Original: Sechstes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (G-SIG: 09020195)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Inhalt:</strong> Änderung und Ergänzung verschiedener §§ BundeswahlG: Ersetzung des Berechnungsverfahrens für die Sitzverteilung nach dHondt durch das System nach Niemeyer, Wahlrecht für deutsche Staatsangehörige im Ausland, Verlängerung von Fristen und Terminen im Hinblick auf diese Regelung, Regelung für die Beteiligungsanzeige durch im Bundestag oder einem Landtag nicht hinreichend vertretene Parteien, Einbeziehung des Tags der Wohnungs- oder Aufenthaltsnahme in die Dreimonatsfrist gem. § 12 Abs. 1 BWG. Dem Bund entstehen geringfügig höhere Kosten erstmals im Wahljahr 1984. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> d'Hondtsches Höchstzahlverfahren/Ersetzung des Berechnungsverfahrens für die Sitzverteilung nach dHondt durch das Berechnungssystem nach Niemeyer * Hare-Niemeyer-System/Ersetzung des Berechnungsverfahrens für die Sitzverteilung nach dHondt durch das Berechnungssystem nach Niemeyer * Deutscher Staatsangehöriger im Ausland/Erstreckung des aktiven Wahlrechts zum Bundestag auf außerhalb der Bundesrepublik Deutschland lebende Deutsche * Supranationaler Bediensteter/ Erstreckung des aktiven Wahlrechts zum Bundestag auf außerhalb der Bundesrepublik Deutschland lebende Deutsche * Partei/Regelung der Beteiligungsanzeige für die Bundestagswahl für im Bundestag oder einem Landtag nicht hinreichend vertretene Parteien
Original: Drittes Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften (G-SIG: 09020247)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Identischer Entwurf der Bundesregierung siehe B26(S. 423) BVerfGE 39, S. 334, S. 336f. <br><br><b>Inhalt:</b> Wortgleicher Entwurf wie der der Bundesregierung vom 27.8.1982, BR Drs 290/82; Ergänzungen betr. Verfolgung von Dienstvergehen, mit denen die Gebote der Verhältnismäßigkeit und der Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles bei Verletzungen der politischen Treuepflicht durch ein außerdienstliches Verhalten konkretisiert werden; Änderung § 45 BRRG und § 77 BBG. Bund, Ländern und Gemeinden entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Dienstvergehen * Beamtenrechtsrahmengesetz/Änderung § 45 Abs. 1 BRRG betr. Dienstvergehen (Verletzung der politischen Treuepflicht) * Bundesbeamtengesetz/Änderung § 77 Abs. 1 BBG betr. Dienstvergehen (Verletzung der politischen Treuepflicht)
Original: Erstes Gesetz zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes (G-SIG: 09020209)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Inhalt:</b> Änderung der §§ 8, 11 und 14 JArbSchG: Verbesserung der Ausbildungsplatzsituation durch Aufhebung von Bestimmungen betr. die Arbeitszeit der Jugendlichen, insbesondere in Bäckereien und auf Bau- und Montagestellen, Aufhebung der Differenzierung zwischen Jugendlichen in und außerhalb von Berufsausbildungsverhältnissen. Das act verursacht keine Kosten in den öffentlichen Haushalten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Arbeitszeit * Ausbildungsplatz * Jugendarbeitslosigkeit * Bäckerei * Baugewerbe
Original: Gesetz zur Neuordnung des landwirtschaftlichen Pachtrechts (G-SIG: 09020203)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Siehe auch F06(S. 480) (Landpachtverkehrsgesetz) <br><br><b>Inhalt:</b> Zusammenfassung des materiellen landwirtschaftlichen Pachtrechts im BGB, u.a. Änderung der Vorschriften über das Pachtinventar, Einführung einer Betriebsbeschreibung zu Beginn und Ende der Pacht sowie einer Kooperationsklausel zur Erleichterung landwirtschaftlicher Zusammenschlüsse, Änderung der Vorschriften über Nutzungsänderungen, Verwendungen und Einrichtungen, Verlängerung der Kündigungsfrist für Pachtverträge auf unbestimmte Zeit; Änderung und Ergänzung versch §§ BGB (§ 581ff), Einfügung der Artikel 70 und 219 in das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Änderung und Ergänzung versch §§ act über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen, Änderung des § 63 Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte, des § 52 Vergleichsordnung sowie des § 49 Konkursordnung, Änderung und Streichung versch §§ Pachtkreditgesetz. Bund, Ländern und Gemeinden entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Kündigung/Verlängerung der Kündigungsfrist für landwirtschaftliche Pachtverträge auf unbestimmte Zeit * Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch/Änderung und Ergänzung versch §§ BGB (§ 581ff) und Einfügung der Artikel 70 und 219 in das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch betr Neuordnung des landwirtschaftlichen Pachtrechts * Landwirtschaftsgericht/Änderung und Ergänzung versch §§ act über das gerichtliche Verfahren in landwirtschaftssachen betr Neuordnung des landwirtschaftlichen Pachtrechts * Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte/Änderung des § 63 Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte betr. Neuordnung des landwirtschaftlichen Pachtrechts * Vergleichsordnung/Änderung des § 52 Vergleichsordnung betr. Neuordnung des landwirtschaftlichen Pachtrechts * Konkursordnung/Änderung des § 49 Konkursordnung betr. Neuordnung des landwirtschaftlichen Pachtrechts * Pachtkreditgesetz * Landwirtschaftliche Erzeugergemeinschaft/Einführung einer Kooperationsklausel in das Landpachtrecht gem. BGB zur Erleichterung landwirtschaftlicher Zusammenarbeit
Original: Gesetz über die Erstellung von Übersichten über die üblichen Entgelte für nicht preisgebundenen Wohnraum (Mietspiegelgesetz - MSpG) (G-SIG: 09020083)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Bezug:</strong> Zur Erstellung von Mietspiegeln siehe C13(S. 317) und C45(S. 91) Siehe auch C16(S. 321) und C20(S. 323) <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Gesetzliche Verpflichtung von Gemeinden ab 100.000 Einwohnern zur Erstellung von Mietspiegeln, ebenso für Gemeinden ab 50.000 Einwohnern bei Vorliegen eines Antrages von Interessenvertretern der Vermieter oder der Mieter, Wegfall der Verpflichtung, wenn Vermieter und Mieter einen Mietspiegel erstellt haben, Erfüllung der Verpflichtung bis zum 1.1.1983. Die Kosten fallen im Gemeindebereich an, wobei für die erstmalige Erstellung eines Mietspiegels mit einem Aufwand bis zu 0,2 Mio DM gerechnet werden muß. <br /> <br /> <strong>Änderungen durch das Vermittlungsverfahren:</strong> Ablehnung des GesEntw. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Vergleichsmiete/act über die Erstellung von Übersichten über die üblichen Entgelte für nicht preisgebundenen Wohnraum * Wohnung/ act über die Erstellung von Übersichten über die üblichen Entgelte für nicht preisgebundenen Wohnraum
<strong>Bezug:</strong> Siehe auch L06(S. 402) und C45(S. 91) <br />
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<strong>Inhalt:</strong> Verbesserung der Bedingungen für den freifinanzierten Wohnungsbau durch Einführung der Staffelmiete ab 1. Januar 1981, Straffung des Vergleichsmietensystems und Regelung der Duldungspflicht bei Modernisierungen bei Wahrung der Rechtstellung des Mieters in Fällen der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und bei Kautionshinterlegung; Änderung und Ergänzung verschiedener §§ BGB, Änderung der §§ 2 und 10 Gesetz über die Miethöhe, Aufhebung des § 20 ModEnG sowie Änderung der §§ 2a und 9 und Aufhebung des § 2b WoBindG. Bund, Ländern und Gemeinden entstehen keine Kosten. <br />
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<strong>Änderungen durch das Vermittlungsverfahren:</strong> Änderungsvorschlag. <br />
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<strong>Nebenschlagwörter:</strong> Wohnungsbau/Erleichterung des freifinanzierten Wohnungsbaus * Staffelmiete/Einführung der Staffelmiete ab 1. Januar 1981 * Vergleichsmiete/Straffung des Vergleichsmietensystems * Wohnungsmodernisierung/Regelung der Duldungspflicht des Mieters bei Wohnungsmodernisierungen * Eigentumswohnung/Regelung der Rechtstellung des Mieters bei Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen * Bürgerliches Gesetzbuch/Änderung und Ergänzung verschiedener §§ BGB betr. Förderung des freifinanzierten Wohnungsbaus * Miethöhegesetz/Änderung der §§ 2 und 10 Gesetz über die Miethöhe betr. Förderung des freifinanzierten Wohnungsbaus * Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetz/Aufhebung des § 20 ModEnG betr. Förderung des freifinanzierten Wohnungsbaus * Wohnungsbindungsgesetz/Änderung der §§ 2a und 9 sowie Aufhebung des § 2b WoBindG betr. Förderung des freifinanzierten Wohnungsbaus
