen;<br /> Einfügung § 30a und Änderung zahlr. §§ Betriebsrentengesetz, Einfügung und Änderung versch. §§ in weiteren 11 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Wiedervorlage des bills auf BR-Drs 428/24 (GESTA 20. WP G034) in geringfügig geänderter Fassung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Vorziehen der Gesetzesevaluation durch das BMAS auf das Jahr 2027 und Einführung einer Evaluierungsklausel betr. Maßnahmen bei Nichtverdoppelung der Zahl der an einem Sozialpartnermodell teilnehmenden Beschäftigten gegenüber 2025, Erhöhung der Bezugsgröße bei Abfindungen von Kleinanwartschaften ohne Zustimmung des Arbeitnehmers auf 1,5 Prozent; vorrangige Nutzung verfügbarer elektronischer Formulare bei der Beantragung von Sozialleistungen, redaktionelle Korrekturen, Folgeänderungen;<br /> Änderung § 30a und erneute Änderung § 3 Betriebsrentengesetz und § 54 Viertes Buch Sozialgesetzbuch, zusätzliche Änderung §§ 60 und 66 Erstes Buch Sozialgesetzbuch sowie §§ 1 und 2 Verordnung zum Einkommen und Vermögen im SGB XIV
Original: Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz - SGB VI-AnpG)
Germany · German Bundestag · 27 January 2026
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Modernisierung der Sozialverwaltung und Stärkung der Leistungsfähigkeit des Sozialstaats durch Maßnahmen zur digitalen Transformation, Rechtsvereinfachung und Bürokratieabbau, u.a. Schaffung einer einheitlichen Rechtsgrundlage für die Speicherung, Veränderung und Nutzung von Sozialdaten zwecks Entwicklung von KI-Modellen und -Systemen, Verordnung der häuslichen Krankenpflege auch für gesetzlich Unfallversicherte durch ein elektronisches Rezept, Einführung eines Fallmanagements bei der Deutschen Rentenversicherung zur Verbesserung der beruflichen Teilhabe, Abbau von Verwaltungsaufwand bei der Neufeststellung von Renten und Feststellungsbescheiden, Ausbau des Datenaustausches zwischen den Sozialversicherungsträgern, Abschaffung der Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV) bei Geldleistungen, Durchführung einer maschinellen Hochrechnung der Regelaltersrente; Übergang der Anerkennungs- und Qualifikationsberatung für Personen mit ausländischer Berufsqualifikation auf die Bundesagentur für Arbeit, Aufhebung der Sonderregelung zur Festsetzung der Durchschnittsheuer als Beitragsbemessungsgrundlage für beschäftigte Seeleute, Erhöhung der Zeitgrenzen für kurzfristige Beschäftigung in landwirtschaftlichen Betrieben auf 15 Wochen oder 90 Arbeitstage, Rechtsbereinigungen, Klarstellungen, redaktionelle Anpassungen, Folgeänderungen;<br /> Einfügung § 13a, Streichung §§ 267, 301a, 317 und 317a sowie Änderung zahlreicher §§ Sechstes Buch Sozialgesetzbuch, Einfügung, Änderung und Aufhebung zahlreicher §§ von 14 weiteren Gesetzen und 4 Rechtsverordnungen<br /> <br /> Bezug: Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zu Digitalisierung, Rechtsvereinfachung und Bürokratieabbau<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Information des Arbeitgebers über die Befreiung von der Versicherungspflicht durch den Rentenversicherungsträger nur in Textform, Regelungen betr. den Einsatz eines KI-Systems zur Datenanalyse im Rahmen von Arbeitgeberprüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Rentenversicherungsträger, die Pseudonymisierung von zur Entwicklung von KI-Modellen oder -Systemen genutzten Sozialdaten sowie die Nutzung und Übermittlung der Sozialdaten anderer Stellen, Beteiligung des Bundes an den Kosten der Sozialversicherungsträger für Maßnahmen der digitalen Transformation, Erweiterung der Mitteilungspflicht der Zahlstellen von Versorgungsbezügen gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung betr. Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge, Abgrenzung der Zuständigkeiten der örtlichen Schwerbehindertenvertretung und der Gesamt-, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung bei Angelegenheiten in Entscheidung übergeordneter Dienststellen, Auszahlung des Kinderzuschlags und sozialrechtlichen Kindergelds ausschließlich unbar auf ein Konto bei einem Kreditinstitut, Anpassung des Inkrafttretens einzelner Regelungen, Folgeänderungen;<br /> Erneute Änderung sowie zusätzliche Einfügung und Streichung versch. §§ von 6 Gesetzen
Original: Gesetz zur Stärkung der Militärischen Sicherheit in der Bundeswehr
Germany · German Bundestag · 4 June 2026
