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Germany

Laws

150 ingested laws from Germany in 2008. Walk years back as far as this source still publishes.

Law· Gesetzgebung16/7076enacted

Act zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz - DNeuG)

Original: Gesetz zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz - DNeuG)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

Schaffung eines modernen und transparenten Beamten-, Besoldungs- und Versorgungsrechts: Förderung des Leistungsprinzips, Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes; Stärkung der Eigenverantwortung, Motivation und Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter, Sicherung der Beamtenversorgung, Übertragung von Maßnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung in das Versorgungsrecht, stufenweise Anhebung des Pensionseintrittsalters auf 67 Jahre, Ablösung des altersbezogenen Aufstiegs durch tatsächlich geleistete Dienstzeiten, Erhöhung des Familienzuschlags, Regelung zur Arbeitszeit, Reform des bestehenden Laufbahnsystems, Erleichterung des Wechsels zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft, Verpflichtung zur Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen, Vorrang der anderweitigen Verwendung vor der Versetzung in den Ruhestand, Neugestaltung der Grundgehaltstabelle für Beamte und Soldaten, Begrenzung der Berücksichtigung von Ausbildungszeiten als ruhegehaltsfähige Dienstzeit u.a.m.;<br /> Konstitutive Neufassung <strong>Bundesbeamtengesetz </strong>als Art. 1 der Vorlage, <strong>Besoldungsüberleitungsgesetz </strong>als Art. 3 und <strong>act über eine einmalige Sonderzahlung</strong> als Art. 14 der Vorlage, Änderung von 82 Gesetzen, 35 Rechtsverordnungen und zwei Verwaltungsvorschriften, Aufhebung Bundesbeamtengesetz alte Fassung sowie Verordnung über die Zahlung eines erhöhten Auslandszuschlags und Auslandszuschlagsverordnung; Verordnungsermächtigung, Bekanntmachungserlaubnis Bundesbesoldungsgesetz, Beamtenversorgungsgesetz, Soldatengesetz, Soldatenversorgungsgesetz und Verordnung über das Ausbildungsgeld für Sanitätsoffizier-Anwärter<br /> <br /> Bezug: act zur Änderung des Grundgesetzes s. C 044<br /> Vereinbarung im Koalitionsvertrag für ein modernes Beamten-, Besoldungs- und Versorgungsrecht auf Bundesebene<br /> bill zum Versorgungsnachhaltigkeitsgesetz GESTA 15.WP 2b-B69<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Detailänderungen in Einzelbereichen des Beamtenrechts (Kosten für Rehabilitationsmaßnahmen, Anhebung der Altersgrenze, Führungsämter auf Probe und Krankenversicherungszuschuss), des Besoldungsrechts (Gehaltsstufen, Leistungsbezahlung, Prämien und Stellenzulagen, Besoldungsüberleitung) sowie Versorgungsrecht (Pflegeversicherungsbeiträge, ruhegehaltsfähige Dienstzeiten, Hinzuverdienst und Anrechnungsfreistellung, Versorgungsauskunft sowie Altersgrenzen bei Postnachfolgeunternehmen); Übernahme der disziplinarrechtichen Änderungen aus dem für erledigt erklärten entsprechenden bill; Annahme einer Entschließung: Vorlage eines Regelungskonzepts zur Mitnahmefähigkeit der Versorgungsanwartschaften bis zum 21. Januar 2009;<br /> Änderung und erneute Änderung zahlr. §§ in versch. Gesetzen<br /> <br /> Bezug: act zur Änderung des Bundesdisziplinargesetzes, des Bundesbeamtengesetzes und weiterer Gesetze siehe B021

Law· Gesetzgebung16/10032enacted

Düngegesetz

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Modernisierung des Düngemittelgesetzes u.a. im Bereich Zulassung neuer Düngemittel; Ermächtigung zur Anpassung der Anwendungsvorschriften an besondere regionale und standortspezifische Gegebenheiten, Errichtung eines Wissenschaftlichen Beirats; mit Inkrafttreten des Düngegesetzes tritt das Düngemittelgesetz außer Kraft<br /> Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <span><span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses:</span> Erhaltung bzw. nachhaltige Verbesserung des standort- und nutzungstypischen Humusgehalts, Definition von Jauche, Erweiterung des Wissenschaftlichen Beirats um den Bereich Gewässerkunde, Regelungen der Zusammenarbeit zwischen zuständigen Bundes- und Landesbehörden, Datenaustausch</span>

Law· Gesetzgebung16/10175enacted

Viertes act zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Original: Viertes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<span><span>Einführung selbständiger Bußgeldobergrenzen für allgemeine und alkoholbezogene Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten als Voraussetzung zur Änderung der entsprechenden Bußgeld-Verordnung und zur Angleichung an das Niveau der westeuropäischen Nachbarstaaten, Überarbeitungen der Vorschriften betr. das gewerbsmäßige Feilbieten nicht genehmigter Fahrzeuge, Fahrzeugteile und Ausrüstungen unter Umsetzung der EU-Rahmenrichtlinie;</span><br /> Änderung §§ 6, 23, 24, 24a und 26 Straßenverkehrsgesetz; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Für den Bundeshaushalt entstehen keine Mehrkosten, für die Haushalte der Länder und Gemeinden voraussichtlich Mehreinnahmen durch erhöhte Geldbußen.<br /> <br /> <strong>Bezug: </strong>45. Deutscher Verkehrsgerichtstag, Sitzung der Verkehrsministerkonferenz am 09./10.10.2007<br /> <br /> <strong>Europäische Impulse: </strong>Weißbuch Verkehr 2001 der Europäischen Kommission, Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge (Rahmenrichtlinie; ABl. EG Nr. L 263, 09.10.2007, S. 1)<br /> <br /> <span><span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses:</span> <span>Redaktionelle Änderungen sowie Änderungen bei der Ermächtigung der Bundesländer betr. Zuständigkeitsübertragungen und den Verwertungsregelungen von Eintragungen in das Bundeszentralregister; Unterbindung von Auswirkungen auf ausländerrechtliche Mitteilungspflichten,</span><br /> <span>Erneute Änderung §§ 23 und 26 sowie zusätzliche Änderung § 29 Straßenverkehrsgesetz und § 87 Aufenthaltsgesetz</span></span></span>

Law· Gesetzgebung16/10145enacted

Erstes act zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb

Original: Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<span><span>Umsetzung der EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken als Vollharmonisierung (weder Unter- noch Überschreitungsmöglichkeit der Vorgaben); Verbot unlauterer geschäftlicher Handlungen zwischen Unternehmen und Verbrauchern als Beitrag zum Funktionieren des Binnenmarktes und Schutz für Verbraucher und Mitbewerber, freiwillige Selbstkontrolle der Wirtschaft, Sanktionsmöglichkeiten, Ergänzung des UWG um eine Liste mit 30 unzulässigen geschäftlichen Handlungen und einen Katalog von Informationsanforderungen, Erweiterung des Anwendungsbereichs auf das Verhalten während und nach Vertragsabschluss;<br /> Änderung und Einfügung versch. §§ act gegen den unlauteren Wettbewerb; Bekanntmachungserlaubnis<br /> <br /> Bund, Ländern und Gemeinden entstehen keine zusätzlichen Kosten.<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Redaktionelle Änderungen, Streichung einer Regelung zu Telefonwerbung (Behandlung im bill C165, BT-Drs 16/10734)<br /> <br /> <strong>Bezug: </strong>Siehe auch GESTA 15. WP 1-C033<br /> <br /> <strong>Europäische Impulse: </strong>Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern und zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG des Rates, der Richtlinien 97/7/EG, 98/27/EG und 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken; ABl. EG Nr. L 149, 11.6.2005, S. 22)</span><br /> </span>

Law· Gesetzgebung16/9997enacted

Act zu dem Übereinkommen vom 25. Juli 2007 über die Beteiligung der Republik Bulgarien und Rumäniens am Europäischen Wirtschaftsraum

Original: Gesetz zu dem Übereinkommen vom 25. Juli 2007 über die Beteiligung der Republik Bulgarien und Rumäniens am Europäischen Wirtschaftsraum

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<span>Ratifikation des am 25. Juli 2007 in Brüssel von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkommens: Erweiterung des EWR um die zwei neuen EU-Mitgliedsstaaten; Anpassung des Hauptteils und der Protokolle zum EWR-Abkommen<br /> <br /> Es entstehen keine unmittelbaren Kosten.</span>

Law· Gesetzgebung16/9415enacted

Erstes act zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes

Original: Erstes Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<span>Einheitliche Mindestbezugszeit von Elterngeld von zwei Monaten, Flexibilisierung des Antrags auf Elterngeld, erleichterte Unterstützung von minderjährigen Eltern und jungen volljährigen Eltern in Ausbildung bei der Betreuung und Erziehung ihres Kindes durch die Großeltern; Änderung versch. §§ Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz<br /> <br /> Es entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Bezug: </span>Der bill ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR-Drs 341/08 I016;<br /> Siehe auch I028 und I004<br /> </span>