<strong>Bezug:</strong> Siehe auch D22(S. 118) <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Neubewertung der Einheitswerte unbebauter baureifer Grundstücke zum 1.1.1983 zur Vermeidung steuerlicher Anreize zur Haltung von Grundstücken sowie zur Verbesserung der Finanzkraft der Gemeinden, Änderung der §§ 19, 73 und 94 Bewertungsgesetz und des § 13 Grundsteuergesetz. Mehreinnahmen bei Gemeinden und Ländern, gewisse Mindereinnahmen beim Bund wegen Rückwirkungen bei den Ertragssteuern. <br /> <br /> <strong>Änderungen durch das Vermittlungsverfahren:</strong> Ablehnung des GesEntw. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Einheitswert (Steuerwert)/act zur Neubewertung unbebauter baureifer Grundstücke * Grundbesitz/act zur Neubewertung unbebauter baureifer Grundstücke * Grundstück/act zur Neubewertung unbebauter baureifer Grundstücke * Bewertungsgesetz/ Änderung der §§ 19, 73 BewG betr. Feststellung der Einheitswerte unbebauter baureifer Grundstücke * Grundsteuergesetz/Änderung § 13 Grundsteuergesetz betr. Erstattung des Steuermeßbetrages für ein baureifes Grundstück
Original: Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (G-SIG: 09020198)
Germany · Bundesrat · 10 September 2025
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<b>Inhalt:</b> Änderung des § 8 4.Buch SGB: Sozialversicherungsfreiheit von Nebenbeschäftigungen und Nebentätigkeiten, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig ein Sechstel der monatlichen Bezugsgröße, bei höherem Arbeitsentgelt ein Sechstel des Gesamteinkommens nicht übersteigt; Wiederherstellung der vor dem Inkrafttreten des Arbeitsförderungskonsolidierungsgesetzes bestehenden Regelung zur Vermeidung der zunehmenden Einbeziehung von Beamten und Selbständigen in die gesetzliche Krankenversicherung. Bund, Ländern und Gemeinden entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Gesetzliche Krankenversicherung/act zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch * Nebentätigkeit von Bediensteten * Beitragspflicht in der Sozialversicherung * Selbständiger * Arbeitsförderungs-Konsolidierungsgesetz * Beamter
Original: Gesetz zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes (G-SIG: 09020199)
Germany · Bundesrat · 10 September 2025
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<b>Bezug:</b> bill gleicher Materie siehe I11(S. 393) sowie I13(S. 395) <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung der §§ 21 und 43 BSHG: Beseitigung der durch das 2. HHStruktG verfügten Leistungsbeschränkungen (Taschengeld für Heimbewohner und Kosten für die Heimunterbringung junger Behinderter). Die Träger der Sozialhilfe werden mit Kosten in Höhe von 120 Mio DM jährlich belastet. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Haushaltsstrukturgesetz * Altenheimbewohner * Taschengeld * Behinderter * Pflegeheim
Original: Gesetz zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes (G-SIG: 09020205)
Germany · Bundesrat · 10 September 2025
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<b>Bezug:</b> Siehe I11(S. 393) und I12(S. 394) <br><br><b>Inhalt:</b> Milderung der Kosten für die Heimunterbringung behinderter Kinder und Jugendlicher durch eine Limitierung der Obergrenze des Kostenbeitrags, Verdoppelung des Grundbetrags zur Errechnung der Einkommensgrenze der betroffenen Familien und Einführung besonderer Vermögensschutzregeln; Änderung der §§ 43, 81 und 88 BSHG, ggf. Wiederherstellung des durch das 2. HStruktG geänderten § 43 Abs. 2 BSHG; rückwirkendes Inkrafttreten zum 1.1.1982. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Behindertes Kind/Milderung der Kosten für die Heimunterbringung behinderter Kinder und Jugendlicher * Behinderter/Milderung der Kosten für die Heimunterbringung behinderter Kinder und Jugendlicher * Einkommensgrenze/Verdoppelung des Grundbetrages zur Errechnung der Einkommensgrenze bei der Heimunterbringung behinderter Kinder und Jugendlicher * Haushaltsstrukturgesetz/Senkung der durch das 2. HStruktG gestiegenen Kosten für die Heimunterbringung behinderter Kinder und Jugendlicher
Original: Drittes Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften (G-SIG: 09020213)
Germany · Bundesrat · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Identischer Entwurf der SPD siehe B30(S. 426) BVerfGE 39, S. 334, S. 366f. <br><br><b>Inhalt:</b> Ergänzungen der beamtenrechtlichen Regelungen bei Verfolgung von Dienstvergehen, mit denen die Gebote der Verhältnismäßigkeit und der Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles bei Verletzungen der politischen Treuepflicht durch ein außerdienstliches Verhalten konkretisiert werden, Änderung § 45 BRRG und § 77 BBG. Bund, Ländern und Gemeinden entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Dienstvergehen * Beamtenrechtsrahmengesetz/Änderung § 45 Abs. 1 BRRG betr. Dienstvergehen (Verletzung der politischen Treuepflicht) * Bundesbeamtengesetz/Änderung § 77 Abs. 1 BBG betr. Dienstvergehen
Original: Drittes Gesetz zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes (G-SIG: 09020214)
Germany · Bundesrat · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Siehe auch C38(S. 455) U.a. "Loccumer Modell", Loccumer Protokolle 25/1968 <br><br><b>Inhalt:</b> Beseitigung der zweigeteilten Juristenausbildung, Gliederung der Ausbildung in zwei Phasen: 1. Grundausbildung: 3 Jahre Studium und 2 Jahre Ausbildung in der Praxis 2. Schwerpunktausbildung: einjähriges Studium und ein halbes Jahr Praxis; eine Zwischenprüfung als frühzeitige Orientierung über die Berufseignung, Abschluß der Grund- und Schwerpunktausbildung mit je einer Prüfung, Ausbildung in rechtsprechender, verwaltender und rechtsberatender Tätigkeit, schrittweise Umstellung bis 1992; Änderung der Paragraphen 5, 6, 109 und 112 Richtergesetz, 10 und 142 GVG, 2 Abs. 4, 5 RpflG, 53, 59 BRAO, Neufassung § 4 Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte, Änderung §§ 139, 142 StPO, 20,74 HRG. Für den Bund entstehen keine Kosten. Die Länder werden vorübergehend mit Kosten belastet. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Juristenausbildung * Gerichtsverfassungsgesetz/Änderung §§ 10 und 142 GVG betr. Juristenausbildung * Rechtspflegergesetz/Änderung § 2 Abs. 4, 5 Rechtspflegergesetz betr. Juristenausbildung * Bundesrechtsanwaltsordnung/Änderung §§ 53, 59 Bundesrechtsanwaltsordnung betr. Juristenausbildung * Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte/Neufassung § 4 Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte betr. Vergütung für einen Studierenden, der einen Rechtsanwalt vertritt * Strafprozeßordnung/ Änderung §§ 139, 142 StPO betr. Juristenausbildung * Hochschulrahmengesetz/Änderung §§ 20, 74 Hochschulrahmengesetz betr. Juristenausbildung
Original: Gesetz zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes (G-SIG: 00020429)
Germany · Bundesrat · 10 September 2025
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<b>Bezug:</b> Siehe auch C55 Aufgrund der Einbringung des billes BR Drs. 353/82 wurde dieser bill für erledigt erklärt 52. Konferenz der Minister und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung des § 5a des Deutschen Richtergesetzes: Verlängerung des juristischen Vorbereitungsdienstes für Referendare von zwei auf zweieinhalb Jahre, Einführung einer Pflichtausbildung in der Arbeits-, Sozial-, Finanz- oder Verwaltungsgerichtsbarkeit. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Juristischer Vorbereitungsdienst * Referendariat * Arbeitsgericht * Sozialgericht * Finanzgericht * Verwaltungsgericht
Original: Zwölftes Gesetz über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Zwölftes Anpassungsgesetz - KOV - 12.AnpG-KOV) (G-SIG: 09020201)