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Anpassung des MAD-Gesetzes an die Einsatzrealität der Bundeswehr durch Ausrichtung der Tätigkeiten des MAD im Ausland auf die Landes- und Bündnisverteidigung, Schaffung modifizierter Eingriffsschwellen für die dem Militärischen Abschirmdienst zustehenden Überwachungsbefugnisse, Erweiterung der Befugnisse um das Auslesen technischer Spuren informationstechnischer Angriffe, unabhängige gerichtliche Kontrolle bestimmter Maßnahmen des Militärischen Abschirmdienstes, Sonderregelungen für den Spannungs- und Verteidigungsfall; Beschleunigung von Sicherheitsüberprüfungen durch Verfassungstreueprüfung für Rekruten und Reservisten, Möglichkeit der Beschränkung von Privatreisen für Angehörige des Verteidigungsressorts bei Reisen in Regionen und Staaten mit Sicherheitsrisiken; Erweiterung der Befugnisse von Feldjägern und anderen berechtigten Personen bei der Personenüberprüfung in der Nähe von Bundeswehrliegenschaften;<br /> Konstitutive Neufassung act über den Militärischen Abschirmdienst (<strong>MAD-act</strong> – MADG) als Art. 1 der Vorlage, act zur Stärkung des personellen Schutzes in der Bundeswehr (<strong>Bundeswehr-Schutz-act</strong> – BwSchutzG) als Art. 2 der Vorlage, Änderungen in weiteren 8 Gesetzen und 3 Rechtsverordnungen, Einschränkung von Grundrechten betr. Freiheit der Person und körperliche Unversehrtheit, Aufhebung MAD-act alte Fassung; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> <strong>Beschlussempehlung des Ausschusses: </strong>Einsatz virtueller Agenten bei der Aufklärung im Internet, Übermittlung personenbezogener Daten von Minderjährigen, Automatisierung des Abgleichs von Lichtbildern aus Identitätsdokumenten mit Datenbanken, Aufhebung der Frist zur Genehmigungspflicht für die Ausübung von Tätigkeiten für fremde Mächte nach dem Ausscheiden aus der Bundeswehr, Befugnisse im Rahmen der Identitätsfeststellung außerhalb militärischer Sicherheitsbereiche, Durchsuchung zum Eigenschutz, Befugnis der Bundeswehr zur Regelung des zivilen Verkehrs für Zwecke der Landes- und Bündnisverteidigung, Klarstellungen und Folgeänderungen;<br /> Änderung versch. §§ MAD-act, Bundeswehr-Schutz-act, Soldatengesetz sowie Einfügung §§ 8a und 8b act über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie durch zivile Wachpersonen, Änderung § 6 Straßenverkehrsgesetz
Original: Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes - Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG)
Germany · German Bundestag · 14 August 2026
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Personeller Aufwuchs der Bundeswehr durch Gewinnung von mehr Freiwilligen insbesondere der Reserve aber auch der aktiven Streitkräfte durch Einführung eines neuen Wehrdienst-Modells, Umstellung des Freiwilligen Wehrdienstes (FWDL) in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit (SaZ), Attraktivitätssteigerung des Neuen Wehrdienstes durch Erhöhung des Wehrsolds und zusätzliche Leistungen im Rahmen der Berufsförderung und Dienstzeitversorgung sowie Zuschuss zum Führerscheinerwerb; Verbesserung des Lagebilds über den Personalumfang der Wehrpflichtigen durch Reaktivierung und Modernisierung der Wehrerfassung: Einführung einer verpflichtenden Befragung betr. Bereitschaft und Fähigkeit zum Dienst in den Streitkräften für wehrpflichtige Männer ab dem Geburtsjahrgang 2008, freiwillige Teilnahme für Personen anderen Geschlechts sowie wehrpflichtige Männer ab dem Geburtsjahr 2001, Einführung einer verpflichtenden Musterung ab dem 1. Juli 2027, Ermächtigung des Bundesamts für das Personalmanagement der Bundeswehr zur Datenerfassung und -verarbeitung, Anpassung des Erfassungsverfahrens an das aktuelle Melderecht und verbundener IT-gestützter Verfahren; Ermächtigung der Bundesregierung zur verpflichtenden Einberufung zum Grundwehrdienst auch außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls;<br /> Neufassung, Einfügung und Änderung versch. §§ Wehrpflichtgesetz, Kriegsdienstverweigerungsgesetz sowie Soldatengesetz, <strong>Wehrpflichtsoldgesetz</strong> (WPflSG) als Art. 17 der Vorlage, Änderungen in weiteren 9 Gesetzen und 6 Rechtsverordnungen, Folgeänderungen; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses</strong>: Festschreibung konkreter Zielvorgaben für den Personalaufbau der Streitkräfte bis 2035, halbjährliche Berichtspflicht des BMVg ab dem 1. Januar 2027 zur Personalentwicklung, verpflichtende Musterung der ab 1. Januar 2008 geborenen Männer mit Inkrafttreten des Gesetzes, Fortführung des Freiwilligen Wehrdienstes mit Verpflichtungszeiten von sechs bis elf Monaten, Festlegung des Wehrsoldgrundbetrags auf mindestens 2 600 Euro, Anstellung als Soldat auf Zeit ab einer Verpflichtungsdauer von 12 Monaten, Erweiterung des Zuschusses zum LKW-Führerschein, Möglichkeit der Einführung einer Bedarfswehrpflicht durch Gesetzesbeschluss bei unzureichender Personalgewinnung durch Freiwilligkeit, zugleich Wegfall der Option zum Erlass einer Rechtsverordnung betr. verpflichtender Einberufung zum Grundwehrdienst; Annahme einer Entschließung: Stärkung der Freiwilligendienste, Einführung eines Freiwilligendienstes Bevölkerungsschutz;<br /> Einfügung, Änderung und Aufhebung zahlreicher §§ Wehrpflichtgesetz, Änderung versch. §§ in weiteren 10 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen,Verzicht auf Einfügung Wehrpflichtsoldgesetz, Folgeänderungen
Original: Gesetz zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die europäische Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2.1
Germany · German Bundestag · 27 January 2026
