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Germany

Laws

159 ingested laws from Germany in 1990. Walk years back as far as this source still publishes.

Law· Gesetzgebung11/6770enacted

Act zu den Zusatzprotokollen I und II zu den Genfer Rotkreuz-Abkommen von 1949 (G-SIG: 11020523)

Original: Gesetz zu den Zusatzprotokollen I und II zu den Genfer Rotkreuz-Abkommen von 1949 (G-SIG: 11020523)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Inhalt:</b> Ratifizierung der am 23.12.1977 in Bern von der Bundesregierung unterzeichneten Zusatzprotokolle vom 8.6.1977 zu den Genfer Abkommen vom 12.8.1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll I) und nicht internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll II), Beauftragung des Deutschen Roten Kreuzes mit der Einrichtung und Betreibung eines amtlichen Auskunftsbüros über den Verbleib von Kriegsgefangenen und Zivilpersonen im Falle eines Konfliktes. Den öffentlichen Haushalten entstehen keine zusätzlichen Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Kriegsrecht/Humanitäres Kriegsvölkerrecht * Deutsches Rotes Kreuz eV/ Auskunftsbüro des DRK für Opfer bewaffneter Konflikte

Law· Gesetzgebung11/6275enacted

Act zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften über den Jahresabschluß und den konsolidierten Abschluß von Banken und anderen Finanzinstituten (Bankbilanzrichtlinie-act) (G-SIG: 11020478)

Original: Gesetz zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften über den Jahresabschluß und den konsolidierten Abschluß von Banken und anderen Finanzinstituten (Bankbilanzrichtlinie-Gesetz) (G-SIG: 11020478)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Europäische Impulse:</b> Richtlinie über den Jahresabschluß und den konsolidierten Abschluß von Banken und anderen Finanzinstituten (86/635/EWG); Richtlinie über die Pflichten der in einem Mitgliedstaat eingerichteten Zweigniederlassungen von Kreditinstituten und Finanzinstituten außerhalb dieses Mitgliedstaats zur Offenlegung von Jahresabschlußunterlagen (89/117/EWG) <br><br><b>Inhalt:</b> Anpassung des deutschen Rechts an die EG-Bankbilanz- und EG- Bankzweigniederlassungsrichtlinie, schwerpunktmäßig im mit dem Bilanzrichtliniengesetz geschaffenen Dritten Buch des Handelsgesetzbuches, dem ein vierter Abschnitt angefügt wird: Verpflichtung der Kreditinstitute zur Aufstellung eines Jahresabschlusses und eines Lageberichts unabhängig von ihrer Rechtsform oder Größe, Verpflichtung der Mutterunternehmen von Konzernen zu einem Konzernabschluß und einem Konzernlagebericht, Vorschriften über Prüfung und Offenlegung dieser Unterlagen; Änderung und Ergänzung versch. §§ Handelsgesetzbuch, Aktiengesetz, act über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen, Kreditwesengesetz, act über die freiwillige Gerichtsbarkeit, act über die Kreditanstalt für Wiederaufbau, act über die Deutsche Ausgleichsbank, Hypothekenbankgesetz, Schiffsbankgesetz und Versicherungsaufsichtsgesetz. Das act ist kostenneutral. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Änderungen aufgrund von Vorschlägen des Bundesrates, u.a. Erhöhung der Grenze für eine Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses auf eine Bilanzsumme von 300 Mio DM; Änderung der §§ 147 und 151 des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Rechtsangleichung in den EG/act zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften über den Jahresabschluß und den konsolidierten Abschluß von Banken und anderen Finanzinstituten * Jahresabschluß/act zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften über den Jahresabschluß und den konsolidierten Abschluß von Banken und anderen Finanzinstituten * Handelsgesetzbuch/Änd. HGB betr. Bankbilanzrichtlinie-act * Aktiengesetz/Änd. AktG betr. Bankbilanzrichtlinie-act * Rechnungslegung/Änd. Rechnungslegungs- act betr. Bankbilanzrichtlinie-act * Kreditwesengesetz/Änd. Kreditwesengesetz betr. Bankbilanzrichtlinie-act * FGG/Änd. § 132 FGG betr. Bankbilanzrichtlinie-act * Kreditanstalt für Wiederaufbau/Änd. des Gesetzes betr. Bankbilanzrichtlinie-act * Ausgleichsbankgesetz/Änd. Ausgleichsbankgesetz betr. Bankbilanzrichtlinie-act * Hypothekenbankgesetz/Änd. Hypothekenbankgesetz betr. Bankbilanzrichtlinie-act * Schiffsbankgesetz/Änd. Schiffsbankgesetz betr. Bankbilanzrichtlinie- act * Versicherungsaufsichtsgesetz/Änd. § 55 VAG betr. Bankbilanzrichtlinie-act * Genossenschaft/Änderung der §§ 147 und 151 act betr. Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften durch Bankbilanzrichtlinie-act

Law· Gesetzgebung11/5316enacted

Act zu dem Übereinkommen Nr. 160 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 25. Juni 1985 über Arbeitsstatistiken (G-SIG: 11020417)

Original: Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 160 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 25. Juni 1985 über Arbeitsstatistiken (G-SIG: 11020417)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Inhalt:</b> Ratifizierung des am 25. Juni 1985 unterzeichneten ILO- Übereinkommens über Arbeitsstatistiken, insbesondere auf den Gebieten Erwerbstätigkeit und Verdienste, mit dem das aus dem Jahre 1938 stammende Übereinkommen Nr. 63 über Statistiken der Löhne und Arbeitszeit ersetzt werden soll. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Arbeitsmarktstatistik/act zu dem Übereinkommen Nr. 160 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 25. Juni 1985 über Arbeitsstatistiken * Lohnstatistik/act zu dem Übereinkommen Nr. 160 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 25. Juni 1985 über Arbeitsstatistiken

Law· Gesetzgebung11/6241enacted

Act über die Wahl der Vertreter der Bundesrepublik Deutschland zur Parlamentarischen Versammlung des Europarats (EuRatWahlG) (G-SIG: 11020517)

Original: Gesetz über die Wahl der Vertreter der Bundesrepublik Deutschland zur Parlamentarischen Versammlung des Europarats (EuRatWahlG) (G-SIG: 11020517)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> Siehe auch A01 <br><br><b>Inhalt:</b> Neufassung des Gesetzes über die Wahl der Vertreter der Bundesrepublik Deutschland zur Parlamentarischen Versammlung des Europarats ohne inhaltliche Veränderungen, Einfügung der üblichen Berlin-Klausel. Es entstehen keine Kosten.