Germany · Bundesrat · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Der Entwurf ist durch Artikel 8 des Sechsten Rentenversicherungs- Änderungsgesetzes ersetzt worden und von der BReg am 28.9.82 (BR zu Drs. 218/82 vom 1.10.82) zurückgezogen worden. Siehe dazu G27(S. 385) <br><br><b>Inhalt:</b> Anhebung der in § 56 BVG bestimmten Leistungen um ca. 5,6 vH ab 1. Januar 1983; Änderung und Ergänzung versch §§ BVG. Es entstehen Kosten in Höhe von 0,524 Mrd DM zu Lasten des Bundes für 1983, für 1984 von 0,506 Mrd DM, für 1985 von 0,488 Mrd DM sowie für 1986 von 0,471 Mrd DM. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Bundesversorgungsgesetz/Änderung und Ergänzung versch §§ BVG betr Kriegsopferversorgung
Original: Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (G-SIG: 09020163)
Germany · German Bundestag · 5 August 2025
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<strong>Bezug:</strong> Identischer bill von Abg. der CDU/CSU siehe B20(S. 417) Siehe auch B31(S. 427) <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Änderung § 44 Satz 4 und § 48a Abs. 1 Beamtenrechtsrahmengesetz betr. Beibehaltung von 60 vergütungsfähigen Mehrarbeitsstunden in den Bereichen der Inneren Sicherheit und im ärztlichen Dienst an Krankenhäusern für eine Übergangszeit von 3 Jahren, Feststellung der Pflegebedürftigkeit von Angehörigen eines Beamten auch durch einen frei praktizierenden Arzt. Der Verzicht auf amtsärztliche Gutachten wirkt in geringem Umfang kostensenkend. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Mehrarbeitsvergütung * Innere Sicherheit/Änderung § 44 Satz 4 Beamtenrechtsrahmengesetz betr. Beibehaltung von 60 vergütungsfähigen Mehrarbeitsstunden im Bereich der Inneren Sicherheit * Krankenhaus * Beamtenrechtsrahmengesetz * Gutachten/ Feststellung der Pflegebedürftigkeit von Angehörigen eines Beamten durch Gutachten eines frei praktizierenden Arztes * Arzt/ Feststellung der Pflegebedürftigkeit von Angehörigen eines Beamten durch Gutachten eines frei praktizierenden Arztes
Original: Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (G-SIG: 09020172)
Germany · German Bundestag · 5 August 2025
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<strong>Bezug:</strong> Identischer bill beim BR eingebracht von Bayern siehe B18(S. 415) Siehe auch B31(S. 427) <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Änderung § 44 Satz 4 und § 48a Abs. 1 Beamtenrechtsrahmengesetz betr. Beibehaltung von 60 vergütungsfähigen Mehrarbeitsstunden in den Bereichen der Inneren Sicherheit und im ärztlichen Dienst an Krankenhäusern für eine Übergangszeit von 3 Jahren, Feststellung der Pflegebedürftigkeit von Angehörigen eines Beamten auch durch einen frei praktizierenden Arzt. Der Verzicht auf amtsärztliche Gutachten wirkt in geringem Umfang kostensenkend. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Mehrarbeitsvergütung * Innere Sicherheit/Änderung § 44 Satz 4 Beamtenrechtsrahmengesetz betr. Beibehaltung von 60 vergütungsfähigen Mehrarbeitsstunden im Bereich der Inneren Sicherheit * Krankenhaus * Beamtenrechtsrahmengesetz * Gutachten/ Feststellung der Pflegebedürftigkeit von Angehörigen eines Beamten auch durch Gutachten eines frei praktizierenden Arztes * Arzt/ Feststellung der Pflegebedürftigkeit von Angehörigen eines Beamten auch durch Gutachten eines frei praktizierenden Arztes
Original: Zweites Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität (2.WiKG) (G-SIG: 09020202)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Empfehlungen der Kommission zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität 1978 <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Empfehlung des Europarates Nr. R(81) 12 vom 25.6.81 <br><br><b>Inhalt:</b> Einführung der Straftatbestände "Computerbetrug" und "Fälschung gespeicherter Daten", Ergänzung des Urkundenstrafrechts, strafrechtliche Erfassung von Kapitalanlagebetrügereien schon im Vorfeld des Betrugs, Zusammenführung versch sozialversicherungsrechtlicher Tatbestände über das Veruntreuen von Arbeitsentgelt im StGB, praktikablere Gestaltung der Straftatbestände des Börsengesetzes, Ergänzung des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts zwecks Verbesserung des Sanktionsschutzes zur Verhinderung von Zuwiderhandlungen in Betrieben und Unternehmen, Änderung der Gewerbeordnung zur Erweiterung der Möglichkeiten des Vorgehens gegen gewerberechtlich unzuverlässige Personen, Bekämpfung illegaler Leiharbeit durch Ergänzung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes; Änderung von 18 Gesetzen. Bund, Länder und Gemeinden werden nicht mit Kosten belastet. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Strafgesetzbuch/Änderung des Strafgesetzbuches betr. Wirtschaftskriminalität, u.a. Einführung der Tatbestände des Computerbetrugs (§ 263a), des Kapitalanlagebetrugs (§ 264a), des Veruntreuens von Arbeitsentgelt (§ 266a), der Fälschung gespeicherter Daten (§ 269) und der Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung (§ 270) * OWiG/Änderung und Ergänzung versch §§ OWiG betr. Wirtschaftskriminalität * Börsengesetz/Änderung der §§ 88 und 89 Börsengesetz betr. Wirtschaftskriminalität * Gewerbeordnung/ Änderung und Ergänzung versch §§ der Gewerbeordnung betr. Wirtschaftskriminalität * Kreditwesengesetz/Änderung der §§ 46b und 54, Einfügung eines § 55, Aufhebung des § 59 act über das Kreditwesen betr. Wirtschaftskriminalität * Arbeitnehmerüberlassungsgesetz/Änderung des § 10 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz betr. Bekämpfung illegaler Leiharbeit * Strafprozeßordnung/Änderung des § 444 StPO betr. Wirtschaftskriminalität * Gerichtsverfassungsgesetz/Änderung des § 74c GVG betr. Wirtschaftskriminalität * Gerichtskostengesetz/ Änderung des Kostenverzeichnisses zum Gerichtskostengesetz betr. Wirtschaftskriminalität * GmbH-act/Änderung des § 64 GmbHG betr. Wirtschaftskriminalität * Wirtschaftsstrafgesetz/Änderung des § 8 Wirtschaftsstrafgesetz betr. Wirtschaftskriminalität * Versicherungsaufsichtsgesetz/Änderung des § 88 act über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmungen betr. Wirtschaftskriminalität * Reichsversicherungsordnung/Änderung der Überschriften vor den §§ 529 und 1428 sowie Streichung dieser §§ betr. Wirtschaftskriminalität * Angestelltenversicherungsgesetz/ Änderung der Überschrift vor § 150 Angestelltenversicherungsgesetz und Aufhebung dieses § betr. Wirtschaftskriminalität * Reichsknappschaftsgesetz/Änderung der Überschrift vor § 233 und Aufhebung des § 234 Reichsknappschaftsgesetz betr. Wirtschaftskriminalität * Hypothekenbankgesetz/Aufhebung des § 39 Hypothekenbankgesetz betr. Wirtschaftskriminalität * Schiffsbankgesetz/Aufhebung des § 40 Schiffsbankgesetz betr. Wirtschaftskriminalität * Arbeitsförderungsgesetz/Aufhebung des § 225 AFG betr. Wirtschaftskriminalität * Wohnungsvermittlung/ Ermächtigung zur Aufhebung der §§ 6 und 8 des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung durch Rechtsverordnung gem. Artikel 4 Nr. 1 des 2. WiKG (§ 34c Gewerbeordnung) * Arbeitsentgelt/Zusammenführung versch sozialversicherungsrechtlicher Tatbestände über das Veruntreuen von Arbeitsentgelt im Strafgesetzbuch * Sozialversicherung/Zusammenführung versch sozialversicherungsrechtlicher Tatbestände über das Veruntreuen von Arbeitsentgelt im Strafgesetzbuch * Elektronische Datenverarbeitung/ Einführung neuer Straftatbestände im Zusammenhang mit der Computerkriminalität * Kapitalanlage/Strafrechtliche Erfassung von Kapitalanlagebetrügereien bereits im Vorfeld des Betruges * Urkunde/ Ergänzung des Urkundenstrafrechts
Original: Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (G-SIG: 09020200)
Germany · German Bundestag · 10 October 2024