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Umsetzung von EU-Recht betr. die Anpassung nationaler Statistikregelungen an die neue Version der "Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft" (NACE Revision 2.1) bzw. die aus ihr abgeleitete neue nationale Klassifikation (WZ 2025), Maßnahmen zur Entlastung von statistischen Berichtspflichten: Anhebung der Meldeschwellen, Vereinfachung zur Lieferung von Daten, Erweiterung der Nutzbarkeit der bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer; Klarstellungen, redaktionelle Anpassungen;<br /> Einfügung, Änderung und Aufhebung zahlreicher §§ in 8 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung<br /> <br /> Bezug: Delegierte Verordnung (EU) 2023/137 vom 10. Oktober 2022 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 (Abl. L 19, 20.01.2023, S. 5)
Original: Gesetz zur Anpassung des Pflanzenschutzgesetzes an unionsrechtliche Regelungen
Germany · German Bundestag · 27 January 2026
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Dokumentation zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln durch berufliche Verwender in einem elektronischen und maschinenlesbaren Format ab dem 1. Januar 2026, Aufhebung von Vorschriften über die Auskunftspflicht von Behörden, Anpassung von Verweisungen an die SAIO-Verordnung;<br /> Änderung §§ 11, 21 und 64 sowie Einfügung § 75 Pflanzenschutzgesetz<br /> <br /> Bezug: Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates (ABl. L 309, 24.11.2009, S. 1); Durchführungsverordnung (EU) 2023/564 vom 10. März 2023 betreffend den Inhalt und das Format der gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlamentes und des Rates von den beruflichen Verwendern geführten Aufzeichnungen über Pflanzenschutzmittel (ABl. L 74, 13.03.2023, S. 4)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Gewährung einer Übergangsfrist für die rein digitale Aufzeichnung der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln bis Ende 2026;<br /> erneute Änderung § 11 sowie Aufhebung § 75 Pflanzenschutzgesetz
Original: Gesetz zur Aufhebung der Freizone Cuxhaven und zur Änderung weiterer Vorschriften
Germany · German Bundestag · 27 January 2026
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Aufhebung der Freizone Cuxhaven; Anpassung nationaler Zollvorschriften an umfangreiche Änderungen des europäischen Zollrechts sowie Aktualisierung von Ahndungsnormen und Verweisungen, insbes. betr. bußgeldrechtlichen Vorschriften, IT-Verfahren der Zollverwaltung sowie Erklärungspflichten für Kraftfahrzeugsteuern; Wiedereinführung der Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft ("Agrardiesel");<br /> <strong>act zur Aufhebung der Freizone Cuxhaven</strong> als Art. 1 der Vorlage, Änderung von 5 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: motion der Niedersachsen Port GmbH als Betreiberin der Freizone Cuxhaven auf Aufhebung des Freizonenstatus<br /> Verordnung (EU) Nr. 952/2013 vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (Neufassung; Verordnung (EU) 2015/2446 vom 28. Juli 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Einzelheiten zur Präzisierung von Bestimmungen des Zollkodex der Union (ABl. L 343, 29.12.2015, S. 1); Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 vom 24. November 2015 mit Einzelheiten zur Umsetzung von Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (ABl. L 343, 29.12.2015, S. 558); Verordnung (EG) Nr. 515/97 vom 13. März 1997 über die gegenseitige Amtshilfe zwischen Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten und die Zusammenarbeit dieser Behörden mit der Kommission im Hinblick auf die ordnungsgemäße Anwendung der Zoll- und der Agrarregelung (ABl. L 82, 22.03.1997, S. 1)<br /> Wiedervorlage des bills auf BT-Drs 20/12282 (GESTA 20. WP D060) in geänderter Fassung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> redaktionelle Anpassungen
Zahlreiche Einzelmaßnahmen zur Entlastung der Bürger, Erhöhung der räumlichen Flexibilität u.a.: dauerhafte Reduzierung der Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen auf sieben Prozent, Anhebung der Entfernungspauschale auf 38 Cent ab dem ersten Entfernungskilometer, Aufhebung der zeitlichen Befristung der Mobilitätsprämie, weitere Änderungen betr. Vorsteuer-Vergütung, Zollabwicklung bei der Einfuhrumsatzsteuer, De-minimis-Regeln bei Sonderabschreibungen für Mietwohnungsneubau und Forschungszulagen, zum Gemeinnützigkeitsrecht, Haftungsprivilegien für ehrenamtlich Tätige u.a.;<br />
Änderung von 8 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung<br />
<br />
<strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> steuerrechtliche Änderungen betr. Steuerbefreiung von Prämien bei Olympischen und Paralympischen Spielen, Unterkunftskosten bei doppelter Haushaltsführung im Ausland, Gewerkschaftsbeiträge als Werbungskosten, Parteispenden, Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Betriebsveranstaltungen, Umsatzsteuer-Durchschnittssatzgrenze für abziehbare Vorsteuerbeträge, Freigrenze bei sportlichen Veranstaltungen u.a.; Klarstellungen, redaktionelle und Folgeänderungen;<br />
Änderung eines weiteren Gesetzes
Original: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1174 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 zur Änderung der Richtlinie 2014/59/EU und der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf bestimmte Aspekte der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