Law· Gesetzgebung16/10121enacted

Act zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt

Original: Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

Erweiterung der Aufgaben des Bundeskriminalamtes: Gefahrenabwehr im Bereich des internationalen Terrorismus; neue Befugnisse des BKA u.a.: Nutzung besonderer Mittel der Datenerhebung sowie Möglichkeit der Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung und der Rasterfahndung, verdeckte Eingriffsmöglichkeit in informationstechnische Systeme (sog. Online-Durchsuchung), Überwachung der Telekommunikation, Wohnraumüberwachung; Einschränkung von Grundrechten bzgl. der Freiheit der Person, des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses und der Unverletzlichkeit der Wohnung; Änderung §§ 11 und 16 sowie Einfügung § 4a und §§ 20a &ndash; 20x Bundeskriminalamtgesetz; Änderung § 14 Telemediengesetz, Änderung § 110 Telekommunikationsgesetz, Änderung § 1 Telekommunikations-Überwachungsverordnung<br /> <br /> Durch erforderliche Personalstellen im ersten Jahr entstehen einmalige Kosten in Höhe von ca. 18,5 Mio. Euro. In den Folgejahren fallen Sach- und Personalkosten in Höhe von ca. 10,2 Mio. Euro jährlich an.<br /> <br /> <span><span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses:</span> Fallkonstellationen u. a. zur Eilfallregelung; Änderung zur Eilanordnung, Schutz kopierter Daten nach dem Stand der Technik, Prüfung der mittels Online-Durchsuchung erhobenen Daten auf Kernbereichsrelevanz auch durch den Bundesbeauftragten des BKA, redaktionelle Bereinigungen, Evaluierung einiger Normen nach fünf Jahren, Befristung der Befugnis zum verdeckten Eingriff in informationstechnische Systeme auf den 31.12.2020<br /> <br /> <span><span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses: </span>redaktionelle Klarstellung; Notwendigkeit einer richterlichen Entscheidung bei verdecktem Eingriff in informationstechnische Systeme auch in Eilfällen, richterliche Kontrolle auch bei Auswertung von Daten</span></span><br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Bezug:</span> Der bill ist textidentisch mit dem Entwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD auf BT-Drs 16/9588 B074<br /> Siehe auch C159

Law· Gesetzgebung16/10487enacted

Act zur Einführung Unterstützter Beschäftigung

Original: Gesetz zur Einführung Unterstützter Beschäftigung

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<span>Schaffung einer besonderen Unterstützung für Menschen mit Behinderung zur Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt: Einführung eines Fördertatbestandes der &quot;Unterstützten Beschäftigung&quot;, rentenversicherungsrechtliche und weitere leistungsrechtliche Anpassungen; Aufhebung der Berichtspflicht der BA betr. Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen bei öffentlichen Arbeitgebern;<br /> <span>Änderung §§ 104, 106, 160 Drittes, §§ 1, 3, 162, 168 Sechstes sowie § 35 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch, Einfügung § 38a sowie Änderung §§ 33, 40, 45, 80, 102, 145 und 151 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch sowie Änderung einzelner §§ in drei Verordnungen<br /> <br /> Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten.<span><br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses:</span> Aufnahme des Migrationshintergrundes in die Arbeitsmarktstatistiken; </span><span>Änderungen in den Bereichen Zuständigkeit, Dauer sowie Anrechnung individueller Qualifizierung auf den Berufsbildungsbereich, Träger Unterstützter Beschäftigung, darunter Integrationsfachdienste, Arbeitsassistenz als Vorbild der Berufsbegleitung, Angebote von Werkstätten für behinderte Menschen und allgemeiner Arbeitsmarkt, Regelungen zur Harmonisierung der Leistungserbringung; Neuverteilung der Ausgleichsabgabe;</span><br /> <span>zusätzliche Änderung § 281 Drittes, § 51b Zweites und § 136 Neuntes sowie erneute Änderung §§ 38a, 40 und 102 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch, zusätzliche Änderung § 26 Bundesversorgungsgesetz sowie weitere Änderungen in 2 Rechtsverordnungen</span><br /> <br /> <span>Bei den Bundesländern stehen Mehrausgaben für die Berufsbegleitung Einsparungen bei der Eingliederungshilfe gegenüber.</span></span></span>

Law· Gesetzgebung16/9900enacted

Act über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2009 (Haushaltsgesetz 2009)

Original: Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2009 (Haushaltsgesetz 2009)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<span>Feststellung des Bundeshaushaltsplans 2009 in Einnahmen und Ausgaben auf 288,4 Mrd. Euro, erwartete Steuereinnahmen von 248,7 Mrd. Euro, Nettokreditaufnahme bis zu 10,5 Mrd. Euro, Investitionen in Höhe von 25,9 Mrd. Euro, Gewährleistungsermächtigungen bis zu 308,5 Mrd. Euro, Stelleneinsparung von 0,6 Prozent<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong><span> Feststellung des Bundeshaushaltsplans auf 290,0 Mrd. Euro, Erhöhung der Nettokreditaufnahme auf 18,5 Mrd. Euro und der Gewährleistungsermächtigungen auf bis zu 359,0 Mrd. Euro</span><br /> </span>

Law· Gesetzgebung16/10388enacted

Zweites act zur Änderung des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge

Original: Zweites Gesetz zur Änderung des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<span>Auszahlung des verbleibenden Harmonisierungsvolumens für den Straßengüterverkehr zur Angleichung der Wettbewerbsbedingungen im Zuge der Autobahnmauteinführung durch De-minimis-Beihilfen und Beihilfen für Aus- und Weiterbildungen, Restumsetzung einer Richtlinie betr. Definition mautpflichtiger Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen sowie Ausdehnung der Mautpflicht auf Bundesstraßen zur Unterbindung von Mautausweichverkehr oder zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, Klarstellungen bei den Ordnungswidrigkeitstatbeständen und den Bezugszeiträumen betr. Ausgleichszahlungen des Bundes an die Länder;<br /> <span>Änderung §§ 1, 7, 9, 10 und 11 Autobahnmautgesetz für schwere Nutzfahrzeuge; Neufassungsermächtigung</span><br /> <br /> <span>Dem Bundeshaushalt entstehen Mehrausgaben in Höhe von 450 Mio. Euro jährlich, die durch höhere Einnahmen nach einer Änderung der Mauthöheverordnung gegenfinanziert werden sollen.</span><br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Europäische Impulse:</span> <span>Restumsetzung der Richtlinie (EG) 38/2006 zur Änderung der Richtlinie (EG) 62/1999 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge (ABl. EG Nr. L 157, 09.06.2006, S. 8);<br /> Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 vom 15. Dezember 2006 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf De-minimis-Beihilfen (ABl. EG L 379 vom 28.12.2006, S. 5) und Verordnung (EG) Nr. 800/2008 vom 6. August 2008 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) (ABl. EG L 214 vom 09.08.2008, S. 3)<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses:</span> <span>Aufgabenübertragung betr. De-Minimis-Beihilfen und Beihilfen für Aus- und Weiterbildung auf das Bundesamt für Güterverkehr;</span><br /> <span>Einfügung § 14a Güterkraftverkehrsgesetz</span><br /> <br /> <span>Personalmehraufwendungen werden aus den Mauteinnahmen finanziert.</span></span></span>

Law· Gesetzgebung16/10189enacted

Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Einzelmaßnahmen in verschiedenen Bereichen des Steuerrechts, insbes. Umsetzung notwendiger und politisch bedeutsamer Änderungen, Anpassung an EU-Recht, Verhinderung von Steuerausfällen und Sicherung des Aufkommens, Vereinfachung und Bürokratieabbau, Umsetzung von Vorhaben aus früheren Gesetzgebungsverfahren und von Empfehlungen des Bundesrechnungshofs, Bereinigung und Anpassungen, insbes. zur Abgeltungsteuer;<br /> Änderung von 19 Gesetzen und 3 Rechtsverordnungen<br /> <br /> Bund, Ländern und Gemeinden entstehen von 2009 bis 2013 Steuermindereinnahmen von insgesamt 159 bis 226 Mio. Euro jährlich. Im Vollzug entsteht Mehrbedarf von ca. 1,2 Mio. Euro.<br /> <br style="font-weight: bold;" /> <span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses:</span><strong> </strong>zahlreiche Einzeländerungen, Umsetzung der Richtlinien 2008/9/EG und 2008/8/EG;<br /> Änderung weiterer 13 Gesetze und 3 Rechtsverordnungen<br /> <br /> Bund, Ländern und Gemeinden entstehen von 2009 bis 2013 Steuermindereinnahmen von insgesamt 181 bis 418 Mio. Euro jährlich. Die Aufteilung auf die Einzelsteuern ist als Anlage dem Ausschussbericht beigefügt.<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Bezug:</span> (Beschlussempfehlung des Ausschusses) Protokollerklärung zum Vermittlungsverfahren betr. Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung des Sozialgesetzbuches J028<br /> <br style="font-weight: bold;" /> <span style="font-weight: bold;">Europäische Impulse:</span><strong> </strong>Richtlinie 2008/9/EG vom 12. Februar 2008 zur Regelung der Erstattung der Mehrwertsteuer gemäß der Richtlinie 2006/112/EG an nicht im Mitgliedstaat der Erstattung, sondern in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Steuerpflichtige (ABl. EG Nr. L 44, 20.02.2008, S. 23), Richtlinie 2008/8/EG vom 12. Februar 2008 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG bezüglich des Ortes der Dienstleistung (ABl. EG Nr. L 44, 20.02.2008, S. 11)

Law· Gesetzgebung16/10390enacted

Act zu den Abkommen vom 26. Mai 2006 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China über die gegenseitige Rechtshilfe in Strafsachen und über die Überstellung flüchtiger Straftäter

Original: Gesetz zu den Abkommen vom 26. Mai 2006 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China über die gegenseitige Rechtshilfe in Strafsachen und über die Überstellung flüchtiger Straftäter