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<b>Inhalt:</b> Novellierung des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit als Jugendschutzgesetz: Bekämpfung des Alkoholmißbrauchs durch Minderjährige, Verbot des Automatenvertriebs von Bier und Wein, Verbot der öffentlichen Aufstellung von Video- Unterhaltungsspielgeräten mit kriegsverherrlichenden und gewaltorientierten Darstellungen, Beschränkung sonstiger Video- Unterhaltungsspielgeräte auf gewerblich genutzte Räume, Lockerung der Vorschriften über die Anwesenheit Minderjähriger in Gaststätten und bei öffentlichen Tanz- und Filmveranstaltungen, Wegfall des Anwesenheitsverbots bei Variete-, Kabarett- und Revueveranstaltungen, Erhöhung des Bußgeldrahmens; Änderung des § 33g Gewerbeordnung, Aufhebung der Ersten Verordnung zur Bezeichnung von Veranstaltungen gem. § 8 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit. Bund, Ländern und Gemeinden entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Jugendalkoholismus/Bekämpfung des Alkoholmißbrauchs durch Minderjährige * Getränkeautomat/Verbot des Automatenvertriebs von Bier und Wein * Bier/Verbot des Automatenvertriebs von Bier und Wein
Original: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (G-SIG: 09020090)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Bezug:</strong> bill wurde bereits 1979 beim BR eingebracht (s.a.GESTA/8.WP/ S.755) <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Änderung verschiedener §§ des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur": Stärkung der Rolle der Länder in der regionalen Strukturpolitik, Änderung der Organisation des Planungsausschusses, Festlegung einer Obergrenze der Fördergebietsausdehnung, Bindung der Mittelverteilung an die Finanzkraft der Länder und an besondere, gesetzlich bestimmte Aufgaben (Debatte anläßlich der Einbringung in der 481. Bundesratssitzung am 21.12.79). Es entstehen keine zusätzlichen Kosten, es tritt eine Kostenverschiebung zu Lasten der Länder ein. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Regionalpolitik/act zur Änderung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" * Bundesland
<strong>Inhalt:</strong> Änderung des § 303 Abs. 3 StGB zur Ermöglichung einer Strafverfolgung ohne Antrag, wenn die Strafverfolgungsbehörde wegen besonderen öffentlichen Interesses ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält. Durch vermehrt eingeleitete Strafverfahren ohne Antrag kann es zu Mehraufwendungen in den Länderhaushalten kommen. <br />
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<strong>Nebenschlagwörter:</strong> Strafgesetzbuch * Sachbeschädigung
Original: Gesetz zur Änderung des Versammlungsgesetzes und des Strafgesetzbuches (G-SIG: 09020088)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
Translated from German
<strong>Bezug:</strong> Identischer Entwurf siehe B02(S. 408) <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Verbot der passiven Bewaffnung und der Vermummung von Veranstaltungsteilnehmern, Strafbarkeit der Aufforderung zur Teilnahme an einer verbotenen Veranstaltung, Wiederherstellung des alten Straftatbestands "Landfriedensbruch"; Einfügung der §§ 17a und 23 sowie Änderung des § 27 Versammlungsgesetz, Änderung des § 125 StGB. Das act verursacht keine finanziellen Auswirkungen in den öffentlichen Haushalten. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Strafgesetzbuch/Änderung des § 125 StGB betr. Landfriedensbruch * Demonstration * Landfriedensbruch/Änderung des § 125 StGB betr. Landfriedensbruch
Original: Gesetz zum Schutze friedfertiger Demonstrationen und Versammlungen (G-SIG: 09020091)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
Translated from German
<strong>Bezug:</strong> Identischer Entwurf siehe B01(S. 406) <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Änderung der §§ 17, 23, 27 Versammlungsgesetz und § 125 StGB betr. Verbot der passiven Bewaffnung und Maskierung, Strafandrohung für die Aufforderung zur Teilnahme an einer verbotenen Veranstaltung, Wiederherstellung des Straftatbestandes Landfriedensbruch. Das act verursacht keine finanziellen Auswirkungen in den öffentlichen Haushalten. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Versammlungsgesetz/Änderung der §§ 17 und 27 betr. Verbot der passiven Bewaffnung und Maskierung * Maskierungsverbot/Änderung der §§ 17 und 27 betr. Verbot der passiven Bewaffnung und Maskierung * Strafgesetzbuch/Änderung § 125 StGB betr. Bestrafung gewalttätiger Demonstranten * Landfriedensbruch/Wiederherstellung des Straftatbestandes Landfriedensbruch
Original: Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz - KrPflG) (G-SIG: 09020175)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Berichte des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit, BT Drs. 6/3151, 6/3160 <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Richtlinien des Rates der EG 77/452/EWG vom 27.6.77 und 77/453 EWG vom 27.6.7, ABl. L 176, S. 1 und 8 <br><br><b>Inhalt:</b> Zulassungsregelung für verschiedene Krankenpflegeberufe, Umsetzung von EG-Regelungen in innerstaatliches Recht, Aufhebung des Krankenpflegegesetzes von 1965. Die Kosten des Unterrichts nach diesem act werden bis zum 31.12.88 im Pflegesatz berücksichtigt. Ab 1.1.89 sind die Unterrichtskosten von den Ländern entsprechend ihrer Zuständigkeit im Bildungswesen zu tragen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Kinderkrankenpfleger * Kinderkrankenschwester * Krankenpflegeausbildung/act über die Berufe in der Krankenpflege
Original: Gesetz zur Konsolidierung des Zuzugs und zur Förderung der Rückkehrbereitschaft von Ausländern (Ausländerkonsolidierungs-Gesetz) (G-SIG: 09020162)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Inhalt:</b> Einführung der Aufenthaltserlaubnispflicht bei der Einreise von Ausländern, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Kapitalisierung des Arbeitslosengeldes zur Förderung der Rückkehr in die Heimatländer, Vereinfachung der Beitragserstattung in der gesetzlichen Rentenversicherung für rückkehrwillige Ausländer; Änderung des § 2 Ausländergesetz, Änderung des § 3 und Einfügung der §§ 133a bis d AFG, Änderung des § 1303 RVO, des § 82 Angestelltenversicherungsgesetz sowie des § 95 Reichsknappschaftsgesetz. Zusätzliche Verwaltungskosten können durch Gebührenerhebung abgedeckt werden. Die Kapitalisierung des Arbeitslosengeldes führt zu einer Kostenentlastung bei der Bundesanstalt für Arbeit. Kurzfristig werden die Aufwendungen der gesetzlichen Rentenversicherung für die Beitragserstattung erhöht. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Aufenthaltserlaubnis/Einführung der Aufenthaltserlaubnispflicht bei der Einreise von Ausländern, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben * Ausländischer Jugendlicher/Einführung der Aufenthaltserlaubnispflicht bei der Einreise von Ausländern, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben * Ausländergesetz/ Einführung der Aufenthaltserlaubnispflicht bei der Einreise von Ausländern, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; Änderung des § 2 Ausländergesetz * Arbeitslosengeld/Kapitalisierung des Arbeitslosengeldes zur Förderung der Rückkehr von Ausländern in die Heimatländer * Arbeitsförderungsgesetz/Kapitalisierung des Arbeitslosengeldes zur Förderung der Rückkehr von Ausländern in die Heimatländer; Änderung des § 3 und Einfügung der §§ 133 a bis d AFG * Gesetzliche Rentenversicherung/Vereinfachung der Beitragserstattung für rückkehrwillige Ausländer * Sozialversicherungsbeitrag/Vereinfachung der Beitragserstattung für rückkehrwillige Ausländer * Reichsversicherungsordnung/Änderung des § 1303 RVO betr. Beitragserstattung für rückkehrwillige Ausländer * Angestelltenversicherungsgesetz/Änderung des § 82 Angestelltenversicherungsgesetz betr. Beitragserstattung für rückkehrwillige Ausländer * Reichsknappschaftsgesetz/Änderung des § 95 Reichsknappschaftsgesetz betr. Beitragserstattung für rückkehrwillige Ausländer
Original: Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Wohnungsbindungsgesetzes (G-SIG: 09020052)
Germany · Bundesrat · 26 July 2022