Germany · German Bundestag · 27 January 2026
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Umsetzung technischer Vorgaben für Banken mit mehreren Tochterunternehmen zur Sicherstellung einer ausreichenden Verlusttragung innerhalb des Konzerns in einer Abwicklung, Verhinderung einer überproportionalen Belastung von Tochtergesellschaften, Ausnahme von der Anforderung zum Aufbau von Verlustpuffern für im Wege eines regulären Insolvenzverfahrens zu liquidierende Banken;<br /> Änderung und Einfügung versch. §§ Sanierungs- und Abwicklungsgesetz<br /> <br /> Bezug: Richtlinie (EU) 2024/1174 vom 11. April 2024 zur Änderung der Richtlinie 2014/59/EU und der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf bestimmte Aspekte der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (ABl. L 1174, 22.04.2024)
Original: Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
Germany · German Bundestag · 27 January 2026
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Einführung eines Steuerfreibetrags von 2 000 Euro monatlich für Einnahmen aus freiwilliger nichtselbständiger Beschäftigung im Rentenalter (sogen. Aktivrente);<br /> Änderung §§ 3, 41, 41b und 42b Einkommensteuergesetz, § 12 Wohngeldgesetz sowie § 1 Sozialversicherungsentgeltverordnung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Gewährung der Steuerbefreiung erst ab dem Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze, Folgeänderung zur Berücksichtigung bei der Wohngeldbemessung
Original: Achtes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
Germany · German Bundestag · 27 January 2026
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Kraftfahrzeug-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bei erstmaliger Zulassung zwischen 18. Mai 2011 und 31. Dezember 2030 für zehn Jahre, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2035;<br /> Änderung § 3d Kraftfahrzeugsteuergesetz<br /> <br /> Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Stärkung der Elektromobilität durch Verlängerung der Kraftfahrzeug-Steuerbefreiung bis 2035
Original: Viertes Gesetz zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
Germany · German Bundestag · 7 January 2026
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Ermöglichung massiver und zügiger Investitionen in Modernisierung und Ausbau von Eisenbahninfrastruktur zur Steigerung von Leistungsfähigkeit und Verfügbarkeit: Schaffung zusätzlicher Finanzierungsoptionen des Bundes insbesondere für Kosten für einmalig anfallenden Aufwand, Unterhaltung und Instandhaltung, bauliche Maßnahmen aufgrund rechtlicher Auflagen, Digitalisierung und nachhaltige bzw. erweiterte Ersatzinvestitionen;<br /> Änderung §§ 4 und 8 sowie Einfügung §§ 11a und 11b Bundesschienenwegeausbaugesetz<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Ermöglichung der Festlegung von Modalitäten zur Erfassung des volkswirtschaftlichen Nutzens von Maßnahmen zur Netzresilienz eines Bedarfsplanvorhabens, Klarstellung zur Förderfähigkeit auch der Anlagen von Schienenwegen, Erweiterung der Finanzierungsoptionen des Bundes für Barrierefreiheit und Lärmsanierungsmaßnahmen, Verpflichtung der Eisenbahnen des Bundes zur Verwendung von Haushaltsmitteln zur Durchführung von Generalsanierungen der Hochleistungskorridore; Annahme einer Entschließung: Umsetzung von Empfehlungen der Beschleunigungskommission Schiene, Kabinettsbeschluss zum Moderne-Schiene-act zur vollständigen Digitalisierung und Elektrifizierung des Schienennetzes, Einbau von European Train Control Systems (ETCS) in Bestandsfahrzeugen, Evaluation der Hochleistungskorridorsanierungen, Ermöglichung diskriminierungsfreien Wettbewerbs auf Eisenbahninfrastruktur durch DB InfraGO AG;<br /> Zusätzliche Änderung § 3, erneute Änderung § 8 sowie Änderung § 11a Bundesschienenwegeausbaugesetz<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses:</strong> Mitfinanzierung der Kosten von Ersatz- und Umleitungsverkehren während Komplettsperrungen der sog. Hochleistungskorridore durch den Bund, Vereinfachung der Förderfähigkeit von Empfangsgebäuden der Bahnhöfe durch Definition als Bestandteil der Eisenbahninfrastruktur, Ermöglichung der Bundesförderung der Digitalisierung des Bahnsystems, insbes. der Ausrüstung von Neu- und Bestandsfahrzeugen mit European-Train-Control-System-Bordgeräten, Leistungssteigerung des gesamten Netzes statt Priorisierung der Hochleistungskorridore;<br /> Erneute Änderung § 8 sowie Änderung §§ 11a und 11c Bundesschienenwegeausbaugesetz
Original: Drittes Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes - Bekämpfung des illegalen Handels mit fluorierten Treibhausgasen
Germany · German Bundestag · 15 December 2025