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<span>Ratifikation der am 26. Mai 2006 in Hongkong unterzeichneten Abkommen: Regelung der bisher vertragslosen Rechtshilfe in Strafsachen mit der Sonderverwaltungsregion Hongkong, Vereinfachung des Rechtshilfeverkehrs, Beschaffung und Zustellung von Beweismitteln und sonstigen Schriftstücken, Überstellung von Häftlingen und Zeugen, Durchsuchung und Beschlagnahme und Datenschutz sowie Regelungen betr. Überstellung flüchtiger Straftäter in den Bereichen Straftatkatalog, Ausschlussgründe, Überstellungsverfahren und Datenschutz; Einschränkung der Grundrechte auf Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 GG) und Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)<br /> <br /> <span>Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten.</span></span>

Law· Gesetzgebung16/10292enacted

Act zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften (GeROG)

Original: Gesetz zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften (GeROG)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<span>Anpassung des Raumordnungsrechtes an die durch Föderalismusreform I geänderte Verfassungslage: weitgehende Übernahme der bisher von Bund und Ländern gemeinsam getragenen Regelungen, Berücksichtigung praktischer Erfahrungen in den Bereichen gesetzliche Grundsätze der Raumordnung, Planerhaltung, Zusammenwirken von Regionen, Kommunen und Personen des Privatrechtes, informelle Planung </span><span>sowie </span><span> Planungs- und Koordinierungsauftrag des Bundes, Neustrukturierungen zur Erhöhung der Normenklarheit;<br /> <span>Konstitutive Neufassung <span style="font-weight: bold;">Raumordnungsgesetz</span> (ROG) als Art. 1 der Vorlage, redaktionelle Folgeänderungen in 7 weiteren Gesetzen, Aufhebung Raumordnungsgesetz alte Fassung<br /> <br /> Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Bezug:</span> <span>Wegfall der Rahmengesetzgebungskompetenzen des Bundes durch die Föderalismusreform<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses:</span> <span>Detailänderungen in den Bereichen Entwicklungsziele und Grundsätze, Umweltprüfung, Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, Rechtsbehelfe, Berichtspflichten gegen den Verkehrsausschuss bei Planerstellung durch das BMVBS für Häfen, Flughäfen und die ausschließliche Wirtschaftszone, Verzahnung mit Landesplanungsgesetzen;<br /> <span>Änderung versch. §§ Raumordnungsgesetz n. F., zusätzliche Änderung 245b Baugesetzbuch und redaktionelle Folgeänderungen act über die Umweltverträglichkeitsprüfung</span></span></span></span></span>

Law· Gesetzgebung16/10188enacted

Act zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (Steuerbürokratieabbaugesetz)

Original: Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (Steuerbürokratieabbaugesetz)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

Weiterführung des Ersetzens papierbasierter Verfahrensabläufe durch elektronische Kommunikation, insbes. bei Übermittlung von Steuererklärungen der Unternehmen, Bilanzen u. a., zur Auskunft über steuerrelevante Verhältnisse sowie bei Belegen und Unterlagen des Finanzamtes; Möglichkeit gleichzeitiger Außenprüfungen von Finanzverwaltung und Rentenversicherungsträgern, Anhebung von Schwellenwerten für Steueranmeldungen;<br /> Änderung von neun Gesetzen und drei Rechtsverordnungen<br /> <br /> Bund Ländern und Gemeinden entstehen in den Jahren 2008 bis 2012 Steuermehr- bzw. ‑mindereinnahmen von 5 bis -315 Mio. Euro. Für die Steuerverwaltung wird von Vollzugkosten von ca. 12 Mio. Euro jährlich ausgegangen, weiterer Vollzugsaufwand lässt sich noch nicht beziffern.<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Anspruch auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen von der elektronischen Übermittlungspflicht in bestimmten Härtefällen, weitere Detailänderungen;<br /> Änderung § 48 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung, §§ 4a, 9 und 10 housing construction-Prämiengesetz, §§ 8 und 11 Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes sowie § 5 Finanzverwaltungsgesetz; Verordnungsermächtigung

Law· Gesetzgebung16/10294enacted

Fünftes act zur Änderung des Filmförderungsgesetzes

Original: Fünftes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<span>Verbesserung der Leistungsfähigkeit und Strukturen der Filmwirtschaft: Neugewichtung der Förderung insbesondere im Bereich Projektfilm-, Drehbuch- und Absatzförderung, Stärkung der Filmstoffentwicklung, Einführung einer Autorenberatungsstelle, Förderung von Vorstufen eines verfilmbaren Drehbuchs, Neustrukturierung der Abspielförderung, Entwicklung konkreter Förderungsmaßnahmen aus dem Abgabenaufkommen der Filmförderungsanstalt, Einbeziehung neuer Marktentwicklungen und Verwertungsformen (u.a. Video-on-Demand);<br /> Änderung versch. §§ Filmförderungsgesetz; Verordnungsermächtigung, Bekanntmachungserlaubnis<br /> <br /> Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <span><span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses: </span>Erweiterung der Aufgaben der Filmförderungsanstalt um die Prüfung nachhaltiger Beschäftigungseffekte in Verbindung mit Fördermaßnahmen, Aufnahme eines weiteren Produzenten in den Verwaltungsrat, alleiniges Benennungsrecht der Produzentenallianz für ein Mitglied in der Vergabekommission, Beibehaltung der von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft gemessenen Vorführdauer, redaktionelle Bereinigungen, Regelung zur Sperrfrist für die entgeltliche Video-on-Demand-Auswertung, ausschließliche Nutzung des Prädikats &bdquo;besonders wertvoll&ldquo; der Filmbewertungsstelle Wiesbaden für Spitzenförderung, Regelung zum Mindeststammkapital für Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Klarstellung zu Eigenleistungen und Lizenzvorabverkäufen, keine Einrichtung einer Autorenberatungsstelle, Abgabepflicht der Kinos vom Nettoumsatz;<br /> <span><span style="font-style: italic;">Annahme einer Entschließung:</span> Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Filmwirtschaft, Erhaltung und Weiterentwicklung von Qualität und Vielfalt des Filmschaffens, Erhaltung der Kinolandschaft angesichts des digitalen Kinos, Förderung des Filmnachwuchses, Beratung der laufenden Evaluierung des Deutschen Film Förderfonds (DFFF), Berücksichtigung besonderer Probleme wie Piraterie und Rechteentbündelung, Förderung von Filmen in regionalen Sprachen, Ausgleich von Wettbewerbsnachteilen gegenüber der US-Filmindustrie, Lösungssuche für Fristverkürzung bei Arbeitslosengeldansprüchen von Schauspielern; Unterrichtung an den Ausschuss für Kultur und Medien über Einhaltung der Tarifverträge, über Auswirkungen unbekannter Nutzungsarten auf die Urheberrechte (§ 31 a UrhG) sowie über Möglichkeiten einer Spitzenförderung für erfolgreiche Regisseure, transparentes Verfahren für den Deutschen Filmpreis, Sicherung des Filmerbes, Stärkung der Bundesinitiative &bdquo;Vision Kino&ldquo; und Förderung der Präsenz des deutschen Films im Ausland</span></span><br /> <br /> </span>

Law· Gesetzgebung16/10530enacted

Act über den Zugang zu digitalen Geodaten (Geodatenzugangsgesetz - GeoZG)

Original: Gesetz über den Zugang zu digitalen Geodaten (Geodatenzugangsgesetz - GeoZG)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<span>Umsetzung der EU-INSPIRE-Richtlinie auf Bundesebene: Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der EG als Instrument zur Vereinfachung von Zugang und Nutzung von Geodaten für Bürger, Verwaltung und Wirtschaft bei enger Verbindung zur in Deutschland im Aufbau befindlichen Geodateninfrastruktur GDI-DE, Gewährleistung von Interoperationalität auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene;<br /> Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Durch die von Bund und Ländern zu erfüllenden Berichts- und Informationspflichten gegenüber der EU-Kommission entstehen gemeinsam zu tragende Kosten von 200.000 Euro pro Jahr. Darüber hinaus für den Bund anfallende Kosten lassen sich noch nicht quantifizieren.<br /> <br /> <strong>Europäische Impulse: </strong>Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE-Richtlinie, ABl. EG Nr. L 108, 25.04.2007, S. 1)</span>

Law· Gesetzgebung16/10488enacted

Zweites act zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

Original: Zweites Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<span>Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung: Einführung einer Sofortmeldung zur Sozialversicherung bei Beschäftigungsaufnahme und einer Mitführungspflicht und Vorlagepflicht von Personaldokumenten an Stelle des Sozialversicherungsausweises in Risikobranchen, Datenübermittlung der Meldeämter an die Deutsche Rentenversicherung betr. Aktualität der Rentenversichertenkonten, Übername von Beiträgen für eine zusätzliche angemessene Altersvorsorge für hilfebedürftige und dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen durch die Leistungsträger; Einschränkung der Befreiungsmöglichkeit von der Rentenversicherung für Lehrer an Privatschulen; Klarstellungen und redaktionelle Anpassung versch. Rechtsnormen an zwischenzeitliche Gesetzesänderungen, u.a. der Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft;<br /> <span>Änderung zahlreicher §§ Viertes und Sechstes Buch Sozialgesetzbuch und Änderung einzelner §§ Erstes, Siebtes, Zehntes und Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch sowie Sozialgerichtsgesetz, Dienstbeschädigungsausgleichsgesetz und Künstlersozialversicherungsgesetz, Änderung von 4 Rechtsverordnungen<br /> <br /> Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Bezug:</span> <span>Aktionsprogramm der Bundesregierung für Recht und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt (undatiert)<br /> <br /> <span><span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses:</span> <span>Klarstellungen und geringfügige Änderungen in den Bereichen Zeitpunkt der Sofortmeldepflicht, Beitragspflicht, Datenübermittlung und Datenvorhaltung, Aufgabenwahrnehmung durch die Deutsche Post nach SGB VI; Verbesserung des Vertrauensschutzes für Lehrer an Privatschulen betr. Absicherung über Versorgungswerke;<br /> <span>erneute und zusätzliche Änderung mehrerer §§ Viertes Buch Sozialgesetzbuch sowie erneute Änderung einzelner §§ Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz sowie Sechstes, Zehntes und Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch, erneute und zusätzliche Änderungen in 3 Rechtsverordnungen<br /> <br /> <span>Die geringfügigen, nicht quantifizierbaren Auswirkungen für den Haushalt des Bundes werden sich erst ab 2011 auswirken. Im Vollzugsaufwand kommt es zu einmaligen Umstellungskosten, denen erhebliche Entlastungen entgegenstehen.</span> </span></span></span></span></span></span>