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<b>Inhalt:</b> Änderung § 564b Abs.2 Nr.2 BGB betr. Ausschluß der Eigenbedarfskündigung unter bestimmten Voraussetzungen sowie §§ 6 Abs.7 und 32 Abs.2 des Wohnungsbindungsgesetzes betr. unbefristeten Ausschluß der Eigenbedarfskündigung im Falle der Sozialwohnung. Bund, Länder und Gemeinden werden nicht mit Kosten belastet. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Mieterschutz/act zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Wohnungsbindungsgesetzes * Kündigungsschutz für Mieter * Wohnungsbindungsgesetz/Änderung §§ 6 Abs. 7 und 32 Abs. 2 WoBindG betr. unbefristeten Ausschluß der Eigenbedarfskündigung im Falle der Sozialwohnung * Sozialwohnung/Änderung §§ 6 Abs. 7 und 32 Abs. 2 WoBindG betr. unbefristeten Ausschluß der Eigenbedarfskündigung im Falle der Sozialwohnung * Wohnungseigentum
Original: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung einer jährlichen Sonderzuwendung und des Gesetzes über die Gewährung eines jährlichen Urlaubsgeldes (G-SIG: 09020154)
Germany · Bundesrat · 26 July 2022
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<b>Inhalt:</b> Sozial gestaffelte Kürzung der Sonderzuwendung (Weihnachtsgeld) und nach Besoldungsgruppen differenzierende Streichung bzw. Kürzung des Urlaubsgeldes; Änderung der §§ 6,7 und 9 des Gesetzes über die Gewährung einer jährlichen Sonderzuwendung (Weihnachtsgeld) sowie der §§ 1 und 4 des Gesetzes über die Gewährung eines jährlichen Urlaubsgeldes. Die Einsparungen bei Bund, Ländern und Gemeinden sowie den sonstigen Körperschaften werden jährlich auf 2 Mrd DM geschätzt; auf den Bund entfallen 200 Mio DM, auf die Länder 1,6 Mrd DM und auf die Gemeinden und sonstigen Körperschaften 200 Mio DM. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Urlaubsgeld/act zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung einer jährlichen Sonderzuwendung und des Gesetzes über die Gewährung eines jährlichen Urlaubsgeldes * Besoldungszulage/act zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung einer jährlichen Sonderzuwendung und des Gesetzes über die Gewährung eines jährlichen Urlaubsgeldes
Original: Gesetz zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes (G-SIG: 09020189)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Bezug:</strong> Gesetzentwürfe gleicher Materie siehe I12(S. 394) sowie I13(S. 395) <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Änderung des § 21 Abs. 3 Satz 3 BSHG: Wiederherstellung der durch das 2. Haushaltsstrukturgesetz geänderten Regelung des Zusatztaschengeldes für Heimbewohner. Die Etats der Länder und Gemeinden werden 1982 mit 75 Mio DM und ab 1983 mit jährlich ca. 150 Mio DM belastet. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Altenheimbewohner * Taschengeld * Haushaltsstrukturgesetz
Original: Gesetz über die gesundheitliche Versorgung im Rahmen des Zivilschutzes (Gesundheitsschutzgesetz - GesG 1982) (G-SIG: 09020161)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Bezug:</strong> "Rahmenrichtlinien für die Gesamtverteidigung" des Innenausschusses des Bundestages, 8. WP vgl. BR Drs. 353/75 vom 30.5.75 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Organisatorische Sicherstellung der Gesundheit der Zivilbevölkerung und der Angehörigen der Streitkräfte im Ernstfall durch die Länder und Gemeinden im Auftrag des Bundes. Unmittelbar verursacht das act keine Kosten. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Zivilschutz/act über die gesundheitliche Versorgung im Rahmen des Zivilschutzes * Verteidigungsfall * Bundesauftragsverwaltung
Original: Gesetz zur Vereinfachung der steuerlichen Berücksichtigung von Kindern (G-SIG: 09020187)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Inhalt:</strong> Änderung §§ 32 und 39 EStG betr. uneingeschränkte steuerliche Berücksichtigung von Kindern bis zum 18. Lebensjahr. Für den Bund entstehen keine Kosten, die Gemeinden werden unwesentlich belastet. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Einkommensteuergesetz * Kinderadditive
Original: Gesetz zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes (G-SIG: 09020059)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Inhalt:</strong> Änderung § 138 StVollzG betr. Unpfändbarkeit des Überbrückungsgeldes und der Entlassungsbeihilfe für im Maßregelvollzug der Länder in psychiatrischen Krankenhäusern oder Entziehungsanstalten Untergebrachte sowie Neufassung des Rechtsbehelfsverfahrens im Maßregelvollzug. Finanzielle Auswirkungen ergeben sich nur, soweit durch Landesrecht von dem Vorbehalt Gebrauch gemacht wird. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Psychisch Kranker * Überbrückungshilfe * Beihilfe für Bedienstete * Rechtsbehelf
<strong>Bezug:</strong> Im BR zusammengeführt mit Länderantrag von Nordrhein-Westfalen C27 "Entwurf eines Einundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches (21. StrÄndG)" (BR-Drs 37/82)<br />
<br />
<strong>Inhalt:</strong> Änderung § 78 Abs.3 StGB betr. Eintritt der Verlängerung der Verjährungsfrist bei Eröffnung des Hauptverfahrens, insbesondere in Wirtschaftsstrafsachen und der nachfolgenden Unterbrechungshandlungen, sofern sie vor Ablauf der doppelten Verjährungsfrist vorgenommen worden sind. Bund, Länder und Gemeinden entstehen keine zusätzlichen Kosten.<br />
<br />
<strong>Nebenschlagwörter:</strong> Verjährung * Wirtschaftskriminalität * Strafgesetzbuch * Strafverfolgung
Original: Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (G-SIG: 09020155)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Bezug:</strong> bill gleicher Materie wurde bereits in der 8. WP eingebracht (BR Drs. 226/78, BT Drs. 8/2145, s.a.GESTA/8.WP/S.729) Siehe auch C17(S. 435) Empfehlungen und Anregungen der Sachverständigenkommission zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität beim Bundesminister der Justiz sowie des Verbraucherbeirats beim Bundesminister für Wirtschaft <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Änderung und Ergänzung versch §§ des UWb: Strafrechtliches Verbot unwahrer Werbeangaben über die absichtliche Begehung hinaus auch bei einfacher vorsätzlicher Begehung, Einführung einer Strafvorschrift gegen "progressive Kundenwerbung" (Schneeballsystem), Einführung eines Schadenersatzanspruchs für den Abnehmer, Rücktrittsrecht für den durch unwahre Werbeangaben zum Vertrag bestimmten Abnehmer, Neuregelung der Voraussetzungen der Klagebefugnis für Verbände, Registrierung der Verbände, Einschränkung der Aufwendungserstattung für Abmahnungen, strafrechtliche Regelungen zur Betriebsspionage, verfahrensrechtliche Vorschläge: Streitwertherabsetzung zugunsten von Verbänden, Zuständigkeit der Landgerichte, Beteiligung der Kartellbehörden sowie Einigungsstellen für Wettbewerbsstreitigkeiten; Ergänzung § 374 Abs. 1 Nr. 7 StPO, Änderung § 95 Abs. 1 Nr. 5 Gerichtsverfassungsgesetz, des § 1 Abs. 2 Verordnung über Kosten im Bereich der Justizverwaltung sowie des Gebührenverzeichnisses. Für den Bund (Bundeskartellamt) entstehen jährliche Kosten von 5000 DM. Für die Länder wird mit jährlichen Kosten von ca. 22.000 DM je Land gerechnet, die weitgehend durch entsprechende Gebühren aufgefangen werden können. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Werbung/Strafvorschriften gegen unwahre Werbeangaben und gegen "progressive Kundenwerbung" (Schneeballsystem) zur Verbesserung des Verbraucherschutzes * Verbraucherschutz/Strafvorschriften gegen unwahre Werbeangaben und gegen "progressive Kundenwerbung" (Schneeballsystem) zur Verbesserung des Verbraucherschutzes * Schadenersatz/Einführung eines Schadenersatzanspruchs für den durch unlautere Wettbewerbshandlungen zum Abschluß eines Vertrags bestimmten Abnehmer * Rücktritt vom Vertrag/Rücktrittsrecht für den durch unwahre Werbeangaben zum Vertrag bestimmten Abnehmer * Verbandsklage/Neuregelung der Voraussetzungen der Klagebefugnis für Verbände bei unlauterem Wettbewerb * Abmahnung/Einschränkung der Aufwendungserstattung für Abmahnungen bei Wettbewerbsverstößen * Betriebsspionage/Strafrechtliche Regelungen zur Betriebsspionage * Strafprozeßordnung/Ergänzung § 374 Abs. 1 Nr. 7 StPO betr. Strafvorschrift gegen die "progressive Kundenwerbung" (Schneeballsystem) * Gerichtsverfassungsgesetz/Änderung § 95 Abs. 1 Nr. 5 GVG betr. Zuständigkeit der Landgerichte bei UWb-Streitsachen * Justizverwaltungskosten/Änderung § 1 Abs. 2 Verordnung über Kosten im Bereich der Justizverwaltung (JVKostO) betr. Gebührenregelung für UWb-Sachen