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Beseitigung von Vollzugshindernissen bei der Bekämpfung des illegalen F-Gas-Handels, insbes. Einhaltung des Quotensystems für teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW) der EU-F-Gas-Verordnung: Untersagung der weiteren Abgabe und des Erwerbs von Erzeugnissen und Einrichtungen mit fluorierten Treibhausgasen sowie der Lagerung und Entleerung nicht wiederauffüllbarer Behälter, Verbot der weiteren Abgabe und des Erwerbs von widerrechtlich erstmalig in Verkehr gebrachten HFKW, Einführung einer Dokumentationspflicht zur Bewertung der Legalität einer Ware und für den Nachvollzug der Lieferkette;<br /> Einfügung §§ 12i, 12j und 12k, Änderung §§ 26 und 28 Chemikaliengesetz; Verordnungsermächtigung, Bekanntmachungserlaubnis<br /> <br /> Bezug: BR-Stellungnahme und Gegenäußerung der Bundesregierung zum act zur Änderung des Umweltauditgesetzes, des Atomgesetzes, des Standortauswahlgesetzes, der Endlagervorausleistungsverordnung und anderer Gesetze und Verordnungen, s. GESTA N012, BT-Drs. 19/14379 vom 23.10.2019<br /> Verordnung (EU) Nr. 517/2014 vom 16. April 2014 über fluorierte Treibhausgase und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 (EU-F-Gas-Verordnung) (ABl. L 150, 20.05.2014, S. 195)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Erweiterung landesbehördlicher Anordnungsbefugnisse zu Verwendungsverboten und zur Vernichtung illegal in Verkehr gebrachter F-Gase, Klarstellung behördlicher Zuständigkeiten zur Informationsweitergabe betr. Grundsätze der Guten Laborpraxis;<br /> Änderung § 12j und zusätzliche Änderung § 19b Chemikaliengesetz
Original: Gesetz zum Vertrag über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only-Technical-Systems (NOOTS) - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c Absatz 1, Absatz 2 GG - NOOTS-Staatsvertrag
Germany · German Bundestag · 9 February 2026
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Zustimmung zu dem am 11. Dezember 2024 beschlossenen Staatsvertrag zwischen Bund und Ländern (NOOTS-Staatsvertrag): Errichtung, Betrieb und Weiterentwicklung eines gemeinsamen informationstechnischen Systems (Nationales Once-Only-Technical-System, NOOTS) zum nationalen und grenzüberschreitenden Abruf und Übermitteln von elektronischen Nachweisen und Daten aus Datenbeständen öffentlicher Stellen zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben: Ermöglichung eines schnellen und bürokratiearmen Datenaustauschs zwischen öffentlichen Stellen von Bund und Ländern durch den direkten automatisierten Abruf von bereits in der öffentlichen Verwaltung vorliegenden Nachweisen und Daten (Once-Only-Prinzip), zunächst für Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz, Steuerung des Betriebs sowie der Weiterentwicklung des NOOTS durch den IT-Planungsrat, operative Umsetzung durch das Bundesverwaltungsamt als betriebsverantwortliche Stelle, Umsetzung europäischer Vorgaben zum Anschluss an das EU-OOTS, Regelungen zum Datenschutz, zur Finanzierung sowie zur Anschluss- und Nutzungspflicht<br /> <br /> Bezug: Verordnung (EU) 2018/1724 vom 02. Oktober 2018 über die Einrichtung eines einheitlichen digitalen Zugangstors zu Informationen, Verfahren, Hilfs- und Problemlösungsdiensten und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 (ABl. L 295, 21.11.2018, S. 1)
Original: Gesetz zur Neuregelung maschinenrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Paketboten-Schutz-Gesetzes
Germany · German Bundestag · 9 January 2026
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Durchführungsbestimmungen zur Anwendung der ab dem 20. Januar 2027 geltenden unionsrechtlichen Vorgaben für die wesentlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen an die Konstruktion und den Bau von Maschinen, dazugehörigen Produkten und unvollständigen Maschinen sowie deren gefahrloses Inverkehrbringen und Inbetriebnehmen: Verfahrensbestimmungen betr. Abfassung bestimmter Unterlagen in deutscher Sprache, Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen, Stichproben bei der Marktüberwachung sowie Meldewegen bei Nichtkonformitäten und der diesbez. Rolle der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Regelungen im Falle eines sogenannten Binnenmarkt-Notfalls, Bußgeld- und Straftatbestände, Übergangsbestimmungen; Entfristung der Regelungen im SGB IV zur Nachunternehmerhaftung für Sozialversicherungsbeiträge in der Kurier-, Express- und Paketbranche;<br /> act zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1230 (<strong>Maschinenverordnung-Durchführungsgesetz</strong> – MaschinenDG) als Art. 1 der Vorlage, Einfügung § 10 Maschinenverordnung, Aufhebung Art. 2 und 4 sowie Änderung Art. 5 Paketboten-Schutz-act und § 28e Viertes Buch Sozialgesetzbuch<br /> <br /> Bezug: Verordnung (EU) 2023/1230 vom 14. Juni 2023 über Maschinen und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/42/EG und der Richtlinie 73/361/EWG (ABl. L 165, 29.06.2023, S. 1)<br /> Bericht der Bundesregierung über die Wirksamkeit und Reichweite der Haftung für Sozialversicherungsbeiträge für Unternehmer im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe, die im Bereich der Kurier-, Express- und Paketdienste tätig sind auf BT-Drs 20/9834<br /> Wiedervorlage des bills auf BR-Drs 489/24 (GESTA 20. WP G035) in erweiterter Fassung
Original: Gesetz zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs bei den Eisenbahnen des Bundes
Germany · German Bundestag · 9 January 2026