Law· Gesetzgebung16/10528enacted

Act zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

Original: Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

Auswirkung der Einbürgerungsrücknahme auf unbeteiligte miteingebürgerte Dritte bei Vortäuschen betr. Einbürgerungskriterien, zeitliche Beschränkung der Rücknahmemöglichkeit auf fünf Jahre;<br /> Änderung §§ 17 und 35 Staatsangehörigkeitsgesetz; Bekanntmachungserlaubnis <br /> <br /> Es entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses:</span> Berücksichtigung der Schutzwürdigen Belange der miteingebürgerten Kinder im Rahmen der Ermessensentscheidung betr. Rücknahme, Strafbewehrung des Täuschungsverhaltens im Einbürgerungsverfahren; <br /> Einfügung § 42 Staatsangehörigkeitsgesetz<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;"> Bezug:</span> Bundesverfassungsgerichtsurteile zur Rücknahme einer Einbürgerung (2 BvR 669/04) und zum Wegfall der deutschen Staatsangehörigkeit eines Kindes infolge erfolgreicher Vaterschaftsanfechtung (2 BvR 696/04), Bundesverwaltungsgerichtsurteil mit Empfehlung an Gesetzgeber zur Berücksichtigung der Auswirkung der Rücknahmeentscheidung auf den Jus-Soli-Erwerb des Kindes der täuschenden Person (1C 20.05); Empfehlung der Sachverständigen einer Anhörung zum Staatsangehörigkeitsrecht im Innenausschuss am 10.12.2007;<br /> Siehe auch B063

Law· Gesetzgebung16/10552enacted

Viertes act zur Änderung des Weingesetzes

Original: Viertes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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Nationales Stützungsprogramm für den Weinsektor zur Durchführung der EG-Verordnung 479/2008: unterstützende Einzelmaßnahmen des Bundes und der Länder bei der Absatzförderung, der Verwendung von rektifiziertem Traubenmostkonzentrat, bei Ernteversicherungen und Investitionen;<br /> Änderung versch. §§ Weingesetz, Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Reduzierung der einmaligen Förderung für rektifiziertes Traubenmostkonzentrat von 5 Mio. Euro auf 4 Mio. Euro<br /> <br /> <strong>Europäische Impulse: </strong>Verordnung (EG) 479/2008 über die gemeinsame Marktorganisation für Wein, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1493/1999, (EG) Nr. 1782/2003, (EG) Nr. 1290/2005, (EG) Nr. 3/2008 und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 2392/86 und (EG) Nr. 1493/1999 (ABl. EG Nr. L 148, 06.06.2008, S. 1)

Law· Gesetzgebung16/10534enacted

Act zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und zur Änderung des Gesetzes zur Änderung der Anlagen 1 und 3 des ATP-Übereinkommens

Original: Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und zur Änderung des Gesetzes zur Änderung der Anlagen 1 und 3 des ATP-Übereinkommens

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<span>Ausweitung des Berechtigtenkreises für die Nutzung von sog. Behindertenparkplätzen auf Menschen ohne Arme (Amelie) oder mit unmittelbar am Rumpf ansetzenden Händen oder Füßen (Phokomelie) oder mit vergleichbaren Funktionsstörungen sowie Nutzung des elektronischen Bundesanzeiger zur Verkündung von Rechtsverordnungen auf Grundlage des Straßenverkehrsgesetzes; Zuständigkeitsanpassungen sowie generelle Bekanntmachungserlaubnis bei Änderung der Rechtsverordnungen zur Umsetzung ATP-Übereinkommens;<br /> <span>Änderung § 6 und Einfügung § 66 Straßenverkehrsgesetz sowie Änderung Art. 2 act zur Änderung der Anlagen 1 und 3 des ATP-Übereinkommens</span><br /> <br /> Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Bezug:</span> <span>Forderungskatalog des Bundesverband Contergangeschädigter e.V.<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses:</span> <span>Einfügung einer Fristverlängerung betr. parallele Datenhaltung in örtlichen und im Zentralen Fahrerlaubnisregister bis zum 31. Dezember 2012;<br /> <span><span>zusätzliche Änderung § 65 Straßenverkehrsgesetz</span></span></span></span></span>

Law· Gesetzgebung16/10289enacted

Act zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung anderer Gesetze

Original: Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung anderer Gesetze

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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Verbesserungen in den Bereichen Definition von Wertguthaben und praxisorientierte Abgrenzung zu anderen Formen von Arbeitszeitflexibilisierung, Pflichten bei der Führung von Wertguthaben sowie Insolvenzschutz, Ausweitung auf geringfügig Beschäftigte und Einführung einer eingeschränkten Mitnahmemöglichkeit;<br /> Änderung mehrerer §§ und Einfügung §§ 7c bis 7g und 116 Viertes Buch Sozialgesetzbuch sowie § 8a Altersteilzeitgesetz, §§ 131 und 170 Drittes Buch Sozialgesetzbuch und mehrerer §§ Sechstes Buch Sozialgesetzbuch, Folgeänderungen in 3 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen<br /> <br /> Der Umfang der Verlustminderung bei Sozialversicherungsbeiträgen und Steuereinnahmen sowie das Volumen erst künftig abzuführender Steuern und Beiträge sind derzeit quantitativ nicht abschätzbar.<br /> <br /> <strong>Bezug: </strong>Bericht des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung nach § 7d Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) über die Vereinbarungen zur Absicherung von Wertguthaben und zu Vorschlägen zur Weiterentwicklung des Insolvenzschutzes (BT-Drs 14/7944)<br /> Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zu Wertguthaben im Rahmen der Arbeitszeitflexibilisierung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Titeländerung (eingebracht als: act zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen); Änderungen in den Bereichen Insolvenzschutz und Übertragung von Wertguthaben; zusätzliche Änderungen in den Bereichen ambulante medizinische Leistungen von Rentenversicherungsträgern, Unfallversicherungspflicht für Freiwilligendienste, Anpassungen im Zusammenhang mit dem act zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung und dem Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz, Klarstellungen von Regelungen zur Alterssicherung der Landwirte, Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung sowie Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes gem. SGB X;<br /> erneute Änderung versch. §§ Viertes, Drittes und Sechstes Buch Sozialgesetzbuch, zusätzliche Änderung versch. §§ von 8 weiteren Gesetzen; Neufassungsermächtigung Viertes Buch Sozialgesetzbuch

Law· Gesetzgebung16/10288enacted

Act zur arbeitsmarktadäquaten Steuerung der Zuwanderung Hochqualifizierter und zur Änderung weiterer aufenthaltsrechtlicher Regelungen (Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz)

Original: Gesetz zur arbeitsmarktadäquaten Steuerung der Zuwanderung Hochqualifizierter und zur Änderung weiterer aufenthaltsrechtlicher Regelungen (Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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Senkung der Mindesteinkommensgrenze für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis an Hochqualifizierte, Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis unter bestimmten Voraussetzungen für besonders qualifizierte Geduldete, Aufhebung der Befristungsregelung für Härtefallkommissionen, Berücksichtigung einer völkerrechtlichen Verpflichtung gegenüber Brasilien über die visumfreie Einreise bei längerfristigen Aufenthalten;<br /> Einfügung § 18a und Änderung versch. §§ Aufenthaltsgesetz, Aufhebung Art. 15 Zuwanderungsgesetz, Änderung § 16 und Anlage A und C Aufenthaltsverordnung, Änderung Anlage AZRG-Durchführungsverordnung<br /> <p>Es entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <span><span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses:</span> Formulierungsergänzung zur Hochschulabschlussanerkennung, Erhöhung der Vorbeschäftigungsdauer von zwei auf drei Jahre für Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer der beruflichen Qualifikation entsprechenden Beschäftigung, Ausbildungsförderung (BAföG) bzw. Berufsausbildungsbeihilfe für junge geduldete Ausländer nach einer Mindestaufenthaltszeit, Regelung für Schweizerische Bürger;<br /> Änderung § 8 Bundesausbildungsförderungsgesetz sowie §§ 63 und 242 SGB III<br /> <br /> <span><span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses:</span> Änderung § 21 Aufenthaltsgesetz, Reduzierung des Investitionsvolumens auf 250.000 Euro für Selbständige</span></span></p> <span><span style="font-weight: bold;">Bezug:</span> Aktionsprogramm der Bundesregierung - Beitrag der Arbeitsmigration zur Sicherung der Fachkräftebasis in Deutschland<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Europäische Impulse: </span>Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 über Normen und Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten (ABL. EG Nr. L 385, 29.12.2004, S.1)</span>

Law· Gesetzgebung16/10533enacted

Act zu dem Vertrag vom 26. Februar 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Bau und die Instandhaltung von Grenzbrücken in der Bundesrepublik Deutschland im Zuge von Schienenwegen des Bundes, in der Republik Polen im Zuge von Eisenbahnstrecken mit staatlicher Bedeutung