Original: Gesetz zur Erhöhung des Angebots an Mietwohnungen (G-SIG: 09020074)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Bezug:</strong> Identische Gesetzentwürfe von Abg. der CDU/CSU und der Fraktion der CDU/CSU siehe C20(S. 323) und bill der CDU/CSU und FDP siehe C45(S. 91) Siehe auch L03(S. 500), D16(S. 341), D17(S. 343) und L06(S. 402) BVerfGE 37, S. 132, S. 140 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Änderung Art. 2 und 3 Wohnraumkündigungsschutzgesetz betr. Zulassung von Zeitmietverträgen, einer Staffelmiete, Vereinfachung des außergerichtlichen Mieterhöhungsverfahrens und in vermehrtem Umfang Herausgabe aktualisierter Mietspiegel, Änderung § 541a, Abs.2 BGB betr. Duldungspflicht des Mieters bei Modernisierungsmaßnahmen sowie Schutz des Mieters vor Luxusmodernisierungen und Aufhebung § 20 des Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetzes als Folgeänderung im BGB. Für den Bundesetat entstehen keine Kosten. Die Erstellung und Anpassung von Mietspiegeln erfordert für die Gemeinden, die keinen Mietspiegel haben, zusätzlichen finanziellen Aufwand. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Mietrecht/act zur Erhöhung des Angebots an Mietwohnungen * Wohnraumkündigungsschutzgesetz/Änderung Art.2 und 3 WKSchG betr. Zulassung von Zeitmietverträgen, einer Staffelmiete sowie Vereinfachung des außergerichtlichen Mieterhöhungsverfahrens * Mietspiegel/Herausgabe aktualisierter Mietspiegel * Bürgerliches Gesetzbuch/Änderung § 541a, Abs.2 BGB betr. Duldungspflicht des Mieters bei Modernisierungsmaßnahmen sowie Schutz des Mieters vor Luxusmodernisierungen * Mieterschutz/Änderung § 541a, Abs.2 BGB betr. Duldungspflicht des Mieters bei Modernisierungsmaßnahmen sowie Schutz des Mieters vor Luxusmodernisierungen * Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetz/Aufhebung § 20 ModEnG als Folgeänderung zum geänderten § 541a, Abs.2 BGB * Mietvertrag/Änderung Art.2 WKSchG betr. Zulassung von Zeitmietverträgen
Original: Gesetz zur Änderung des Ausländergesetzes (G-SIG: 09020197)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Inhalt:</b> Änderung der §§ 10, 11 und 14 Ausländergesetz: Ausweisung extremistischer Ausländer im Falle rechtswidriger Gewaltanwendung und von Vorstandsmitgliedern verbotener Ausländerorganisationen unabhängig von einer strafrechtlichen Verurteilung, Möglichkeit der Ausweisung bei Verstößen gegen das Versammlungs- und Vereinsrecht, Ausweisung von asylum seekersn, die wiederholt Freiheitsstrafen verbüßten oder im Rauschgiftsektor kriminell tätig waren. Bund, Ländern und Gemeinden entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Extremismus/Ausweisung extremistischer Ausländer im Falle rechtswidriger Gewaltanwendung * Ausländerorganisation/Ausweisung von Vorstandsmitgliedern verbotener Ausländerorganisationen * Vereinsrecht/Erleichterte Ausweisung von Ausländern bei Verstößen gegen das Vereins- und Versammlungsrecht * Versammlungsgesetz/ Erleichterte Ausweisung von Ausländern bei Verstößen gegen das Vereins- und Versammlungsrecht * Asyl/Ausweisung von asylum seekersn, die wiederholt Freiheitsstrafen verbüßten oder im Rauschgiftsektor kriminell tätig waren * Rauschgiftkriminalität/Ausweisung von asylum seekersn, die wiederholt Freiheitsstrafen verbüßten oder im Rauschgiftsektor kriminell tätig waren * Ausweisung
Original: ... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches (... StrÄndG) (G-SIG: 09020134)
Germany · Bundesrat · 26 July 2022
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<b>Inhalt:</b> Änderung des § 69a Abs. 7 StGB: Einführung der Möglichkeit zur Abkürzung oder vorzeitigen Aufhebung der Sperre bei Entziehung der Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge, insbesondere im Falle erfolgreich durchgeführter Nachschulungen. Das act verursacht keine Kosten in den öffentlichen Haushalten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Führerschein für Kraftfahrzeuge
Original: Gesetz zur Erhöhung des Angebotes an Mietwohnungen (G-SIG: 09020077)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Bezug:</strong> Identische Gesetzentwürfe von Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein siehe C16(S. 321) und bill der CDU/CSU und FDP siehe C45(S. 91) Siehe auch D16(S. 341), D17(S. 343), L07(S. 502) und L06(S. 402) BVerfGE 37, S. 132, S. 140 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Änderung Art. 2 und 3 Wohnraumkündigungsschutzgesetz betr. Zulassung von Zeitmietverträgen, einer Staffelmiete, Vereinfachung des außergerichtlichen Mieterhöhungsverfahrens und in vermehrtem Umfang Herausgabe aktualisierter Mietspiegel, Änderung § 541a, Abs. 2 BGB betr. Duldungspflicht des Mieters bei Modernisierungsmaßnahmen sowie Schutz des Mieters vor Luxusmodernisierungen und Aufhebung § 20 des Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetzes als Folgeänderung im BGB. Für den Bundesetat entstehen keine Kosten. Die Erstellung und Anpassung von Mietspiegeln erfordert für die Gemeinden, die keinen Mietspiegel haben, zusätzlichen finanziellen Aufwand. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Mietrecht/act zur Erhöhung des Angebotes an Mietwohnungen * Wohnraumkündigungsschutzgesetz/Änderung Art. 2 und 3 WKSchG betr. Zulassung von Zeitmietverträgen, einer Staffelmiete sowie Vereinfachung des außergerichtlichen Mieterhöhungsverfahrens * Mietspiegel/Herausgabe aktualisierter Mietspiegel * Bürgerliches Gesetzbuch/Änderung § 541a, Abs. 2 BGB betr. Duldungspflicht des Mieters bei Modernisierungsmaßnahmen sowie Schutz des Mieters vor Luxusmodernisierungen * Mieterschutz/Änderung § 541a, Abs. 2 BGB betr. Duldungspflicht des Mieters bei Modernisierungsmaßnahmen sowie Schutz des Mieters vor Luxusmodernisierungen * Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetz/Aufhebung § 20 ModEnG als Folgeänderung zum geänderten § 541a, Abs. 2 BGB * Mietvertrag/Änderung Art. 2 WKSchG betr. Zulassung von Zeitmietverträgen
Original: Gesetz über Maklerverträge (G-SIG: 09020148)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Bezug:</strong> bill gleicher Materie wurde bereits in der 8. WP eingebracht (BR Drs. 220/79, BT Drs. 8/3212, s.a. GESTA/8.WP/S.735) Siehe auch BT Drs. 8/2953 (Verbraucherkredit) Empfehlungen der Zivilrechtsabteilung des 53. Deutschen Juristentages <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Neuregelung des gesamten Maklervertragsrechts: Zwingende Festlegung des Erfolgshonorarprinzips, Regelung des Alleinauftrags, Ausschluß eines Maklerhonorars bei wirtschaftlicher Verflechtung zwischen Makler und der anderen Vertragspartei, Übernahme der im Wohnungsvermittlungsgesetz enthaltenen einschlägigen Vorschriften in das BGB, Schutzvorschriften zugunsten der Kunden von Darlehensvermittlern, Beseitigung der Unklagbarkeit des Ehemaklerlohns; Änderung und Ergänzung versch §§ BGB (§§ 652 ff), Änderung des § 93 und Einfügung eines § 348a HBG, Aufhebung der §§ 1 bis 5 act zur Regelung der Wohnungsvermittlung. Es entstehen keine Kosten. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Bürgerliches Gesetzbuch/Änderung und Ergänzung versch §§ BGB (§§ 652 ff) betr. Neuregelung des Maklervertragsrechts * Handelsgesetzbuch/ Änderung des § 93 und Einfügung eines § 348a HGB betr. Abweichungen von der Neuregelung im Maklervertragsrecht des BGB * Wohnungsvermittlung/Aufhebung der §§ 1 bis 5 des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung wegen Übernahme der Vorschriften in das BGB * Darlehen/Schutzvorschriften zugunsten der Kunden von Darlehensvermittlern * Ehemakler/Beseitigung der Unklagbarkeit des Ehemaklerlohns
Original: Gesetz zu dem Abkommen vom 6. Mai 1981 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Bangladesch über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (G-SIG: 09020168)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Nebenschlagwörter:</strong> Kapitalanlage/act zu dem Abkommen vom 6. Mai 1981 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Bangladesch über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen Es entstehen keine Kosten.