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Eindämmung der Auswirkungen von Eigenkapitalerhöhungen bei der DB InfraGO AG auf die Trassenpreise: Festlegung des im Rahmen der Regulierung der Trassenentgelte anzusetzenden gesetzlichen Eigenkapitalzinssatzes auf neu zugeführtes sowie vorhandenes Eigenkapital auf den Mittelwert aus dem sog. risikolosen Zinssatz und dem von der Bundesnetzagentur berechneten kapitalmarktüblichen Eigenkapitalzinssatz und damit der tatsächlichen, abgesenkten Renditeerwartung des Bundes entsprechend, Möglichkeit der Absenkung der Obergrenze der Gesamtkosten zur Vermeidung der Doppelfinanzierung von Instandhaltungsmaßnahmen durch Zuwendungen und Trassenentgelte, Information der Betreiber der Schienenwege über Änderungen der Obergrenze durch Mitteilung der Regulierungsbehörde, Folgeänderung;<br /> Änderung § 26 und Anlage 4 Eisenbahnregulierungsgesetz<br /> <br /> Bezug: Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom 24. Januar 2025 zur Berücksichtigung von Eigenkapitalkosten bei der Ermittlung der eisenbahnregulierungsrechtlichen Obergrenze der Gesamtkosten für die Netzfahrplanperiode 2025/2026 (18 L 2172/24)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Absenkung des Eigenkapitalzinssatzes auf 1,9 Prozent; Annahme einer Entschließung: Bindung der für das Jahr 2025 für die Instandhaltungsfinanzierung noch fehlenden Mittel von rd. 1,3 Mrd Euro aus dem Nachtrag der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV III) sowie von rd. 4,1 Mrd Euro zu gleichen Zwecken für das Jahr 2026 über einen Vertrag mit der DB InfraGO AG, Berücksichtigung des gesunkenen Kostenniveaus im neuen, noch im Jahr 2025 zu stellenden Entgeltantrag der DB InfraGO für die Trassenpreise 2026;<br /> Erneute Änderung Anlage 4 Eisenbahnregulierungsgesetz
Original: Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung
Germany · German Bundestag · 9 January 2026
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<strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Änderungen
Original: Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
Germany · German Bundestag · 9 January 2026
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Vereinfachung des Beurkundungsverfahrens für Notare und sonstige Beurkundungsstellen durch Errichtung öffentlicher Urkunden auf elektronischem Weg: Einführung der Aufnahme elektronischer Niederschriften zur Beurkundung von Willenserklärungen in Gegenwart der Beurkundungsperson, Anbringung einer qualifizierten elektronischen Signatur oder eigenhändigen Unterschrift über ein geeignetes technisches Hilfsmittel, erweiterter Geltungsbereich für andere Beurkundungen, Bereitstellung eines Signatursystems durch die Bundesnotarkammer,<br /> Änderung, Einfügung und Aufhebung zahlr. §§ in 10 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung<br /> <br /> Bezug: Wiedervorlage des bills auf BR-Drs 241/24 (GESTA 20. WP C102) in geringfügig geänderter Fassung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Änderungen
Original: Erstes Gesetz zur Änderung des Fernstraßen-Überleitungsgesetzes
Germany · German Bundestag · 9 January 2026
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Streichung des Zustimmungsvorbehalts des Bundesministeriums für Verkehr in Bezug auf außertarifliche Arbeitsverhältnisse bzw. bei der Gewährung über- oder außertariflicher Leistungen bei der Autobahn GmbH des Bundes und dem Fernstraßen-Bundesamt zur Erleichterung des Rekrutierungsprozesses von Fachkräften;<br /> Änderung §§ 1, 3, 5, 6 und 8 Fernstraßen-Überleitungsgesetz
Original: Gesetz zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
Germany · German Bundestag · 9 January 2026
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Umsetzung von Empfehlungen der Gesetzesevaluation zur Speicherung und Nutzung von Kohlendioxid durch Ermöglichung der Errichtung und des Betriebs von kommerziell betriebenen dauerhaften Kohlendioxidspeichern im industriellen Maßstab ausschließlich auf dem Gebiet des Festlandsockels und in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) unter Wahrung verbindlicher ökologischer Kriterien und weitreichender Vorkehrungen zugunsten des Meeresumweltschutzes sowie durch Schaffung eines einheitliches Zulassungsregimes für sämtliche Kohlendioxidleitungen, Ermöglichung der Zulassung dauerhafter Speicher auf Landesebene durch landesgesetzliche Regelung, Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für Kohlendioxidspeicher und -leitungen, Vermeidung wesentlicher Beeinträchtigung des Baus und Betriebs von Wasserstoffleitungen, Windenergieanlagen auf See und Offshore-Anbindungsleitungen sowie der Voruntersuchung von Flächen für die Stromerzeugung aus Windenergieanlagen auf See, Verbot der Nutzung von Kohlendioxidleitungsnetzen zum Transport von Kohlendioxid aus Kohleverfeuerung, Planungsbeschleunigungen und Beseitigung von Rechtsunsicherheiten durch Aktualisierung und Neuaufnahme von Verweisen zu zentralen Verwaltungsverfahren, u.a. betr. Planfeststellungsverfahren, Enteignungen, Umwidmungen von Erdgasleitungen sowie durch neue Begriffsbestimmung für Kohlendioxidleitungsnetze und