Original: Gesetz zu dem Vertrag vom 26. Februar 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Bau und die Instandhaltung von Grenzbrücken in der Bundesrepublik Deutschland im Zuge von Schienenwegen des Bundes, in der Republik Polen im Zuge von Eisenbahnstrecken mit staatlicher Bedeutung

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<span>Ratifikation des am 26. Februar 2008 in Frankfurt/Oder unterzeichneten Vertrages: Umfang und Begriffsbestimmungen, Durchführung, technische Vorschriften, Kosten und gemeinsame Abstimmung bei Neubauvorhaben und Instandhaltungsmaßnahmen, aufenthaltsrechtliche, steuerrechtliche und arbeitsschutzrechtliche Regelungen, Datenschutz, gemeinsame Arbeitsgruppe; Liste der Grenzbrücken mit Zuständigkeitsverteilung auf die Vertragspartner<br /> <br /> <span>Die Mehrkosten für den Deutschland zugeordneten Neubau der Oderbrücke zwischen Frankfurt und Kunersdorf werden durch die Einsparungen bei dem Polen zugeordneten Neubau der Brücke zwischen Horka und Kohlfurt ausgeglichen.</span></span>

Law· Gesetzgebung16/10814enacted

Act zu den Protokollen vom 9. Juli 2008 zum Nordatlantikvertrag über den Beitritt der Republik Albanien und der Republik Kroatien

Original: Gesetz zu den Protokollen vom 9. Juli 2008 zum Nordatlantikvertrag über den Beitritt der Republik Albanien und der Republik Kroatien

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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Zustimmung zu den am 9. Juli 2008 in Bukarest unterzeichneten Protokollen betr. die Einladung an Albanien und Kroatien zum NATO-Beitritt<br /> <br /> Für den Bund entstehen unmittelbar keine Kosten. Mittelbar können zusätzliche noch nicht bezifferbare Kosten anfallen.

Law· Gesetzgebung16/10571enacted

Act zur Errichtung einer Stiftung "Deutsches Historisches Museum"

Original: Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Deutsches Historisches Museum"

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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Errichtung einer selbständigen bundesunmittelbaren Stiftung des öffentlichen Rechts &quot;Deutsches Historisches Museum&quot;; Schaffung einer Ausstellungs- und Dokumentationsstelle in Berlin in Form einer unselbständigen Stiftung des öffentlichen Rechts &quot;Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung&quot; in Trägerschaft der Stiftung &quot;Deutsches Historisches Museum&quot;;<br /> <strong>act zur Errichtung einer Stiftung &quot;Deutsches Historisches Museum&quot;</strong> (DHMG) als Art. 1 der Vorlage; Änderung Anlage 1 Bundesbesoldungsgesetz<br /> <br /> Es entstehen Kosten in Höhe von ca. 2,5 Mio. Euro jährlich.<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>explizite Erwähnung der museumspädagogischen Bildungs- und Vermittlungsaufgabe im Stiftungszweck<br /> <br /> <strong>Bezug:</strong> Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Schaffung eines sichtbaren Zeichens im Geiste der Versönung zur Erinnerung an das Unrecht von Vertreibungen<br /> Der bill ist im Regelungsteil textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR-Drs 649/08 O008

Law· Gesetzgebung16/10806enacted

Achtes act zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

Original: Achtes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<span>Zur Entlastung der Beitragszahler und als Anreiz zur Schaffung neuer sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung von 3,3 v.H. auf 3,0 v.H. zum 1. Januar 2009;</span><br /> <span>Änderung § 341 Drittes Buch Sozialgesetzbuch</span><br /> <br /> <span>Die Beitragssenkung führt zu jährlichen Mindereinnahmen im Haushalt der BA von rund 2,4 Mrd. Euro, mittelfristig jedoch zu einem ausgeglichenen Haushalt.<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Bezug:</span> <span>Siehe auch G046<br /> <br /> <span><span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses:</span> Titeländerung (eingebracht als: act zur Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitsförderung); Umwandlung der Arbeitslosenversicherung von Personen die als Erziehende versicherungspflichtig sind in eine beitragsfreie Versicherung, Entbindung des Bundes von der Zahlungspflicht, rückwirkende Verschiebung der Auszahlung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Arbeitsförderung auf das Jahresende;<br /> <span>Zusätzliche Änderung §§ 345a, 347, 349 und 363 Drittes Buch Sozialgesetzbuch sowie Folgeänderung Sechstes Buch Sozialgesetzbuch</span></span></span></span>

Law· Gesetzgebung16/10811enacted

Fünftes act zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Original: Fünftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Germany · German Bundestag · 22 February 2023

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<span>Anpassung der Bundesbeteiligung an Leistungen der Kommunen für Unterkunft und Heizung bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende für das Jahr 2009;</span><br /> <span>Änderung § 46 Zweites Buch Sozialgesetzbuch</span><br /> <br /> <span>Die Festlegung führt zu einer Mehrbelastung des Bundeshaushaltes in Höhe von rd. 3,2 Mrd. Euro, die jedoch einer Entlastung um 0,7 Mrd. Euro gegenüber dem Haushaltssoll 2008 von 3,9 Mrd. Euro entspricht. In den Folgejahren hängt die Belastung von der Entwicklung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften ab. Die Kommunen werden entlastet.</span><br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Bezug:</span> <span>Siehe auch G004, G017, G027 und G028 sowie G049 und G050</span>

Law· Gesetzgebung16/10809enacted

Act zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz - FamLeistG)

Original: Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz - FamLeistG)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<span>Verbesserung des Familienleistungsausgleichs, Förderung des privaten Haushalts als Feld für neue Beschäftigungsmöglichkeiten und bürgerfreundliche Umgestaltung der Vorschriften: Erhöhung von Kinderfreibetrag und Kindergeld, Ausweitung der Förderung und Zusammenfassung steuerlicher Regelungen zu haushaltsnahen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen und Dienstleistungen einschließlich Pflegeleistungen, Zusammenfassung der Regelungen zur steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten ohne materiell-rechtliche Änderungen, zusätzliche Leistung für Schüler im Rahmen von SGB II und SGB XII;<br /> Einfügung und Änderung versch. §§ Einkommensteuergesetz, Änderung §§ 4, 6 und 6a Bundeskindergeldgesetz, Einfügung § 24a Zweites Buch Sozialgesetzbuch, Änderung § 28 und Einfügung § 28a Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch sowie Änderung §§ 3 und 6 Solidaritätszuschlaggesetz 1995; Bekanntmachungserlaubnis Bundeskindergeldgesetz<br /> <br /> <span>Bund, Ländern und Gemeinden entstehen zwischen 2009 und 2012 in der vollen Jahreswirkung Steuermindereinnehmen von 2.240 Mio. Euro sowie weitere Kosten, Minderausgaben und -einnahmen.<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>weitere Anhebung des Kinderfreibetrags, Verwaltungsvereinfachung;<br /> <span>Änderung §§ 52 und 70 Einkommensteuergesetz sowie § 4 Steuerberatungsgesetz<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses: </strong><span>Änderung der Kostenaufteilung zwischen Bund und Ländern für die Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag für die nächsten drei Jahre;<br /> Änderung § 1 Finanzausgleichsgesetz</span><br /> <br /> </span>Bund, Ländern und Gemeinden entstehen zwischen 2009 und 2013 in der vollen Jahreswirkung Steuermindereinnehmen von 2.270 Mio. Euro. Die Aufteilung auf die Einzelsteuern ist als Anlage dem Ausschussbericht beigefügt.</span><br /> </span>

Law· Gesetzgebung16/10812enacted

Erstes act zur Änderung des Wohngeldgesetzes

Original: Erstes Gesetz zur Änderung des Wohngeldgesetzes

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<span>Zum Ausgleich gestiegener Energiekosten wirkungsgleiche Vorziehung der Wohngeldnovellierung auf den 1. Oktober durch Zahlung eines nach Personenzahl gestaffelten einmaligen zusätzlichen Wohngeldbetrages von Amtswegen für die Heizperiode 2008/2009, Einschränkung des Ausschlusses von Transferleistungsbeziehern vom Wohngeld und Erstattungsregelung zwischen den Leistungsträgern, redaktionelle Änderungen;<br /> <span>Änderung §§ 7, 35 und weiterer 4 §§ sowie Einfügung § 44 Wohngeldgesetz (Neufassung); Bekanntmachungsermächtigung</span><br /> <br /> <span>Es entstehen Mehrkosten von insgesamt 120 Mio. Euro, die sich hälftig auf Bund und Bundesländer verteilen.</span><br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Bezug:</span> <span>Siehe auch J028<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses:</span> <span>Änderungen in den Bereichen Prüfung der Hilfebedürftigkeit und Verfahren bei Unwirksamkeit des dem einmaligen zusätzlichen Wohngeldbetrag zugrundeliegenden Wohngeldbescheides;<br /> <span>erneute Änderung §§ 14 und 44 Wohngeldgesetz</span></span></span></span>