Law· Gesetzgebung11/6779enacted

Viertes act zur Änderung des Binnenschiffsverkehrsgesetzes (G-SIG: 11020530)

Original: Viertes Gesetz zur Änderung des Binnenschiffsverkehrsgesetzes (G-SIG: 11020530)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Europäische Impulse:</b> EG-Richtlinie vom 9.11.1989 (87/540/EWG) über den Zugang zum Beruf des Unternehmers im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Binnenschiffsgüterverkehr und über die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise für diesen Beruf (ABl. 1987 L 322 S. 20) <br><br><b>Inhalt:</b> Umsetzung der EG-Richtlinie vom 9.11.1989 über den Zugang zum Beruf des Binnenschiffsverkehrsunternehmers und über die gegenseitige Anerkennung der Diplome und sonstigen Befähigungsnachweise in nationales Recht; Änderung der §§ 35 und 37 des Binnenschiffsverkehrsgesetzes. Bund, Länder und Gemeinden werden nicht mit Kosten belastet. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Rechtsangleichung in den EG/Umsetzung der EG-Richtlinie über den Zugang zum Beruf des Binnenschiffsverkehrsunternehmers

Law· Gesetzgebung11/7188enacted

Act zu dem Beschluß der Generalversammlung des Internationalen Ausstellungsbüros vom 31. Mai 1988 zur Änderung des Abkommens über Internationale Ausstellungen vom 22. November 1928 (G-SIG: 11020573)

Original: Gesetz zu dem Beschluß der Generalversammlung des Internationalen Ausstellungsbüros vom 31. Mai 1988 zur Änderung des Abkommens über Internationale Ausstellungen vom 22. November 1928 (G-SIG: 11020573)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Inhalt:</b> Ratifizierung des Beschlusses der Generalversammlung des Internationalen Ausstellungsbüros vom 31.5.1988 zur Anpassung des Abkommens über Internationale Ausstellungen an moderne Erfordernisse: Neuklassifizierung der Weltausstellungen, Begrenzung der anerkannten Ausstellungen auf höchstens drei Monate, 25 ha Fläche und Anteil je Teilnehmerland von 1.000 qm, Aufhebung des bisher obligatorischen Pavillonbaus, Verlängerung des Zeitintervalls zwischen zwei anerkannten Ausstellungen. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Weltausstellung/Anpassung des Abkommens über Internationale Ausstellungen

Law· Gesetzgebung11/5728enacted

Act zu dem Wiener Übereinkommen vom 21. März 1986 über das Recht der Verträge zwischen Staaten und internationalen Organisationen oder zwischen internationalen Organisationen (G-SIG: 11020452)

Original: Gesetz zu dem Wiener Übereinkommen vom 21. März 1986 über das Recht der Verträge zwischen Staaten und internationalen Organisationen oder zwischen internationalen Organisationen (G-SIG: 11020452)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> Erstes Wiener Vertragsrechtsübereinkommen (WÜRV I) (s. Gesta 10.WP XA03, Abschlußband S. 543) <br><br><b>Inhalt:</b> Ratifikation des am 21. März 1986 zur Unterzeichnung aufgelegten zweiten Wiener Vertragsrechtsübereinkommens (WÜRV II): Ausdehnung der ersten Wiener Vertragsrechtskodifikation auf Verträge, an denen internationale Organisationen beteiligt sind, Gleichstellung internationaler Organisationen auf dem Gebiet des Vertragsrechts mit Staaten, Normen für die Beilegung von Streitigkeiten über die Beendigung oder Suspendierung von Verträgen. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Internationale Organisation/Einbeziehung in das Wiener Vertragsrechtsübereinkommen

Law· Gesetzgebung11/6906enacted

Vierzehntes act zur Änderung des Soldatengesetzes (G-SIG: 11020556)

Original: Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes (G-SIG: 11020556)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> Siehe auch I42 <br><br><b>Inhalt:</b> Schaffung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Einstellung von Frauen für den freiwilligen Dienst als Soldat in der Bundeswehr in allen Laufbahnen des Sanitätsdienstes und des Militärmusikdienstes, Verfügbarkeit nicht wehrpflichtiger früherer Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten zu weiteren Dienstleistungen (Übungen im Frieden, unbefristeter Wehrdienst im Spannungs- und Verteidigungsfall), Erweiterung der Regelungen zum Erziehungsurlaub nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz auf alle Soldaten, Gewährung von Urlaub zur Betreuung naher Angehöriger für alle Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten; Änderung versch. §§ Soldatengesetz, Wehrpflichtgesetz, Zivildienstgesetz und Soldatenversorgungsgesetz, Änderung Art. 2 und Art. 20 Beamtenversorgungsgesetz, §§ 1 und 7 Wehrsoldgesetz, § 1 Unterhaltssicherungsgesetz, §§ 10, 14 und 16 Arbeitsplatzschutzgesetz, § 16 und Anlage I (Bundesbesoldungsordnungen A und B) Bundesbesoldungsgesetz, Neufassungsermächtigung für das Zivildienstgesetz und das Soldatenversorgungsgesetz. Durch die schrittweise Einstellung von ca. 1.500 weiblichen Soldaten wird es zu Mehrkosten für Bekleidung kommen. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Änderungen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Bundeswehr/Frauen in der Bundeswehr * Frau/Frauen in der Bundeswehr * Sanitätswesen/Einstellung von Frauen im Sanitätsdienst der Bundeswehr * Militärmusik/Einstellung von Frauen im Militärmusikdienst der Bundeswehr * Reservist/Verfügbarkeit nicht wehrpflichtiger früherer Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten * Erziehungsurlaub/Erziehungsurlaub für Soldaten * Pflegefall/Urlaub zur Betreuung naher Angehöriger für Soldaten * Wehrpflichtgesetz/Änd. versch. §§ Wehrpflichtgesetz * Zivildienstgesetz/Änd. versch. §§ ZDG, Neufassungsermächtigung * Soldatenversorgungsgesetz/Änd. versch. §§ SVG, Neufassungsermächtigung * Beamtenversorgungsgesetz/Änd. Art. 2 und 20 BeamtVG * Wehrsoldgesetz/Änd. §§ 1 und 7 Wehrsoldgesetz betr. nicht wehrpflichtige ehemalige Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten * Unterhaltssicherungsgesetz/Änd. § 1 USG betr. nicht wehrpflichtige ehemalige Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten * Arbeitsplatzschutzgesetz/Änd. §§ 10, 14 und 16 Arbeitsplatzschutzgesetz * Bundesbesoldungsgesetz/Änd. § 76 und Anl. I (Bundesbesoldungsordnungen A und B) BBesG