Kohlendioxidleitungen, Klarstellungen zur Zuständigkeit für Genehmigungserteilungen; Umsetzung von EU-Vorgaben zur Kohlendioxid-Injektionskapazität;<br /> Änderung verschiedener §§ und Anlage 1 und Einfügung §§ 4a, 4b, 4c und 39a Kohlendioxid-Speicherungsgesetz sowie Änderung des Langtitels, Kurztitels und der amtlichen Abkürzung in act zur dauerhaften Speicherung und zum Transport von Kohlendioxid (<strong>Kohlendioxid-Speicherung- und -Transport-act</strong> – KSpTG), Folgeänderungen in 4 weiteren Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Verordnung (EU) 2024/1735 vom 13. Juni 2024 zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Ökosystems der Fertigung von Netto-Null-Technologien und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 (ABl. L 2024/1735, 28.06.2024, S. 1)<br /> Evaluierungsbericht der Bundesregierung zum Kohlendioxid-Speicherungsgesetz (BT 20/5145)<br /> Wiedervorlage des bills auf BR-Drs 266/24 (GESTA 20. WP E053) in erweiterter Fassung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Klarstellung zur ausschließlichen Regelung von leitungsgebundenem Kohlendioxidtransport, Planfeststellungspflichtigkeit von Vorhaben auch bei unwesentlichen Änderungen zur Ermöglichung des Anzeigeverfahrens, Ermöglichung eines separaten Planfeststellungsverfahrens im Fall einer isolierten Errichtung, Betrieb oder Änderung von Nebenanlagen sowie Feststellung deren überragenden öffentliches Interesses, Ausweitung bestehender Duldungspflichten für Grundstückseigentümer bei Transporten von Anlagenbestandteilen auch auf Kohlenstoffdioxidleitungen, Information der Öffentlichkeit durch den Vorhabensträger spätestens mit Antragstellung, Planfeststellung oder Plangenehmigung eines Kohlendioxidspeichers nur bei Gewährleistung des Trinkwasserschutzes, Zustimmungserfordernis des Bundestages zur Ausweitung von Flächen zur dauerhaften CO2-Speicherung im Bereich der AWZ und des Festlandsockels, Übermittlung von Angaben durch die Länder zum aktuellen Stand der Planungen zur dauerhaften Speicherung im jeweiligen Landesgebiet für den Evaluierungsbericht zum act, redaktionelle Berichtigungen, Folgeänderungen; Annahme einer Entschließung: Erreichung nationaler Klimaziele und Förderung der Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts Deutschland durch die industrielle Nutzung der CCS/CCU-Technologie, Einbettung in eine Carbon-Management-Strategie (CMS): Begleitung des Aufbaus einer CO2-Infrastruktur, Entwicklung einer nachhaltigen Kohlenstoffkreislaufwirtschaft, Nutzung von CO2 als Wertstoff, Konzentration der Förderung auf schwer und nicht vermeidbare Emissionen, technologie- und sektorenoffene Ausgestaltung, Stärkung natürlicher CO2-Senken;<br /> Änderung §§ 4a, 4b und 4c sowie erneute Änderung zahlreicher §§ Kohlendioxid-Speicherungsgesetz
Original: Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
Germany · German Bundestag · 27 January 2026
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Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben zur Stärkung von Verbraucherrechten in den Binnenmärkten für Elektrizität, erneuerbares Gas, Erdgas und Wasserstoff, insbes. zum Schutz der Verbraucher vor Strompreisschwankungen, Umsetzung der Vorgaben zum sog. Energy Sharing und zur Erleichterung der Vermarktung von Reststrommengen, Zusammenführung von Veröffentlichungspflichten der Übertragungsnetzbetreiber, Regelungen zu Netzanschlüssen von Erneuerbare-Energie-Anlagen, Identifizierung der länderübergreifenden und grenzüberschreitenden Netzausbauvorhaben und Bündelung der Zuständigkeit für die Planungs- und Genehmigungsverfahren dieser Vorhaben bei der Bundesnetzagentur, praxistauglichere Gestaltung des Finanzierungssystems für den Ausbau erneuerbarer Energien, u.a. durch die Umstellung des Jahresausgleichsanspruchs auf den Saldo des EEG-Kontos, redaktionelle und rechtsförmliche Änderungen, Folgeänderungen;<br /> Einfügung, Änderung und Aufhebung zahlreicher §§ in 14 Gesetzen und 13 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Richtlinie (EU) 2024/1711 vom 13. Juni 2024 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/2001 und (EU) 2019/944 in Bezug auf die Verbesserung des Elektrizitätsmarktdesigns in der Union (ABl. L 2024/1771, 26.05.2024, S. 1); Richtlinie 2024/1788 (EU) vom 13. Juni 2024 über gemeinsame Vorschriften für die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas und Wasserstoff, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2023/1791 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/73/EG (Neufassung) (Abl. L 2024/1788, 15.07.2024, S. 1); Richtlinie (EU) 2023/2413 vom 18. Oktober 2023 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/2001, der Verordnung (EU) 2018/1999 und der Richtlinie 98/70/EG im Hinblick auf die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/652 des Rates (ABl. L 2023/2413, 31.10.2023, S. 1)<br /> Resilienz weiter stärken, den Systemnutzen der Digitalisierung der Energiewende konsequent heben (BMWK-Digitalisierungsbericht gemäß § 48 Messstellenbetriebsgesetz), Juli 2024<br /> Wiedervorlage des bills auf BT-Drs 581/24 (GESTA 20. WP