Original: Gesetz zur Änderung des Zweiten Gesetzes zur Beschleunigung des Asylverfahrens (G-SIG: 09020001)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Bezug:</strong> Im BR zusammengeführt mit Länderantrag von Hessen C24(S. 327) (BR Drs. 540/80); in der 2. Beratung zusammengeführt mit der BT-Initiative von SPD, FDP C23 (BT-Drs 09/875) u.d.T. "draft act über das Asylverfahren (Asylverfahrensgesetz - AsylVfG)", Fortgang siehe dort<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Übernahme der in der Verwaltungsvorschrift zum Ausländergesetz geregelten Tatbestände der Mißbrauchsprüfung, Regelung der Pflichten des asylum seekerss gegenüber der Grenz- und Ausländerbehörde, Ausschluß der Berufung einzelrichterliche Entscheidung über Maßnahmen der Grenzbehörden im Bereich des vorläufigen Rechtsschutzes. Das act verursacht keine Kosten.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Flüchtling/Regelung der Pflichten des asylum seekerss gegenüber der Grenz- und Ausländerbehörde * Berufung (Rechtsmittel)/Ausschluß der Berufung im Asylverfahren * Einzelrichter/Entscheidung des Einzelrichters über Maßnahmen der Grenzbehörden in Asylangelegenheiten
Original: Viertes Gesetz zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit (G-SIG: 09020141)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Bezug:</strong> Ein Gesetzesantrag gleicher Materie wurde bereits in der 8. WP eingebracht (BR Drs. 52/80, s.a. GESTA/8.WP/S.715) <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Anspruch eines Ausländers auf Einbürgerung mit Vollendung des 18. Lebensjahres bei einem mindestens 8jährigen rechtsmäßigen, dauernden Aufenthalt im Geltungsbereich des Gesetzes, Zulassung einer Übergangsregelung für ein Jahr nach Inkrafttreten für solche Ausländer, die das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die für diese Fälle vorgesehene Kostenbefreiung führt zu geringfügigen Einnahmeminderungen bei den Ländern. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Ausländer * Einbürgerung
Original: Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen (AFWoG) (G-SIG: 09020082)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Bezug:</strong> Erledigt, da inhaltlich in das 2. Haushaltsstrukturgesetz eingegangen. Siehe D09(S....) Neuregelungen der Materie siehe auch L03(S. 500) und L07(S. 502) <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Entrichtung einer monatlichen pauschalen Ausgleichszahlung durch mehrverdienende Mieter einer Sozialwohnung, Kürzung von Zuschüssen und erhöhte Tilgung für Eigentümer von Eigenheimen und Eigentumswohnungen, Änderung § 69 Abs.1 des 2. Wohnungsbaugesetzes. Die Ausgleichszahlungen führen bei der öffentlichen Hand zu Einnahmen von 0,5 Mrd DM, denen ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand bei Ländern und Gemeinden von etwa 0,065 Mrd DM gegenübersteht. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Fehlbelegung von Sozialwohnungen/Entrichtung einer monatlichen pauschalen Ausgleichszahlung bei Fehlbelegung von Sozialwohnungen durch mehrverdienende Mieter * Ausgleichsabgabe/Entrichtung einer monatlichen pauschalen Ausgleichszahlung bei Fehlbelegung von Sozialwohnungen durch mehrverdienende Mieter * Wohnungseigentum/ Kürzung von Zuschüssen und erhöhte Tilgung für Eigentümer von Eigenheimen und Eigentumswohnungen im Zusammenhang mit der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen * Wohnungsbaugesetz/Änderung § 69 Abs.1 des 2. Wohnungsbaugesetzes betr. Ablösung der öffentlichen Baudarlehen * Subvention * Eigenheim/Kürzung von Zuschüssen und erhöhte Tilgung für Eigentümer von Eigenheimen und Eigentumswohnungen im Zusammenhang mit der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen * Baudarlehen/Änderung § 69 Abs.1 des 2. Wohnungsbaugesetzes betr. Ablösung der öffentlichen Baudarlehen
Original: Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (G-SIG: 09020138)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Inhalt:</strong> Änderung des § 17 Abs.5 KHG: Nichtanwendung der Pflegesätze von gem. KHG geförderten Krankenhäusern auf Hochschulkliniken. Der Entwurf verursacht in den öffentlichen Haushalten keine Kosten. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Pflegesatz * Klinikum
Original: Drittes Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes (G-SIG: 09020130)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Inhalt:</strong> Änderung § 3 Gemeindefinanzreformgesetz: Anhebung der Höchstbeträge für die im Verteilungsschlüssel des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer zu berücksichtigenden Einkommensteuerleistungen der Gemeindebürger auf 32 000 bzw. 64 000 DM, Neufassungsermächtigung. Es entstehen keine Kosten. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Gemeindeanteil am Steueraufkommen/Drittes act zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes * Einkommensteuer/Drittes act zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes
Original: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen (G-SIG: 09020092)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Inhalt:</b> Änderung des § 10 KWG: Milderung von Eigenkapitalproblemen der Sparkassen durch Anerkennung eines Haftungszuschlags, der dem haftenden Eigenkapital zugerechnet und von den Bundesländern festgesetzt wird. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Sparkasse * Eigenkapital
Original: Gesetz zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes (G-SIG: 09020188)
Germany · Bundesrat · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> act ähnliche Zielsetzung siehe GESTA/10.WP/B12 <br><br><b>Inhalt:</b> Erweiterung der Ruhensregelung des § 53 BeamtVG für politische Beamte durch Berücksichtigung außerhalb des Öffentlichen Dienstes erzielter Arbeitseinkünfte, Änderung §§ 62 und 65 BeamtVG. Es können Einsparungen in noch nicht quantifizierbarer Höhe entstehen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Politischer Beamter * Ruhegehalt der Beamten * Arbeitsentgelt
Original: Gesetz zur Änderung der Konkursordnung (G-SIG: 09020129)
Germany · Bundesrat · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> BAG Entscheidung vom 13.12.78, NJW 1979, S. 774; Verfassungsbeschwerden beim BVerfG (2 BvR 485/80, 2 BvR 486/80) Identischer bill der SPD siehe C50(S. 469) <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung der §§ 59 und 61 KO: Befriedigung von Ansprüchen aus einem Sozialplan und auf Nachteilsausgleich gem.§ 113 Abs.3 Betriebsverfassungsgesetz als Konkursforderungen vor der Rangklasse des § 61 Abs.1 Nr.1 KO entsprechend der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Sozialplan gem.Betriebsverfassungsgesetz * Betriebsverfassungsgesetz * Bundesarbeitsgericht
Original: Einundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches (21.StrÄndG) (G-SIG: 09020151)
Germany · Bundesrat · 26 July 2022
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<strong>Bezug:</strong> Im BR zusammengeführt mit Länderantrag von Niedersachsen C28 (BR-Drs 47/82) u.d.T. "Entwurf eines...Strafrechtsänderungsgesetzes (...StrÄndG)", Fortgang siehe dort<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Änderung des §78c Abs. 3 Satz 2 StGB: Verlängerung der Fristen für den Eintritt der absoluten Verfolgungsverjährung, insbesondere zur Erleichterung der Strafverfolgung in Wirtschaftsstrafsachen. Der Umfang der möglicherweise entstehenden Kosten läßt sich nicht angeben.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Verjährung * Strafverfolgung * Wirtschaftskriminalität * Strafgesetzbuch
Original: Gesetz über steuerliche und sonstige Maßnahmen für Arbeitsplätze, Wachstum und Stabilität (Beschäftigungsförderungsgesetz - BeschäftFG) (G-SIG: 09020160)
Germany · German Bundestag · 17 April 2023