Law· Gesetzgebung16/10810enacted

Act zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente

Original: Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente

Germany · German Bundestag · 22 February 2023

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<span>Neuausrichtung der aktiven Arbeitsmarktpolitik durch Weiterentwicklung bzw. Abschaffung von arbeitsmarktpolitischen Förderinstrumenten, insbesondere im Bereich schwervermittelbare Arbeitslose, Stärkung der Vermittlung durch Straffung der Eingliederungsinstrumente, Erhöhung von Transparenz und Flexibilität und Verwaltungsvereinfachung sowie Einführung einer Zielvereinbarung zwischen BMAS und BA betr. Umsetzung der arbeitsmarktpolitischen, sozialpolitischen und beschäftigungspolitischen Grundsätze; Neuordnung der Instrumente zur Arbeitsmarktintegration im Regelungsbereich Grundsicherung für Arbeitsuchende;<br /> <span>Änderung und Neufassung, Einfügung und Aufhebung zahlreicher §§ SGB Drittes und Zweites Buch Sozialgesetzbuch, Folgeänderungen in einzelnen §§ von 4 weiteren Gesetzen sowie Änderung bzw. Aufhebung von 5 Verordnungen<br /> <br /> <span> Es sind sowohl Mehraushaben als auch Minderausgaben zu erwarten, die in ihrer jeweiligen Höhe und im Saldo jedoch nicht bezifferbar sind.</span> <br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses:</span> <span>Detailänderungen in den Bereichen Zielvereinbarung mit der BA, Maßnahmekosten, Begriff der Berufsausbildung, Anpassungsgeld für Arbeitnehmer im Steinkohlebergbau, Unterbrechungstatbestände div. Anrechnungszeiten, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für ALG-II-Bezieher; Verlängerung der Erprobungsfristen für Eingliederungszuschuss sowie Entgeltsicherung für Ältere bis zum 31. Dezember 2010; Beseitigung zahlreicher Redaktionsversehen;</span><br /> <span>Änderung §§ 1, 69, 240 und 245, zusätzliche Änderung §§ 109, 216b, 351 und 421f sowie erneute Änderung versch. §§ Drittes Buch Sozialgesetzbuch, Änderung §§ 16 und 16f, zusätzliche Änderung §§ 56 und 69 und erneute Änderung § 33 Zweites Buch Sozialgesetzbuch sowie zusätzliche Änderung § 92 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch</span></span></span>

Law· Gesetzgebung16/10808enacted

Act zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zu dem Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Original: Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zu dem Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<span>Ratifikation des am 30. März 2007 in New York unterzeichneten Übereinkommens und des Fakultativprotokolls: erstmalige verbindliche Konkretisierung und Spezifizierung der Menschenrechte und Grundfreiheiten bestehender Menschenrechtsverträge der Vereinten Nationen auf die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung, Einrichtung eines Vertragsausschusses betr. Beobachtung der Vertragsumsetzung, Berichtspflicht der Unterzeichnerstaaten; Einführung eines Individualbeschwerdeverfahrens und eines Untersuchungsverfahrens durch das Fakultativprotokoll<br /> <br /> Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses:</span> <span>zusätzliche Annahme einer Entschließung: stärkere Einbeziehung und Beachtung von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf sowie Menschen mit Behinderung in der nationalen Bildungsforschung, Untersuchungsauftrag betr. Chancengleichheit beim Übergang auf den Arbeitsmarkt;</span></span>

Law· Gesetzgebung16/7918enacted

Act zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (Erbschaftsteuerreformgesetz - ErbStRG)

Original: Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (Erbschaftsteuerreformgesetz - ErbStRG)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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Einheitliche Bewertung und Besteuerung der einzelnen Vermögensklassen nach Verkehrswerten, Anhebung der Freibeträge im engen familiären Umfeld, insbes. auch bei selbstgenutztem Wohneigentum, Verbesserungen für Lebenspartner, steuerbegünstigter Unternehmensübergang bei Arbeitsplatzsicherung über 10 Jahre und Fortführung des Betriebs über 15 Jahre, weitere Verschonungsregelungen für land- und forstwirtschaftliches Vermögen und Wohnimmobilien;<br /> Änderung, Einfügung und Aufhebung versch. §§ Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz sowie Bewertungsgesetz, Änderung §§ 193, 196, 198, 199 und 246 Baugesetzbuch; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Für die Länder ergeben sich in der vollen Jahreswirkung Steuermehreinnahmen von 22 Mio. Euro. Der Vollzugsaufwand wird sich geringfügig erhöhen.<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>bedingte Erbschaftsteuerfreistellung von selbstgenutztem Wohneigentum, Anhebung des Pflegepauschbetrags, Änderungen bei Vererbung von Betriebsvermögen, Aufnahme der Bewertungsvorschriften in das act<br /> <br /> Für Bund, Länder und Gemeinden ergeben sich in der vollen Jahreswirkung Steuermindereinnahmen von insgesamt 25 Mio. Euro. Die Aufteilung auf die Einzelsteuern ist als Anlage dem Ausschussbericht beigefügt.<br /> <br /> Bezug: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 2006 (1 BvL 10/02; BVerfGE 117, 1), Entschließungsantrag zum Unternehmensteuerreformgesetz 2008 (BT-Drs 16/5480)<br /> Siehe auch D079

Law· Gesetzgebung16/10930enacted

Act zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets "Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung"

Original: Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets "Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung"

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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Befristete Maßnahmen: Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter, Möglichkeit der Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen und Sonderabschreibungen für KMU, Ausweitung der Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen und Verdoppelung des Steuerbonus, nach EU-Abgasvorschriften differenzierte Kfz-Steuerbefreiungen für Neuzulassungen;<br /> Änderung §§ 7, 7g, 35a und 52 Einkommensteuergesetz, Aufhebung, Änderung und Einfügung versch. §§ Kraftfahrzeugsteuergesetz sowie Änderung § 1 Finanzausgleichsgesetz<br /> <br /> Zwischen 2009 und 2013 ergeben sich für die öffentlichen Haushalte in der vollen Jahreswirkung Steuermindereinnahmen von 4,115 Mrd. Euro.<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>redaktionelle Anpassungen<br /> <br /> <strong>Bezug: </strong>Maßnahmepaket der Bundesregierung &quot;Beschäftigungssicherung und Wachstumsstärkung&quot; vom 5. November 2008 als Reaktion auf die weltweite Konjunkturabschwächung infolge der globalen Finanzmarktkrise

Law· Gesetzgebung16/9996enacted

Act zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Gewerbeordnung

Original: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Gewerbeordnung

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<span>Umsetzung der Richtlinie zur Ausübung reglementierter Berufe in anderen Mitgliedstaaten für das Gewerberecht; Umsetzung der Anerkennungsvoraussetzungen und -verfahren durch Anpassung der jeweiligen Spezialvorschriften zu Qualifikationsanforderungen, Anzeigepflicht für vorübergehende Ausübung, Wahrung von Sicherheitsstandards;<br /> Einfügung §§ 11b und 13a sowie Änderung §§ 34a und 34d Gewerbeordnung<br /> <br /> Im Vollzug entsteht durch Informationsübermittlung ein zurzeit nicht bezifferbarer Verwaltungsaufwand.<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong><span>Klarstellungen zum Anwendungsbereich;<br /> Änderung § 34e Gewerbeordnung</span><br /> <br /> <strong>Bezug: </strong>Siehe auch C077, D052, D059, J030 und M020<br /> <br /> <strong>Europäische Impulse: </strong>Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EG Nr. L 255, 30.09.2005, S. 22; </span><span>ABl. EG Nr. L 271, 16.10.2007, S. 18</span><span>)</span>

Law· Gesetzgebung16/10389enacted

Act zur Änderung des Gesetzes über die Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung in private Hand

Original: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung in private Hand

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<span>Anpassung der beanstandeten Regelungen zur Umsetzung der EuGH-Entscheidung; Aufhebung der Strimmrechtsbegrenzung einzelner Aktionäre auf einen Nennbetrag von einem Fünftel des Gesamtkapitals sowie der gesetzlich festgelegten Stimmrechtsdelegation durch die Bundesrepublik und das Bundesland Niedersachsen</span> unter Beibehaltung der Sperrminorität von 20 Prozent;<br /> <span>Aufhebung § 2 sowie Änderung § 4 VW-act</span><br /> <br /> <span>Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten.</span><br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Bezug:</span> <span>Siehe auch C147</span><br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Europäische Impulse:</span> Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 23. Oktober <span>2007 über die Vertragsverletzungsklage betr. Rechtsvorschriften für die Volkswagen Aktiengesellschaft (C&#8209;112/05)</span>

Law· Gesetzgebung16/10291enacted

Act zur Schaffung einer Nachfolgeregelung und Änderung des Investitionszulagengesetzes 2007

Original: Gesetz zur Schaffung einer Nachfolgeregelung und Änderung des Investitionszulagengesetzes 2007

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<span>Förderung von Erstinvestitionsvorhaben der Jahre 2010 bis 2013 in Betrieben des verarbeitenden Gewerbes, der produktionsnahen Dienstleistungen und des Beherbergungsgewerbes in den neuen Ländern und Berlin, erhöhte Förderung von KMU gem. Empfehlung der EU-Kommission, jährliche Minderung des Fördersatzes<br /> <br /> Den öffentlichen Haushalten entstehen Kosten zwischen 770 Mio. Euro (2012) und 90 Mio. Euro (2015). Einzelheiten sind aus dem beigefügten Finanztableau ersichtlich.<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Titeländerung (eingebracht als: Investitionszulagengesetz 2010); Erhalt der Förderfähigkeit bestimmter handwerklicher Dienstleistungen, Fortführung der Förderung im D-Fördergebiet von Berlin auch im Jahr 2009 und fließender Übergang zum Investitionszulagengesetz 2010 durch Anpassung an die neue EU-Gruppenfreistellungsverordnung;<br /> ursprünglicher Titel <strong>Investitionszulagengesetz 2010 </strong>(InvZulG 2010) als Art. 1 der Vorlage, Änderung § 5a Investitionszulagengesetz 2007<br /> <br /> Den öffentlichen Haushalten entstehen Kosten zwischen 790 Mio. Euro (2012) und 95 Mio. Euro (2015). Einzelheiten sind aus dem beigefügten Finanztableau ersichtlich.<br /> <br /> <strong>Europäische Impulse: </strong>Geplante und im August 2008 in Kraft getretene EU-Gruppenfreistellungsverordnung</span>