Law· Gesetzgebung11/7426enacted

Zwölftes act zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und ein Elftes act zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes (G-SIG: 11020617)

Original: Zwölftes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und ein Elftes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes (G-SIG: 11020617)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> Diätenbericht der Bundestagspräsidentin (BT Drs. 11/7318) Siehe auch B08, B30 und B64 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung der §§ 11, 12 und 30 Abgeordnetengesetz: Anhebung der Abgeordnetenentschädigung um 4,8 v.H. auf 9664 DM, Erhöhung der Kostenpauschale um 3,2 v.H. auf 5443 DM, Änderung des Termins zur Abgabe des Diätenberichts auf den 30. September; Änderung des § 9 Europaabgeordnetengesetz: Anhebung der Entschädigung der deutschen Mitglieder des Europäischen Parlaments auf 9664 DM. Es entstehen Mehrkosten von 2,7 Mio DM im Jahre 1990 und von 6,4 Mio DM im Jahre 1991. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Europaabgeordnetengesetz/Anhebung der Entschädigung der deutschen Mitglieder des Europäischen Parlaments um 4,8 v.H. * Diäten für Abgeordnete/Anhebung der Abgeordnetenentschädigung um 4,8 v.H., Verlegung des Abgabetermins für den Bericht nach § 30 AbgG auf den 30. September

Law· Gesetzgebung11/7816enacted

Act über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz (Stromeinspeisungsgesetz) (G-SIG: 11020656)

Original: Gesetz über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz (Stromeinspeisungsgesetz) (G-SIG: 11020656)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> Das act ist textidentisch mit der Regierungsvorlage E31 Das act ist Teil eines Gesamtprogramms zugunsten erneuerbarer Energien; zur Vergütungsregelung vergleiche die Entschließung des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1990 (BT Drs. 11/7169, 11/7418) Siehe auch E18 <br><br><b>Inhalt:</b> Ausweitung des Anteils der erneuerbaren Energien an der Energieversorgung durch gesetzliche Verpflichtung der Energieversorgungsunternehmen, in ihrem Versorgungsgebiet erzeugten Strom aus diesen Quellen abzunehmen und zu Mindestpreisen zu vergüten. Bund und Ländern entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Aufnahme einer Härteklausel: Freistellung der Energieversorgungsunternehmen von dem act, wenn dessen Anwendung eine unbillige Härte darstellt oder sie an der Einhaltung von Verpflichtungen hindert, insbesondere bei Notwendigkeit einer spürbaren Anhebung der Stromabgabepreise über die Preise gleichartiger oder vorgelagerter EVU. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Erneuerbare Energiequellen/act über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz * Energieversorgungsunternehmen/act über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz * Elektrizitätstarif/act über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz

Law· Gesetzgebung11/7834enacted

Act zur Änderung des Gesetzes zur Neuregelung des Ausländerrechts (G-SIG: 11020661)

Original: Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Neuregelung des Ausländerrechts (G-SIG: 11020661)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> act zur Neuregelung des Ausländerrechts siehe B69 Siehe auch B19, B37, B38, B44, B92 und C130 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung Art. 15 des Gesetzes zur Neuregelung des Ausländerrechts: Vorzeitiges Inkrafttreten (mit Wirkung vom 15.10.1990) einiger der in Artikel 3 des Gesetzes enthaltenen Änderungen des Asylverfahrensgesetzes, Verkürzung der Aufenthaltsdauer bei offensichtlich unbegründeten Asylanträgen. Die öffentlichen Haushalte werden nicht mit Mehrkosten belastet. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Asylverfahrensgesetz/Vorzeitiges Inkrafttreten von Bestimmungen des AsylVfG * Asyl/Verkürzung der Aufenthaltsdauer bei unbegründeten Asylanträgen

Law· Gesetzgebung11/8024enacted

Act zu dem Vertrag vom 12. September 1990 über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland (G-SIG: 11020675)

Original: Gesetz zu dem Vertrag vom 12. September 1990 über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland (G-SIG: 11020675)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> Ergebnis der Zwei-plus-Vier-Gespräche gem. der Erklärung von Ottawa vom 13. Februar 1990 Vergleiche auch R01, R02, XA11, XA12, XD15 und XD16 <br><br><b>Inhalt:</b> Ratifizierung des am 12. September 1990 in Moskau unterzeichneten Vertrages und der vereinbarten Protokollnotiz: Beendigung der Rechte und Verantwortlichkeiten der Alliierten, Herstellung der vollen Souveränität des vereinten Deutschlands über seine inneren und äußeren Angelegenheiten, u.a. Bestätigung der Grenzen, befristeter Aufenthalt sowjetischer Truppen, Friedensverantwortung des vereinten Deutschland, Bekräftigung des Verzichts auf ABC-Waffen, Reduzierung der deutschen Streitkräfte auf 370 000 Mann in vier Jahren. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Deutsche Einheit/Herstellung der deutschen Souveränität * Berlin/ Aufhebung des Sonderstatus von Berlin * Souveränität/Herstellung der deutschen Souveränität * Sowjetische Streitkräfte/Befristung des Aufenthalts in Deutschland * Bundeswehr/Verminderung der Truppenstärke auf 370 000 Mann * Deutschland/Abschließende Regelung in bezug auf Deutschland * Grenze/Anerkennung der deutschen Nachkriegsgrenzen * Oder-Neiße-Linie/act zu dem Vertrag vom 12. September 1990 über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland

Law· Gesetzgebung11/8023enacted

Zehntes act zur Änderung des Bundeswahlgesetzes sowie zur Änderung des Parteiengesetzes (G-SIG: 11020674)