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<strong>Bezug:</strong> In der 2. Beratung zusammengeführt mit der identischen Regierungsvorlage D22 (BT-Drs 09/1488), Fortgang siehe dort<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Einführung einer befristeten Investitionszulage von 10 vH, Erhöhung der Umsatzsteuersätze auf 14 vH/7 vH ab Juli 1983, Vorziehung der Neubewertung unbebauter baureifer Grundstücke, Beschleunigung des Steuereingangs bei Mehrergebnissen aus noch laufenden Betriebsprüfungen, Bildungsbeihilfen an arbeitslose Jugendliche, Kürzung des Bundeszuschusses zur gesetzlichen Rentenversicherung um 1,3 Mrd DM im Jahre 1984, Einführung einer Selbstbeteiligung der Rentner an den Kosten ihrer Krankenversicherung bei Kürzung des Beitragszuschusses der Rentenversicherungsträger zu den Krankenversicherungsbeiträgen der Rentner um 1 vH; Änderung und Ergänzung versch §§ KVLG, Änderung der §§ 83e und 93 Angestelltenversicherungsgesetz, der §§ 96c und 104 Reichsknappschaftsgesetz, von Artikel 2 §§ 27a, 40b und 45a AnVNG, von Artikel 2 §§ 28a, 41b und 47a ArVNG, der §§ 2 und 3 act über eine Investitionszulage für Investitionen in der Eisen- und Stahlindustrie, der §§ 12, 24, 27 sowie der Überschrift der Anlage UStG 1980, der §§ 19 und 73 BewG, Einfügung eines § 13a GrStG, Änderung des § 164 AO 1977, Einfügung eines § 4b und Änderung des § 5 Investitionszulagengesetz, Teilhauptfeststellungsgesetz 1983 als Artikel 6 BeschäftFG, act über die Gewährung von Bildungsbeihilfen für arbeitslose Jugendliche aus Bundesmitteln als Artikel 8 BeschäftFG (Text identisch mit Regierungsvorlage BR Drs 90/ 82 (neu)). Das finanzielle Volumen der Gesamtmaßnahmen beläuft sich auf ca. 5,6 Mrd DM. Die Investitionszulage belastet den Bundesetat 1983 mit 1,85 Mrd DM (die Länder und Gemeinden mit 2,15 Mrd DM). Die Bildungsbeihilfen für arbeitslose Jugendliche liegen für 1982 bei 0,03 Mrd DM, in 1983 bei 0,055 Mrd DM zulasten des Bundesetats. Die Verminderung des Bundeszuschusses in Zusammenhang mit der Krankenversicherung der Rentner entlastet den Bundesetat um 1,411 Mrd DM in 1984. Die Mehreinnahmen aus der Mehrwertsteuererhöhung belaufen sich auf 2,838 Mrd DM bei Bund und auf 1,462 Mrd DM bei den Ländern sowie aus Steuernachforderungen (Par. 173 AO) auf 0,21 Mrd DM beim Bund sowie auf 0,25 Mrd DM bei Ländern und Gemeinden.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Investitionszulagengesetz/Einfügung eines § 4b und Änderung des § 5 Investitionszulagengesetz: Einführung einer befristeten Investitionszulage von 10 vH * Umsatzsteuergesetz/Änderung der §§ 12, 24, 27 sowie der Überschrift der Anlage UStG 1980: Erhöhung der Umsatzsteuersätze auf 14 vH/7 vH ab 1. Juli 1983 * Teilhauptfeststellungsgesetz 1983/TeilhauptG 1983 als Artikel 6 BeschäftFG: Vorziehung der Neubewertung unbebauter baureifer Grundstücke * Bewertungsgesetz/Änderung der §§ 19 und 73 BewG betr. Vorziehung der Neubewertung unbebauter baureifer Grundstücke * Grundstückswert/Vorziehung der Neubewertung unbebauter baureifer Grundstücke * Betriebsprüfung (Steueraufsicht)/Beschleunigung des Steuereingangs bei Mehrergebnissen aus noch laufenden Betriebsprüfungen, Änderung des § 164 AO 1977 * Steueraufkommen/ Beschleunigung des Steuereingangs bei Mehrergebnissen aus noch laufenden Betriebsprüfungen, Änderung des § 164 AO 1977 * Abgabenordnung/Beschleunigung des Steuereingangs bei Mehrergebnissen aus noch laufenden Betriebsprüfungen, Änderung des § 164 AO 1977 * Jugendarbeitslosigkeit/act über die Gewährung von Bildungsbeihilfen für arbeitslose Jugendliche aus Bundesmitteln als Artikel 8 BeschäftFG * Bildungsbeihilfe/act über die Gewährung von Bildungsbeihilfen für arbeitslose Jugendliche aus Bundesmitteln als Artikel 8 BeschäftFG * Gesetzliche Rentenversicherung/Kürzung des Bundeszuschusses zur GRV um 1,3 Mrd DM im Jahre 1984 * Krankenversicherung der Rentner/Einführung einer Selbstbeteiligung der Rentner an den Kosten ihrer Krankenversicherung bei Kürzung des Beitragszuschusses der Rentenversicherungsträger zu den Krankenversicherungsbeiträgen der Rentner um 1 vH * KVLG/Änderung und Ergänzung versch §§ KVLG betr. Rentnerkrankenversicherung * Angestelltenversicherungsgesetz/Änderung der §§ 83e und 93 Angestelltenversicherungsgesetz betr. Rentnerkrankenversicherung * Reichsknappschaftsgesetz/Änderung der §§ 96c und 104 Reichsknappschaftsgesetz betr. Rentnerkrankenversicherung * Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetz/Änderung von Artikel 2 §§ 27a, 40b und 45a AnVNG betr. Rentnerkrankenversicherung * Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetz/Änderung von Artikel 2 §§ 28a, 41b und 47a ArVNG betr. Rentnerkrankenversicherung * Eisen- und Stahlindustrie/Änderung der §§ 2 und 3 des Gesetzes über eine Investitionszulage für Investitionen in der Eisen- und Stahlindustrie (Artikel 39 des 2. Haushaltsstrukturgesetzes): Einführung einer befristeten Investitionszulage von 10 vH * Haushaltsstrukturgesetz/Änderung der §§ 2 und 3 des Gesetzes über eine Investitionszulage für Investitionen in der Eisen- und Stahlindustrie (Artikel 39 des 2. Haushaltsstrukturgesetzes): Einführung einer befristeten Investitionszulage von 10 vH * Arbeitsmarkt/act über steuerliche und sonstige Maßnahmen für Arbeitsplätze, Wachstum und Stabilität * Konjunkturpolitik/act über steuerliche und sonstige Maßnahmen für Arbeitsplätze, Wachstum und Stabilität
Original: Gesetz über eine Volks-, Berufs-, Wohnungs- und Arbeitsstättenzählung (Volkszählungsgesetz 1982) (G-SIG: 09020047)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
Translated from German
<strong>Bezug:</strong> Volks-, Berufs- und Arbeitsstättenzählung vom 27.5.70 bill gleicher Materie wurde bereits in der 8. WP eingebracht (BR Drs. 444/78, BT Drs. 8/2516, s.a.GESTA/8.WP/S.580) <br /> <br /> <strong>Europäische Impulse:</strong> Richtlinie des Rates der EG 73/403 vom 22.11.73 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Durchführung einer Volks- und Berufszählung mit gebäude- und wohnungsstatistischen Feststellungen sowie einer Arbeitsstättenzählung außerhalb der Landwirtschaft am 19. Mai 1982 als Vollerhebung. Die Kosten belaufen sich für die Jahre 1978 bis 1984 für den Bundesetat auf ca. 35 Mio DM, im Bereich der Bundesländer werden etwa 253,4 Mio DM anfallen. Für die Gemeinde und Gemeindeverbände werden Kosten in Höhe von etwa 196,5 Mio DM geschätzt. <br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Der Stand der Zählung wird auf den 27.4.1983 gelegt. Der Vergleich mit den Melderegistern wird für bestimmte Angaben ausgeschlossen. Der finanzielle Zuschuß des Bundes an die Länder wird so festgelegt, daß je Einwohner eine DM gezahlt wird. Die Gesamtkosten stellen sich auf 371 Mio DM, wovon der Bund insgesamt 69 Mio DM trägt. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Bevölkerungsentwicklung/act über die Volks-, Berufs-, Wohnungs- und Arbeitsstättenzählung (Volkszählungsgesetz 1983) * Gebäudezählung/act über die Volks-, Berufs-, Wohnungs- und Arbeitsstättenzählung (Volkszählungsgesetz 1983) * Arbeitsstättenzählung/act über die Volks-, Berufs-, Wohnungs- und Arbeitsstättenzählung (Volkszählungsgesetz 1983) * Berufszählung/ act über die Volks-, Berufs-, Wohnungs- und Arbeitsstättenzählung (Volkszählungsgesetz 1983) * Wohnungsstatistik/act über die Volks-, Berufs-, Wohnungs- und Arbeitsstättenzählung (Volkszählungsgesetz 1983)
Original: Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes (G-SIG: 09020136)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
Translated from German
<strong>Bezug:</strong> Siehe auch F01(S. 477) <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Änderung, Ergänzung und Streichung verschiedener §§ Tierschutzgesetz betr. Tierversuche, Tierhaltung, insbesondere Massentierhaltung, Tierhandel und die allgemeinen Bestimmungen des Gesetzes. Mehrkosten können bei den zuständigen Landesbehörden durch den teilweise erweiterten Aufgabenbereich nötig werden. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Tierversuch/act zur Änderung des Tierschutzgesetzes * Tierhaltung/ act zur Änderung des Tierschutzgesetzes * Tierhandel/act zur Änderung des Tierschutzgesetzes * Massentierhaltung/act zur Änderung des Tierschutzgesetzes