Law· Gesetzgebung16/10493enacted

Viertes act zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (4. VwVfÄndG)

Original: Viertes Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (4. VwVfÄndG)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<span>Umsetzung verwaltungsverfahrensrechtlicher Bestimmungen der EU-Dienstleistungsrichtlinie: Abwicklung von - für die Erbringung von Dienstleistungen notwendigen - Verwaltungsverfahren über eine einheitliche Stelle (einen &bdquo;einheitlichen Ansprechpartner&ldquo;) mit besonderen Informationspflichten, elektronische Abwicklung des Verfahrens auf Wunsch des Dienstleisters, Einführung von Regelungen über die Genehmigungsfiktion; <br /> Änderung versch. §§ Verwaltungsverfahrensgesetz, § 13 SGB X, §§ 43 und 47 Personenstandsgesetz, § 19 Konsulargesetz, § 73a Bundesrechtsanwaltsordnung, §§ 76 und 164a Steuerberatungsgesetz, versch. §§ act zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern, §§ 5b, 91 und 106 Handwerksordnung sowie § 8 Luftverkehrsgesetz, Bekanntmachungserlaubnis Verwaltungsverfahrensgesetz<br /> <br /> Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <span><span style="font-weight: bold">Beschlussempfehlung des Ausschusses:</span> Verbesserung der rechtsverbindlichen elektronischen Zustellung von Dokumenten; Änderung §§ 2, 5 und 9 Verwaltungszustellungsgesetz</span><br /> <br /> <span style="font-weight: bold">Europäische Impulse:</span> Dienstleistungsrichtlinie (ABl. EG Nr. L 376, 27.12.2006, S. 36)</span>

Law· Gesetzgebung16/10293enacted

Act über das Personal der Bundesagentur für Außenwirtschaft (BfAI-Personalgesetz - BfAIPG)

Original: Gesetz über das Personal der Bundesagentur für Außenwirtschaft (BfAI-Personalgesetz - BfAIPG)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<span>Organisatorische Zusammenführung der Invest in Germany GmbH, der Bundesagentur für Außenwirtschaft und der Gesellschaft für Außenhandelsinformationen mbH in der privatrechtlich organisierten Germany Trade and Invest &ndash; Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH zum 1. Januar 2009: Zuordnung von Beschäftigten der aufzulösenden Bundesagentur für Außenwirtschaft zum Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bei gleichzeitiger Zuweisung von Tätigkeiten in der neuen Gesellschaft<br /> <br /> Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte sind nicht zu erwarten. Ein vorübergehender geringer Vollzugsaufwand ist im Bundeshaushalt berücksichtigt.</span>

Law· Gesetzgebung16/10295enacted

Act zu dem Protokoll vom 15. Oktober 2007 zur Änderung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Russischen Föderation zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 29. Mai 1996 und des Protokolls hierzu vom 29. Mai 1996

Original: Gesetz zu dem Protokoll vom 15. Oktober 2007 zur Änderung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Russischen Föderation zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 29. Mai 1996 und des Protokolls hierzu vom 29. Mai 1996

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<span>Ratifikation des in Wiesbaden unterzeichneten Änderungsprotokolls zur Aktualisierung des Abkommens vom 29. Mai 1996: Erweiterung des Informationsaustauschs (gem. Aktualisierung des OECD-Musterabkommens 2005) und Verbesserung der Zusammenarbeit der Finanzbehörden, Gleichbehandlung russischer und deutscher Investmentfonds, Vereinfachung der Dividendenbesteuerung<br /> <br /> Für die öffentlichen Haushalte ergeben sich keine nennenswerten Auswirkungen.</span>

Law· Gesetzgebung16/10569enacted

Sechstes act zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes

Original: Sechstes Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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Erneute Verlängerung der Geltung des § 52a UrhG (Verwendung von Teilen urheberrechtlich geschützter Werke für Unterricht und Forschung) zu Evaluierungszwecken bis Ende 2012;<br /> Änderung § 137k Urheberrechtsgesetz<br /> <br /> Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Bezug:</span> Siehe auch C030 sowie C174

Law· Gesetzgebung16/10570enacted

Act zur Änderung des Gesetzes zur Entlastung der Rechtspflege

Original: Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Entlastung der Rechtspflege

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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Erneute Verlängerung der Geltung der §§ 76 Abs. 2 Gerichtsverfassungsgesetz und 33b Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz (Möglichkeit einer Besetzungsreduktion in der Hauptverhandlung vor Großen Strafkammern) zu Evaluierungszwecken bis Ende 2011;<br /> Änderung Art. 15 Abs. 2 act zur Entlastung der Rechtspflege<br /> <br /> Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Bezug:</span> Siehe auch GESTA 12. WP 1-C18, GESTA 13. WP C172 sowie C074

Law· Gesetzgebung16/9396enacted

Act zur Änderung von Vorschriften über das Deutsche Rote Kreuz

Original: Gesetz zur Änderung von Vorschriften über das Deutsche Rote Kreuz

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<span><span>Ablösung der reichsgesetzlichen Bestimmungen durch </span>bundesgesetzliche Neuregelung der Rechtstellung des Deutschen Roten Kreuzes und anderer freiwilliger Hilfsgemeinschaften des humanitären Völkerrechtes sowie der Aufgaben des DRK, gesetzliche Verankerung betr. zivilrechtlicher Schutz des Wahrzeichens des roten Kreuzes durch namensrechtliche und kennzeichenrechtliche Zuweisung an das DRK;<br /> <span>act über das Deutsche Rote Kreuz und andere freiwillige Hilfsgesellschaften im Sinne der Genfer Rotkreuz-Abkommen (<span style="font-weight: bold;">DRK-act</span> - DRKG) als Art. 1 der Vorlage, Streichung Art. 2 act zu den Zusatzprotokollen I und II zu den Genfer Rotkreuz-Abkommen von 1949, Streichung Art. 7 und Änderung Art. 80 Zweites act über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz, Außer-Krafttreten act über das Deutsche Rote Kreuz</span><br /> <br /> Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten.</span>

Law· Gesetzgebung16/9395enacted

Act zu dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Albanien andererseits

Original: Gesetz zu dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Albanien andererseits

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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Ratifikation des am 12. Juni 2006 in Luxemburg unterzeichneten und mit Protokoll vom 22. Januar 2008 berichtigten Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zur Zusammenarbeit der EU und Albanien in einer Vielzahl von Bereichen, Aufhebung des am 11.Mai 1992 in Brüssel unterzeichneten Kooperations- und Handelsabkommens<br /> <br /> Es entstehen geringe administrative Kosten für die EU-Mitgliedstaaten nur während ihrer jeweiligen Ratspräsidentschaft. Verwaltungskosten für Amtshilfe im Zollbereich sind nicht bezifferbar.

Law· Gesetzgebung16/9560enacted

Act zur Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

Original: Gesetz zur Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<span>Einführung einer Bildungsprämie zur Förderung privater beruflicher Weiterbildung mit einzeln oder in Kombination nutzbaren Förderkomponenten: staatliche Kofinanzierung für Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen, mögliche Eigenbeteiligung mit Hilfe der zulageunschädlichen Verwendungsmöglichkeit aus Anlagen nach dem 5. VermBG, unabhängig vom Einkommen zu vergebendes Weiterbildungsdarlehen; Gewährung im Rahmen der verfügbaren Mittel ohne Rechtsanspruch;<br /> Änderung §§ 4, 13 und 17 Fünftes Vermögensbildungsgesetz<br /> <br /> Bund, Ländern und Gemeinden entstehen keine Mehrausgaben. Eventuellen Steuermindereinnahmen stehen Mehreinnahmen in späteren Jahren gegenüber.<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong><span>Einführung einer Bagatellgrenze für eine sparzulageunschädliche Verfügung über Sparguthaben</span></span>

Law· Gesetzgebung16/10033enacted

Drittes act zur Änderung des Gesetzes über Meldungen über Marktordnungswaren

Original: Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Meldungen über Marktordnungswaren

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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Übertragung der Durchführungsaufgaben zu Meldepflichten über Marktordnungswaren auf die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung: Straffung von Verwaltungsaufgaben, Entlastung meldepflichtiger Unternehmen, Erweiterung der Verwendungsmöglichkeiten der gemeldeten Daten auf bestimmte Aufgaben der Ernährungsvorsorge, der Ernährungssicherstellung und der wissenschaftlichen Forschung; Änderung §§ 15, 16 und 17 und Einfügung § 15a und § 18 (Übergangsregelung) act über Meldungen über Marktordnungswaren; Bekanntmachungserlaubnis<br /> <br /> Es entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Bezug:</span> Die im Aktionsplan 2006 zur Verringerung bürokratischer Hemmnisse in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft vorgesehene Verschlankung der Marktordnungswaren-Meldeverordnung

Law· Gesetzgebung16/10122enacted

Act zur Durchführung gemeinschaftlicher Vorschriften über das Verbot der Einfuhr, der Ausfuhr und des Inverkehrbringens von Katzen- und Hundefellen (Katzen- und Hundefell-Einfuhr-Verbotsgesetz - KHfEVerbG)