Original: Zehntes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes sowie zur Änderung des Parteiengesetzes (G-SIG: 11020674)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 29.9.1990 zum Wahlvertrag mit der DDR, Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17.10.1990 zur Anwendung der Par. 20 Abs. 2 Satz 2 und Par. 27 Abs. 1 Satz 2 BWG betr. Beibringung von Unterstützungsunterschriften (BGBl I 1990, Nr. 56, S. 2258), Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25.10.1990 über Listenverbindungen verschiedener Parteien (BGBl I 1990, Nr. 60, S. 2423) Siehe auch B94 und XR03 <br><br><b>Inhalt:</b> Anpassung des Bundeswahlgesetzes für die Wahl zum 12. Deutschen Bundestag an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 29.9.1990: Festlegung einer auf getrennte Wahlgebiete (Gebiete der beiden deutschen Staaten vor dem 3.10.1990) bezogenen Sperrklausel sowie Zulassung von Listenverbindungen für Parteien und andere politische Vereinigungen mit Sitz im Gebiet der ehemaligen DDR, Anpassung der Vorschriften über die Wahlkampfkostenerstattung; Änderung § 53 Bundeswahlgesetz, Anwendung der §§ 18 bis 21 des Parteiengesetzes auch auf Listenverbindungen. Die Kosten sind nicht abschätzbar. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Bekanntgabe einer Listenvereinigung bis spätestens zum 40. Tag vor der Bundestagswahl (02.12.1990). <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Bundestagswahl/Rechtsgrundlage für die erste gesamtdeutsche Wahl zum 12. Deutschen Bundestag * Parteiengesetz/Änd. des Parteiengesetzes für die Wahl zum 12. Bundestag * Deutsche Demokratische Republik/ Zulassung von Listenvereinigungen für Parteien der ehemaligen DDR für die Wahl zum 12. Bundestag * Sperrklausel (Wahlrecht)/Festlegung einer auf getrennte Wahlgebiete bezogenen Sperrklausel für die Wahl zum 12. Bundestag * Listenverbindung/Zulassung von Listenvereinigungen für Parteien der ehemaligen DDR für die Wahl zum 12. Bundestag

Law· Gesetzgebung11/4306enacted

Act zur Fortentwicklung der Datenverarbeitung und des Datenschutzes (G-SIG: 11020320)

Original: Gesetz zur Fortentwicklung der Datenverarbeitung und des Datenschutzes (G-SIG: 11020320)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.12.1983 (BVerfGE 65,1) Vergleiche auch den bereits in der 10. WP eingebrachten draft act zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes, des Verwaltungsverfahrensgesetzes, des Bundesverfassungsschutzgesetzes und des Straßenverkehrsgesetzes (s. GESTA 10. WP B86 und B90, Abschlußband S. 741 und 980) sowie den draft act über den Militärische Abschirmdienst (s. GESTA 10. WP B87 und H06, Abschlußband S. 977 und 1056) Siehe auch B22 und B41 <br><br><b>Inhalt:</b> Zusammenfassung und Präzisierung der Rechtsgrundlagen über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten in einem Artikelgesetz, besondere Berücksichtigung der Wahrung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung auf der Grundlage des Volkszählungsurteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15.12.1983; Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes als Art. 1: Verstärkung der Zweckbindung bei der Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten, Ausweitung der Rechte der Betroffenen, Zulässigkeitsvoraussetzungen für automatisierte Abrufverfahren, Ausweitung der Kontrollbefugnisse des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Einführung eines Zeugnisverweigerungsrechts für den Bundesbeauftragten und seine Mitarbeiter; Änderung der §§ 2, 3, 26 und 30 des Verwaltungsverfahrensgesetzes: Vorschriften über den Umgang mit personenbezogenen Informationen im Bereich der öffentlich- rechtlichen Verwaltung; Neufassung des Bundesverfassungsschutzgesetzes als Art. 3: Festlegung der Zulässigkeitsvoraussetzungen für das Errichten und Bereithalten gemeinsamer Datenbestände durch die Verfassungsschutzbehörden, Präzisierung der Vorschriften über die Erhebung und Übermittlung sowie die Berichtigung und Löschung personenbezogener Informationen, Schutzvorschriften für Minderjährige; MAD-act als Art. 4 und BND- act als Art. 5: Festlegung der Aufgaben und Befugnisse des Militärischen Abschirmdienstes und des Bundesnachrichtendienstes, datenschutzrechtliche Vorschriften für die Erhebung und Übermittlung von Informationen im Bereich der Sicherheitsdienste. Für den Bund entstehen voraussichtlich keine Mehrbelastungen, den Ländern können Mehrkosten entstehen. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes: Erweiterung des Auskunftsrechts des Bürgers, Wahl des Bundesbeauftragten für den Datenschutz durch den Deutschen Bundestag, Ausdehnung der verschuldensunabhängigen Haftung im öffentlichen Bereich, Regelung von Schadenersatzansprüchen, Zulässigkeitskriterien für die Übermittlung von listenmäßig zusammengefaßten Daten; Änderungen des Bundesverfassungsschutzgesetzes: Konkretisierung des Begriffs der Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, Zusammenfassung der vom BfV anzuwendenden Methoden in einer Dienstvorschrift, Regelungen für das Abhören und Aufzeichnen des nicht-öffentlichen Wortes sowie für heimliche Bildaufnahmen, Präzisierung der Bestimmungen zur Datenübermittlung und Auskunfterteilung, Nichtzulässigkeit der Speicherung und Übermittlung von Daten über Minderjährige. <br><br><b>Änderungen durch das Vermittlungsverfahren:</b> Bundesdatenschutzgesetz: Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes, Forschungsfreiheit und informationelle Selbstbestimmung; Bundesverfassungsschutzgesetz: Einfügung §§ 3a und 3b betr. Präzisierung der Aufgabenbeschreibung des Gesetzes und Aufgabenabgrenzung zwischen Bundesamt für Verfassungsschutz und Landesbehörden, Streichung des § 25; MAD-act: Aufgaben des MAD, Verfahren der Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung; Änderung § 69 10. Buch SGB: Schutz der Kindergelddaten bei den Bezügestellen des öffentlichen Dienstes. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Datenverarbeitung/Fortentwicklung der Datenverarbeitung und des Datenschutzes * Bundesdatenschutzgesetz/Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes * Bundesbeauftragter für den Datenschutz/ Ausweitung der Kontrollbefugnisse * Zeugnisverweigerungsrecht/ Zeugnisverweigerungsrecht für den Bundesbeauftragten für den Datenschutz * Verwaltungsverfahrensgesetz/Änd. der §§ 2, 3, 26 und 30 VwVfG betr. Datenschutz im Verwaltungsverfahren * Sicherheitsgesetze/Datenschutz im Sicherheitsbereich * Bundesverfassungsschutzgesetz/Neufassung des BVerfSchG betr. Präzisierung des Datenschutzes * Informationelle Selbstbestimmung/ Gesetzliche Verankerung * MAD-act/Regelung der Befugnisse und des Datenschutzes für den MAD * BND-act/Regelung der Befugnisse und des Datenschutzes für den BND * Auskunfterteilung/Erweiterung des Auskunftsrechts des Bürgers * Bundestag/Wahl des Bundesbeauftragten für den Datenschutz durch den Deutschen Bundestag * Bundesamt für Verfassungsschutz/Zusammenfassung der vom BfV anzuwendenden Methoden in einer Dienstvorschrift * Bundesbeauftragter für den Datenschutz/ Wahl des Bundesbeauftragten für den Datenschutz durch den deutschen Bundestag * Bundesdatenschutzgesetz/Änderung des BDSG betr. Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes und zum Verhältnis von Forschungsfreiheit und Datenschutz * Freiheit von Forschung und Lehre/Änderung des BDSG betr. Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes und zum Verhältnis von Forschungsfreiheit und Datenschutz * Bundesverfassungsschutzgesetz/Einfügung der §§ 3a und 3b Bundesverfassungsschutzgesetz betr. Präzisierung des Gesetzeszwecks und Abgrenzung zu den Landesbehörden, Wegfall des § 25 * MAD-act/ Änderung des MADG betr. Aufgaben des MAD und Verfahren bei der Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen * Sicherheitsüberprüfung von Personen/Änderung des MADG betr. Aufgaben des MAD und Verfahren bei der Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen * Sozialgesetzbuch/ Änderung § 69 10. Buch SGB betr. Schutz der Kindergelddaten bei den Bezügestellen des öffentlichen Dienstes * Kindergeld/Änderung § 69 10. Buch SGB betr. Schutz der Kindergelddaten bei den Bezügestellen des öffentlichen Dienstes