E066) in geänderter Fassung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>verbindliches Vorhalten von Absicherungsstrategien gegen wirtschaftliche Risiken durch die Stromlieferanten, Möglichkeit des Abregelns des Eigenverbrauchs durch den Netzbetreiber zur Vermeidung kritischer Netzzustände, Ermöglichung der Teilnahme von kommunalen KMU als Letztverbraucher an der gemeinsamen Energienutzung sowie weitere Regelungen zum Energy Sharing, Präzisierungen betr. des Beschwerdeverfahrens gegen eine Entscheidung der Regulierungsbehörde, Verlängerung der Übergangsregelung für den Anschluss von Biomethananlagen an das Gasnetz bis zum 31. Dezember 2026, Netzentgeltbefreiung für anteilig wieder ins Netz eingespeiste Strommengen aus Stromspeichern, übergangsweise Ausnahme bisheriger Kundenanlagen von unionsrechtlichen Regelungen betr. die Behandlung als Netzbetreiber bis zum 31. Dezember 2028, Beschleunigung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Wärmespeichern, untertägigen Wasserstoffspeichern sowie Großbatteriespeichern mit einer Speicherkapazität von mind. 1 MWh, Flexibilisierung des Prinzips der sog. "starren Proportionalität" im Bereich der Direktvermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien, Ausnahmeregelegung für Kommunen im Falle von Verzögerungen bei der Erstellung des Wärmeplanes zur Verlängerung des Förderzeitraumes über den 30. Juni 2026 hinaus, Klarstellungen, redaktionelle Korrekturen und Anpassungen; Annahme einer Entschließung: Erarbeitung einer unionsrechtskonformen Regelung für den künftigen Betrieb von bislang dem Kundenanlagenbegriff unterliegenden Konstellationen, diesbez. Einsatz auf EU-Ebene für Gestaltungspielraum des nationalen Gesetzgebers; Vorlage eines Regelungsentwurfs zur Verbesserung und Digitalisierung des Netzanschlussverfahrens im Stromnetz für Erzeugungsanlagen, Verbraucher und Speicher, Maßnahmen zur besseren Durchsetzung der Beschleunigung des Smart-Meter-Rollouts;<br /> Erneute Änderung versch. §§ Energiewirtschaftsgesetz und §§ 6, 66 Energiefinanzierungsgesetz, zusätzliche Änderung § 35 Baugesetzbuch, §§ 21b und 21c Erneuerbare-Energien-act sowie § 5 Wärmeplanungsgesetz
Original: Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes sowie zur Änderung des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes
Germany · German Bundestag · 9 January 2026
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Beendigung der Erhebung der Gasspeicherumlage mit Ablauf des 31. Dezember 2025 zur Entlastung von Unternehmen und Privatverbrauchern von hohen Gaspreisen: Ausgleich der am Jahresende 2025 noch offenen negativen Differenz auf dem Gasspeicherumlagekonto des Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe GmbH durch den Bund, Sicherstellung der Finanzierung etwaiger Kosten für die Gasspeicherbefüllung ab dem 1. Januar 2026 bis zum Ablauf der Geltung der Gasspeichervorschriften am 31. März 2027 durch Mittel aus dem Bundeshaushalt bzw. dem Sondervermögen;<br /> Änderung und Einfügung versch. §§ Energiewirtschaftsgesetz; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Titeländerung (eingebracht als: Viertes act zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes), Anpassung der Verordnungsermächtigung zwecks Stärkung der Beteiligungsrechte des Bundestages, Verbesserung der Transparenz für Verbraucher hinsichtlich der Ausweisung der Entlastung auf der Gasrechnung; Bestimmungen zur Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben betr. Cybersicherheitsaspekten grenzüberschreitender Stromflüsse: Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für die Durchführung der festgelegten Maßnahmen, Übertragung von Aufgaben an die Bundesnetzagentur und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik; Regelungen zur Ermittlung und Auszahlung von Entschädigungsbeträgen für die Stilllegung von Braunkohleanlagen der RWE Power AG und Lausitz Energie Kraftwerk AG und Herstellung der Genehmigungsfähigkeit entsprechend unionsrechtlicher Vorgaben;<br /> Erneute Änderung §§ 35f, 35g, 35h, 35i und zusätzliche Einfügung § 54c Energiewirtschaftsgesetz, zusätzliche Änderung §§ 44 und 45 und zusätzliche Einfügung Anlagen 1 und 2 Kohleverstromungsbeendigungsgesetz sowie zusätzliche Änderung Art. 10 Kohleausstiegsgesetz; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Delegierte Verordnung (EU) 2024/1366 vom 11. März 2024 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/943 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung eines Netzkodex mit sektorspezifischen Vorschriften für Cybersicherheitsaspekte grenzüberschreitender Stromflüsse (ABl. L 2024/1366, 24.05.2024, S. 1)
Original: Gesetz zu dem Abkommen vom 30. Januar 2025 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung über den Sitz der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Germany · German Bundestag · 9 January 2026
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Zustimmung zu dem am 30. Januar 2025 in Berlin unterzeichneten Abkommen: Regelungen für die Unterbringung der AMLA in Frankfurt am Main und EU-Vorschriften für das AMLA-Personal und dessen Familienmitglieder