Original: Gesetz zur Durchführung gemeinschaftlicher Vorschriften über das Verbot der Einfuhr, der Ausfuhr und des Inverkehrbringens von Katzen- und Hundefellen (Katzen- und Hundefell-Einfuhr-Verbotsgesetz - KHfEVerbG)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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Act zur Durchführung der EG-Verordnung Nr. 1523/2007, Schaffung von Vollzugs- und Kontrollregelungen zum Verbot der Ein- und Ausfuhr sowie des Inverkehrbringens von Katzen- und Hundefellen, Schaffung von Ordnungswidrigkeitstatbeständen<br /> <br /> Es entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <span><span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses: </span>Übertragung von Zuständigkeiten zur Durchführung von Maßnahmen auf die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Zuständigkeit der Länder nur beim Inverkehrbringen der Felle, Anordnungsbefugnis des Zurückbringens der Felle an den Herkunftsort bzw. Vernichtung, Untersuchung der Felle auf Kosten des Auskunftspflichtigen, aufgrund der geänderten Zuständigkeiten Verfahrensanpassung für das Verordnungsgebungsverfahren, Erhebung kostendeckender Gebühren für alle Amtshandlungen</span><br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Europäische Impulse:</span> Verordnung (EG) Nr. 1523/2007des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2007 über ein Verbot des Inverkehrbringens sowie der Ein- und Ausfuhr von Katzen- und Hundefellen sowie von Produkten, die solche Felle enthalten, in die bzw. aus der Gemeinschaft (ABL. EG Nr. L 343, 27.12.2007, S. 1)

Law· Gesetzgebung16/10119enacted

Act zur Durchführung des Übereinkommens vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen und zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Original: Gesetz zur Durchführung des Übereinkommens vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen und zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<span>Zuweisung der Aufgaben nach dem Protokoll 2 zum genannten Übereinkommen an das Bundesjustizministerium, Anpassung von Verweisungen;<br /> <span>act über die Übermittlung gerichtlicher Entscheidungen nach dem Protokoll 2 zum Übereinkommen vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen als Art. 1 der Vorlage, Änderung §§ 1, 8, 34, 55 und 56 Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz; Neufassungsermächtigung<br /> <br /> Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <span><span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses:</span> Titeländerung (eingebracht als: act zur Durchführung des Übereinkommens vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen); r</span><span>echtstechnische Änderungen, Anpassung nationalen Rechtes an die Rechtsprechung des EuGH zur Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie betr. Wertersatzforderung nach einem Umtausch für Nutzung der zunächst gelieferten mangelhaften Ware;</span><br /> <span>Zusätzliche Änderung § 9 Auslands-Rechtsauskunftsgesetz, § 474 BGB sowie §§ 1 und 7 act zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 15. November 1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen und des Haager Übereinkommens vom 18. März 1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen</span><br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Europäische Impulse:</span> <span>Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 17. April 2008 zur Auslegung von Art. 3 der Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie (C-404/06), Richtlinie (EG) Nr. 44/1999 vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter (ABl. EG Nr. L 171, 07.07.1999, S. 12)</span></span></span>

Law· Gesetzgebung16/9995enacted

Act zur Anpassung der Vorschriften des Internationalen Privatrechts an die Verordnung (EG) Nr. 864/2007

Original: Gesetz zur Anpassung der Vorschriften des Internationalen Privatrechts an die Verordnung (EG) Nr. 864/2007

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<span><span>Vergemeinschaftung des Internationalen Privatrechtes: </span>Klarstellung betr. Zusammenwirken von gemeinschaftsrechtlichen und nationalen Regelungen im Bereich des Internationalen Privatrechtes <span>für außervertragliche Schuldverhältnisse</span>, verfahrensrechtliche Durchführungsbestimmung betr. Fristen, Anwendung der Rom-II-Verordnung auf sachenrechtliche Ansprüche bei von Grundstücken ausgehenden Auswirkungen;<br /> <span>Streichung Art. 3, Einfügung Art. 3 (neu), 3a und 46a sowie Änderung Art. 44 und 46 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche<br /> <br /> Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten.<br /> <br /> Bezug: Siehe auch C190<br /> <br /> <span><span style="font-weight: bold;">Europäische Impulse:</span> Verordnung (EG) Nr. 864/2007 über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom II) (ABl. EG L 199, 31.07.2007, S. 40)</span></span></span>

Law· Gesetzgebung16/9559enacted

Act zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG)

Original: Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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Einführung der Insolvenzfähigkeit aller Krankenkassen, Verpflichtung der Krankenkassen ab 2010 zur Bildung von ausreichendem Deckungskapital für ihre Versorgungsverpflichtungen, Regelungen zur Standardisierung der Verwaltungsausgaben der Krankenkassen für die Einführung des Gesundheitsfonds;<br /> Änderung versch. §§ und Einfügung § 171c bis § 171f und § 265b SGB V, Änderung §§ 77, 78, 79, 111 und 112 SGB IV, Änderung §§ 17, 34 und 54 Zweites act über die Krankenversicherung der Landwirte, Änderung § 221 GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz, Änderung § 12 Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung, Einfügung § 35, 36, 37 und 39 Risikostruktur-Ausgleichsverordnung<br /> <br /> Es entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <span><span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses:</span> Ergänzende Regelung zur Versicherungspflicht, Regelungen zur enteralen Ernährung; Rechtsanspruch auf sozialmedizinische Nachsorgemaßnahmen für chronisch kranke oder schwerstkranke Kinder, Klarstellung zu kollektivvertraglichen Regelungen in der Arzneimittelversorgung und der Versorgung mit Hilfsmitteln, Regelung zur Wahl des Hausarztes bzw. Kinderarztes für Kinder und Jugendliche, Verpflichtung der Krankenkassen zum Abschluss von Verträgen zur hausarztzentrierten Versorgung, Durchführung von Schiedsverfahren, Vereinheitlichung der Stellungnahmeberechtigten bei Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) im Rahmen der Arzneimittelrichtlinie, Klarstellung zur Veröffentlichung von Daten durch den GBA, Aufhebung der Altersgrenze für Vertragsärzte und Vertragszahnärzte </span><span>(Tätigkeit über das 68. Lebensjahr hinaus)</span><span>, Änderung der bedarfsplanungsrechtlichen Mindestquote für Psychotherapeuten, Klarstellung zur Teilzulassung, Rechtsgrundlage für ein Präqualifizierungsverfahren für Leistungserbringer, Regelung zur Durchführung von Ausschreibungen der Krankenkassen, Schaffung eines Beitrittsrechts zu Verhandlungsverträgen, Entgegenwirken von Fehlentwicklungen in der Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern und Vertragsärzten, Regelungen zu Hilfsmitteldepots, <span>Finanzierung von Vorhaltekosten aus dem Gesundheitsfonds, beratende Mitwirkung von Patientenorganisationen bei Hilfsmittelausschreibungen, Klarstellung zu Beschäftigungsansprüchen von Mitarbeitern bei Schließung von Ortskrankenkassen, </span>weitere Einzelregelungen;<br /> Änderung versch. §§ und Einfügung §§ 271a, 316, 317 und 318 SGB V, Änderung §§ 60 und 61 SGB XI, Einfügung § 142 a und Änderung § 207 Sozialgerichtsgesetz, Änderung §§ 116 und 124 act gegen Wettbewerbsbeschränkungen, § 196 Reichsversicherungsordnung, § 23 act über die Krankenversicherung der Landwirte, Einfügung versch. §§ Risikostruktur-Ausgleichsverordnung sowie Änderung von drei weiteren Gesetzen und vier Verordnungen</span>

Law· Gesetzgebung16/9299enacted

Act zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz - KiföG)

Original: Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz - KiföG)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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Weiterer Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren bis 2013, ab 2013 Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung für Kinder ab einem Jahr, qualitative Verbesserung der Kindertagespflege, landesrechtliche Regelungen für professionelle Formen der Großtagespflege, Gleichbehandlung aller Träger von Tageseinrichtungen; Anpassung des SGB VIII an Vorgaben der Föderalismusreform I im Bereich Bestimmung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Veränderung der Umsatzsteuerverteilung zu Lasten des Bundes; Rechtsgrundlage für Beteiligung des Bundes an investiven Kosten (materiell-rechtliche Regelungen zum Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz); ab 2013 Einführung einer monatlichen Zahlung (z.B. eines Betreuungsgeldes) für nicht in Tageseinrichtungen betreute Kinder von ein bis drei Jahren; Änderung versch. §§ SBG VIII, Änderung § 1 Finanzausgleichsgesetz, <strong>act über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder </strong>als Art. 3 der Vorlage, Neufassungsermächtigung SGB VIII<br /> <br /> Dem Bund entstehen Mindereinnahmen i.H.v. 1,85 Mrd. Euro bis 2013, ab 2014 i.H.v. 770 Mio. Euro p. a..<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Titeländerung (eingebracht als: act... und in der Kindertagespflege...); Erweiterung der Bedarfskriterien für die Förderung von Kindern unter drei Jahren ohne Überforderung von Ländern und Kommunen in der Ausbauphase, Regelungen und Datenerhebung zu Großtagespflegestellen, Klarstellung bzgl. der persönlichen Eignung zur Wahrnehmung von Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe, Förderung privatgewerblicher Träger, Regelung zur steuerrechtlichen Behandlung (auch zur Zukunfts- und Krankheitsvorsorge) sowie zur Qualifikation von Tagespflegepersonen, keine Anrechnung des Kinderbetreuungszuschlags für Eltern in der Ausbildung auf das Einkommen bei der Gewährung von Sozialleistungen, Wiedereinführung kindbezogener Meldepflichten<br /> Änderung §§ 10 und 240 SGB V, § 25 SGB XI, §§ 3 und 10 Einkommensteuergesetz, § 14b Bundesausbildungsförderungsgesetz, § 12 Adoptionsvermittlungsgesetz<br /> <br /> <strong>Bezug</strong>: Siehe auch D062;<br /> &bdquo;Krippengipfel&ldquo; von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden vom 2. April 2007;<br /> der bill ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR-Drs 295/08 I014

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