Law· Gesetzgebung11/4609enacted

Act zur Verbesserung der Überwachung des Außenwirtschaftsverkehrs und zum Verbot von Atomwaffen, biologischen und chemischen Waffen (G-SIG: 11020351)

Original: Gesetz zur Verbesserung der Überwachung des Außenwirtschaftsverkehrs und zum Verbot von Atomwaffen, biologischen und chemischen Waffen (G-SIG: 11020351)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> Siehe auch E10, E11 und E15 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung von § 19 Abs. 1 und Einfügung von § 24a Atomgesetz sowie Änderung von § 12 Abs. 4 Finanzverwaltungsgesetz: Ermächtigung der Genehmigungs-, Überwachungs- und Übermittlungsbehörden im Wirtschaftsverkehr zum gegenseitigen Datenaustausch; Ergänzung des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen: uneingeschränktes Verbot der Herstellung von Atomwaffen, biologischen und chemischen Waffen im Inland, Strafvorschriften gegen Verletzungen dieses Verbots, Erstreckung dieser Strafvorschrift auf Auslandstaten Deutscher, Neufassungsermächtigung; Änderung von § 100a Strafprozeßordnung. Es entstehen noch nicht bezifferbare Verwaltungskosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Strafbarkeit für das leichtfertige Fördern von A-Waffen sowie für das Verleiten zur Herstellung von ABC-Waffen, Straffreiheit für das "unerhebliche" Fördern bei ABC-Waffen und Schaffung einer Ausnahmeregelung für Wissenschaft und Forschung, Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe in besonders schweren Fällen sowie einer Mindeststrafe von einem Jahr in den übrigen Fällen, Unterteilung der Strafvorschrift bei A-Waffen in einen Grund- und einen Qualifikationstatbestand, Erstreckung auf Auslandstaten bei letzterem. <br><br><b>Änderungen durch das Vermittlungsverfahren:</b> Wiederherstellung der Mindeststrafe von zwei Jahren beim Handel mit ABC-Waffen, Streichung der lebenslangen Freiheitsstrafe sowie der sog. Wissenschaftsklausel im KWKG. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Atomgesetz/Änd. § 19, Einfügung § 24a AtG betr. Datenaustausch im Außenwirtschaftsverkehr * Finanzverwaltungsgesetz/Änd. § 12 FVG betr. Datenaustausch im Außenwirtschaftsverkehr * Datenaustausch/ Datenaustausch im Außenwirtschaftsverkehr * Kriegswaffenkontrollgesetz/Uneingeschränktes Verbot der Herstellung von ABC-Waffen im Inland * Atomwaffen/Verbot der Herstellung im Inland * Biologische Waffen/Verbot der Herstellung im Inland * Chemische Waffen/Verbot der Herstellung im Inland * Strafprozeßordnung/Änd. § 100a StPO betr. Verbot von ABC-Waffen im Inland * Waffenhandel/act zur Verbesserung der Überwachung des Außenwirtschaftsverkehrs und zum Verbot von Atomwaffen, biologischen und chemischen Waffen * Kriegswaffenkontrollgesetz/Wiederherstellung der Mindeststrafe von zwei Jahren beim Handel mit ABC-Waffen, Streichung der lebenslangen Freiheitsstrafe sowie der sog. Wissenschaftsklausel im KWKG * Waffenhandel/Wiederherstellung der Mindeststrafe von zwei Jahren beim Handel mit ABC-Waffen, Streichung der lebenslangen Freiheitsstrafe sowie der sog. Wissenschaftsklausel im KWKG * ABC-Waffen/Wiederherstellung der Mindeststrafe von zwei Jahren beim Handel mit ABC-Waffen, Streichung der lebenslangen Freiheitsstrafe sowie der sog. Wissenschaftsklausel im KWKG

Law· Gesetzgebung11/4942enacted

Drittes act zur Änderung des Abwasserabgabengesetzes (G-SIG: 11020388)

Original: Drittes Gesetz zur Änderung des Abwasserabgabengesetzes (G-SIG: 11020388)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Bericht der Bundesregierung über die Belastung der Gewässer durch die Nährstoffe Phosphor und Stickstoff (BT Drs. 11/4213); 10-Punkte- Katalog des BMU zum Schutz von Nord- und Ostsee; Entschließung des Deutschen Bundestages vom 7.12.1988 (BT Drs. 11/3299) <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Beschlüsse der 2. Internationalen Nordseeschutz-Konferenz, der 9. Sitzung der Helsinki-Kommission sowie des Aktionsprogramms Rhein vom 1. Oktober 1987; Vorschlag einer Richtlinie des Rates über die Behandlung kommunaler Abwässer (als Anlage zur Beschlußempfehlung) <br><br><b>Inhalt:</b> Einbeziehung von Phosphor und Stickstoff in die Abgabenbewertung, Anhebung des Abgabensatzes in zwei Schritten auf 60 DM als Anreiz zur beschleunigten Umsetzung der nach § 7a Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz festgelegten Anforderungen, Festlegung eines Abgabesatzes von 25 v.H. bei Einhaltung dieser Anforderungen, Verrechnung von Investitionen für Gewässerschutzmaßnahmen mit der in einem bestimmten Zeitraum anfallenden Abgabe; Änderung versch. §§ sowie der Anlage zu § 3 AbwAG; Neufassungsermächtigung. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Weitere Erhöhung des Abgabesatzes ab 1. Januar 1995, stufenweise Abbau der Ermäßigung des Abgabesatzes, Erhöhung der geforderten Mindestleistung der errichteten oder erweiterten Abwasserbehandlungsanlage, Konzentration der Verwendung des Abgabeaufkommens auf Problemfälle, keine Aufrechnung der Phosphor- und Stickstoffelimination nach dem Stand der Technik mit der Abgabe. <br><br><b>Änderungen durch das Vermittlungsverfahren:</b> Änderung des § 9 Abs.4 Satz 2 AbwAG: schrittweise Anhebung des Abgabesatzes auf 90 DM bis zum 1. Januar 1999. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Phosphor/Einbeziehung in das Abwasserabgabengesetz * Stickstoff/ Einbeziehung in das Abwasserabgabengesetz * Gewässerschutz/ Verrechnung von Investitionen für den Gewässerschutz mit der Abwasserabgabe

Law· Gesetzgebung11/5832enacted

Act über die Statistik für das Hochschulwesen (Hochschulstatistikgesetz - HStatG) (G-SIG: 11020419)

Original: Gesetz über die Statistik für das Hochschulwesen (Hochschulstatistikgesetz - HStatG) (G-SIG: 11020419)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.12.1983 (BVerfGE 65,1), Neufassung des Bundesstatistikgesetzes vom 22.1.1987 (BGBl I, S. 462) <br><br><b>Inhalt:</b> Neugestaltung der Hochschulstatistik unter den Aspekten des Datenschutzes, der Statistikbereinigung und der Entbürokratisierung: Umstellung der Erhebungsverfahren, Verzicht auf eine personenbezogene Zusammenführung der Studentendateien, Wegfall der bisher gegebenen verwaltungsinternen Verwendungsmöglichkeiten der personenbezogenen Dateien sowie der Abiturientenbefragung, Änderung des Erhebungsprogramms der Studenten- und Prüfungsstatistiken. Die umgestaltete Hochschulstatistik wird keine Mehrkosten zur Folge haben. Einmalige Umstellungskosten bei Bund und Ländern belaufen sich auf weniger als 3,8 Mio DM. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Ausschluß einer mißbräuchlichen Verwendung der Matrikelnummer bei der Studentenstatistik. <br><br><b>Änderungen durch das Vermittlungsverfahren:</b> Streichung § 6 HStatG betr. Zuweisung von Zusatz- und Sonderaufbereitungen an das Statistische Bundesamt. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Informationelle Selbstbestimmung/Sicherung in der Hochschulstatistik

Law· Gesetzgebung11/7064enacted

Viertes Agrarsoziales Ergänzungsgesetz (4. ASEG) (G-SIG: 11020553)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

<strong>Bezug:</strong> Siehe auch den textidentischen Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/ CSU und FDP G65; in der 2. Beratung zusammengeführt mit dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP G65 (BT-Drs 11/6469)<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Integration der nach dem Sozialversicherungs- Beitragsentlastungsgesetz (SVBEG) zur Verfügung stehenden Bundesmittel in das agrarsoziale Sicherungssystem und Verlangsamung des Beitragsanstiegs in der Altershilfe für Landwirte: Aufstockung des Beitragszuschusses um zwei Drittel der Mittel nach dem aufzuhebenden SVBEG, dadurch Verstetigung des Einheitsbeitrags, Festsetzung der Mindestbelastung in der Altershilfe für Landwirte als Vomhundertsatz des Einheitsbeitrags, Abschlußgrenze für Beitragsentlastung bei einem Wirtschaftswert des Betriebes von 60 000 DM, Anhebung der Grenze für das Erwerbseinkommen auf das 1,6- fache der Bezugsgröße, Festsetzung des Beitrags in der Altershilfe für Landwirte für das Jahr 1991; Änderung der §§ 3c, 4b, 10 und 13 Gesetz über die Altershilfe für Landwirte und von Art. 2 §§ 5a und 9c Gesetz zur Neuregelung der Altershilfe für Landwirte, Änderung § 14 Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit und § 3 Einkommensteuergesetz; Außerkrafttreten des Sozialversicherungs-Beitragsentlastungsgesetzes und der GAL- Beitragszuschußverordnung. Die Mehrkosten für den Bund betragen 1991 5 Mio DM, 1992 25 Mio DM und 1993 50 Mio DM.<br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Zusammengeführt mit BT-Drs 11/6469; Heraufsetzung der Altersgrenze für Hinterbliebenengeld und Übergangshilfe, Senkung des Zugangsalters für Leistungen gem. FELEG, Heraufsetzung der Einkommensgrenze bei altershilfepflichtigen Nebenerwerbsbetrieben, Gleichbehandlung der Bezieher von Produktionsaufgaberente bei der Sozialkostenentlastung.<br /> <br /> <strong>Änderungen durch das Vermittlungsverfahren:</strong> Änderung Art. 6 Abs.2 -neu- betr. Außerkrafttreten der Art. 1 und 2 am 31. Dezember 1994, Folgeänderungen.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Altershilfe für Landwirte * Einkommensteuergesetz/Änd. § 3 EStG betr. 4. ASEG * Stillegung landwirtschaftlicher Nutzflächen/Änd. § 14 FELEG betr. 4. ASEG * Sozialversicherungs-Beitragsentlastungsgesetz/ Aufhebung des SVBEG

Law· Gesetzgebung11/7915enacted

Act über die Inkraftsetzung von Vereinbarungen betreffend den befristeten Aufenthalt von Streitkräften der Französischen Republik, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika in Berlin und von sowjetischen Streitkräften auf dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet nach Herstellung der Deutschen Einheit (G-SIG: 11020648)

Original: Gesetz über die Inkraftsetzung von Vereinbarungen betreffend den befristeten Aufenthalt von Streitkräften der Französischen Republik, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika in Berlin und von sowjetischen Streitkräften auf dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet nach Herstellung der Deutschen Einheit (G-SIG: 11020648)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<strong>Bezug:</strong> Siehe auch den textidentischen bill der Fraktionen der CDU/ CSU und FDP R02; in der 2. Beratung zusammengeführt mit dem bill der Fraktionen der CDU/CSU und FDP R02 (BT-Drs 11/7763)<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Verordnungsermächtigung zur Schaffung von Rechtsgrundlagen für den befristeten Aufenthalt der sowjetischen Streitkräfte auf dem Gebiet der ehemaligen DDR nach der Herstellung der deutschen Einheit, Verordnungsermächtigung zur Inkraftsetzung vorläufiger Abkommen mit Frankreich, Großbritannien und den Vereinigten Staaten von Amerika über den befristeten Aufenthalt ihrer Streitkräfte in Berlin nach dem Wegfall der alliierten Vorbehaltsrechte. Es entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Voranstellung einer Präambel zur Klarstellung der Rechte der gesetzgeberischen Körperschaften, Einfügung eines neuen Art. 4: Regelung der Fragen, die sich aus den Außerkrafttreten der Vorbehaltsrechte für Berlin und der Suspendierung des Besatzungsrechts in Berlin (West) ergeben, u.a. Beendigung besatzungsrechtlicher Besitz- und Nutzungsverhältnisse, Abwicklung persönlicher Angelegenheiten der Mitglieder der alliierten Streitkräfte, arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Verhältnisse der Ortskräfte der Alliierten.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Sowjetische Streitkräfte/Befristeter Aufenthalt auf dem Gebiet der ehemaligen DDR * Deutsche Demokratische Republik/Befristeter Aufenthalt der sowjetischen Streitkräfte auf dem Gebiet der ehemaligen DDR * Alliierte Streitkräfte/Befristeter Aufenthalt in Berlin nach Wegfall der Vorbehaltsrechte * Berlin, Land/Befristeter Aufenthalt der Alliierten nach Wegfall der Vorbehaltsrechte * Besatzungsrecht/Ablösung der Besatzungsrechte in Berlin (West) * Arbeitnehmer bei verbündeten Streitkräften/Ortskräfte in Berlin

Law· Gesetzgebung11/7824enacted

Act zur Überleitung von Bundesrecht nach Berlin (West) nach Fortfall der alliierten Vorbehaltsrechte (Sechstes Überleitungsgesetz) (G-SIG: 11020659)

Original: Gesetz zur Überleitung von Bundesrecht nach Berlin (West) nach Fortfall der alliierten Vorbehaltsrechte (Sechstes Überleitungsgesetz) (G-SIG: 11020659)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Siehe auch XA10 <br><br><b>Inhalt:</b> Gleichstellung von Berlin (West) mit dem übrigen Bundesgebiet nach Wegfall der alliierten Vorbehaltsrechte durch Überleitung des bisher nicht oder nicht in vollem Umfang in Berlin geltenden Bundesrechts; Grundsatzklausel; Inkraftsetzung des Gesetzes über die Erweiterung des Katastrophenschutzes, der im Einigungsvertrag enthaltenen Eisenbahnvorschriften, des Gesetzes über die Bundesanstalt für Flugsicherung, von Vorschriften über den Binnenschiffsverkehr, des Waffengesetzes bei Änderung des § 53 und Einfügung eines § 59c sowie des Fluglärmgesetzes bei Aufhebung des § 14; keine Anwendung des Deutschlandvertrages, des NATO-Truppenstatuts und anderer NATO- Abkommen sowie des Stationierungsländer-Übereinkommens; Außerkraftsetzung unfallversicherungsrechtlicher Vorschriften, versch. §§ des 3. Überleitungsgesetzes, des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der in den einzelnen Verwaltungszweigen des Landes Berlin beschäftigten Personen, des Reichswaffengesetzes, des Beschußgesetzes, des § 22 Finanzverwaltungsgesetz, des § 183 act über das Branntweinmonopol und der §§ 6, 347 und 349 Abgabenordnung sowie versch. Verordnungen; Änderung des § 11 Binnenschiffahrtsaufgabengesetz, des § 44 Binnenschiffsverkehrsgesetz und des § 11 act über die Beförderung gefährlicher Güter. Eine zuverlässige Kostenaussage ist nicht möglich. Mit Mehrausgaben ist durch die Unterhaltssicherung Berliner Zivildienstleistender zu rechnen. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Änderungen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Berlin, Land/Überleitung von Bundesrecht nach Wegfall der alliierten Vorbehaltsrechte * Katastrophenschutz/Inkraftsetzung des Gesetzes in Berlin (West) * Eisenbahn/Inkraftsetzung der im Einigungsvertrag enthaltenen Vorschriften in Berlin (West) * Bundesanstalt für Flugsicherung/Inkraftsetzung des Gesetzes in Berlin (West) * Binnenschiffahrt/Inkraftsetzung von Vorschriften in Berlin (West) * Waffengesetz/Inkraftsetzung in Berlin (West) bei Änd. des § 53 und Einfügung § 59c * Fluglärmgesetz/Inkraftsetzung in Berlin (West) bei Aufhebung des § 14 * Deutschlandvertrag (26.05.1952)/Keine Anwendung in Berlin (West) * NATO/Keine Anwendung von Abkommen in Berlin (West) * Stationierungsländer-Übereinkommen (11.12.1987)/Keine Anwendung in Berlin (West) * Unfallversicherung/Wegfall unfallversicherungsrechtlicher Vorschriften in Berlin (West) * Berlin/Außerkraftsetzung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse in der Verwaltung Beschäftigter und weiterer Sondervorschriften * Finanzverwaltungsgesetz/Außerkraftsetzung § 22 FVG betr. Berlin (West) * Branntweinmonopol/Außerkraftsetzung § 183 des Gesetzes betr. Berlin (West) * Abgabenordnung/Außerkraftsetzung der §§ 6, 347 und 349 AO betr. Berlin (West) * Gefährliche Güter/Änd. § 14 act über die Beförderung gefährlicher Güter betr. Berlin (West) * Binnenschifferpatent/Änd. § 34 BinnenschifferpatentVO betr. Berlin (West) * Sportboot/Änd. §§ 3 und 11 SportbootführerscheinVO- Binnen betr. Berlin (West) * Reichswaffengesetz/Außerkrafttreten in Berlin (West) * Beschußgesetz/Außerkrafttreten in Berlin (West) * Rheinschiffs-Untersuchungsordnung/Änd. Art. 3 betr. Berlin (West)

Law· Gesetzgebung11/7841enacted

Act zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands - Einigungsvertragsgesetz - und der Vereinbarung vom 18. September 1990 (G-SIG: 11020652)

Original: Gesetz zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands - Einigungsvertragsgesetz - und der Vereinbarung vom 18. September 1990 (G-SIG: 11020652)

Germany · German Bundestag · 2 December 2022

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<strong>Bezug:</strong> Siehe auch den textidentischen bill der Fraktionen der CDU/ CSU und FDP XR05; siehe auch XR01 und XR02; in der 2. Beratung zusammengeführt mit dem bill der CDU/CSU und FDP XR05 (BT-Drs 11/7760)<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Zustimmung zu dem am 31. August in Berlin unterzeichneten Staatsvertrag: Beitritt der DDR mit ihren 5 Ländern zur Bundesrepublik Deutschland am 3. Oktober 1990, Vereinigung von West- und Ost-Berlin zum Land Berlin, Regelung der Hauptstadtfrage, Bestimmung des 3. Oktober als Tag der Deutschen Einheit zum gesetzlichen Feiertag, Inkrafttreten des Grundgesetzes auf dem Gebiet der bisherigen DDR, Änderung der Präambel des Grundgesetzes mit Vollendung der deutschen Einheit, Aufhebung von Art. 23 GG, Änderung von Art. 51 Abs. 2 GG betr. Stimmenneuverteilung im Bundesrat, Anfügung eines Abs. 2 an Art. 135a GG betr. Verbindlichkeiten der DDR, u.a. als Grundlage für die Regelung offener Vermögensfragen, Einfügung Art. 143 GG betr. Abweichung von Verfassungsnormen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR längstens bis zum 31.12.1995, Änderung Art. 146 GG betr. Verfassung für das ganze deutsche Volk, Empfehlung, die im Zusammenhang mit der deutschen Einigung aufgeworfenen Verfassungsfragen innerhalb von 2 Jahren zu klären, keine Inkraftsetzung von Art. 131 GG auf dem Gebiet der ehemaligen DDR, Einbeziehung des beigetretenen Gebietes in die Finanzverfassung des Grundgesetzes, Regelung der vorläufigen Umsatzsteuerverteilung zwischen den Ländern und Verwendung der Mittel aus dem Fonds &quot;Deutsche Einheit&quot;; Einführung des Bundesrechts und des Rechts der Europäischen Gemeinschaften im beigetretenen Gebiet, Fortgeltung von Recht der DDR, Umgang mit völkerrechtlichen Verträgen der DDR, Übergang von Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung und Rechtspflege, Übergangsvorschriften zur Bildung einer Gesamtberliner Landesregierung, Rehabilitierung der Opfer des SED- Unrechtsregimes, Fortgeltung gerichtlicher Entscheidungen und von Entscheidungen der öffentlichen Verwaltung, Regelung der Rechtsverhältnisse im öffentlichen Dienst, Aufteilung von Vermögen der DDR auf Bund, Länder und Gemeinden, Übergang der Schulden des DDR-Staatshaushalts auf ein nicht rechtsfähiges Sondervermögen des Bundes unter Verwaltung des Bundesministers der Finanzen, Umwandlung der mit der Privatisierung des volkseigenen Besitzes beauftragten Treuhandanstalt in eine rechtsfähige bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts, Übergang der Sondervermögen Deutsche Reichsbahn und Deutsche Post auf den Bund, Ausdehnung der regionalen Wirtschaftsförderung auf das Gebiet der ehemaligen DDR, Weiterentwicklung der bisherigen Außenwirtschaftsbeziehungen der DDR, weitere Angleichung von Arbeitsrecht und Sozialrecht, Übergangsregelung für den Schwangerschaftsabbruch, Beteiligung des Bundes an den Kosten der Kinderbetreuung in der DDR bis zum 30.6.1991, Senkung der Herstellerabgabepreise bei Arzneimitteln in der DDR, Aufstellung ökologischer Sanierungs- und Entwicklungsprogramme, Übergangsregelungen in den Bereichen Kultur, Rundfunk, Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie Sport, Regelung offener Vermögensfragen auf der Grundlage der Gemeinsamen Erklärung vom 15.6.1990, Entsendung von 144 Abgeordneten der Volkskammer als vollstimmberechtigte Abgeordnete in den 11. Deutschen Bundestag bis zur Neuwahl des gesamtdeutschen Parlaments; Änderung, Erweiterung, Ergänzung und Aufhebung von über 200 Bundesgesetzen und -verordnungen im Anhang, befristete Weitergeltung von Rechtsvorschriften der DDR, act über die Errichtung der &quot;Staatlichen Versicherung der DDR in Abwicklung&quot;, act über die Überleitung der Staatsbank Berlin, act über besondere Investitionen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet, act über die Eröffnungsbilanz in Deutscher Mark und die Kapitalneufestsetzung (D-Markbilanzgesetz - DMBilG), act zur Regelung des Kirchensteuerwesens; Verordnungsermächtigung, Neufassungsermächtigung für die durch den Vertrag geänderten Gesetze. Der Vertrag und seine Anlagen haben nur begrenzte unmittelbare finanzielle Auswirkungen. Die Kosten der deutschen Einheit können hieraus nicht abgeleitet werden.<br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Eingebracht als &quot;draft act zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands - Einigungsvertragsgesetz - &quot;; Zusammenführung mit dem Fraktionsentwurf auf BT-Drs 11/7760 unter neuem Titel; Ergänzungen zum Vertragsgesetz: Ermächtigung zu einer Rechtsverordnung, um Verstöße gegen regionale Marktzulassungsbeschränkungen wegen Unterschreiten von EG-Normen als Ordnungswidrigkeit zu ahnden, sowie zu einer Rechtsverordnung, das Verfahren zur Anmeldung vermögensrechtlicher Ansprüche zu vereinfachen und die Anmeldefrist zu verändern, Anpassung des Gesetzes über die Statistik des Warenverkehrs mit der DDR; Vereinbarung zwischen den beiden deutschen Staaten: Erklärungen zur Frage der weiteren Vorgehensweise hinsichtlich der Stasi-Akten sowie zur gerechten Entschädigung materieller Verluste der Opfer des NS- Regimes, Ergänzung des Katalogs des einstweilen in Kraft bleibenden DDR-Rechts, Übergangsgeld für die Abgeordneten der Volkskammer, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Wiedervereinigung Deutschlands/Einigungsvertrag * Deutsche Demokratische Republik/Beitritt nach Art. 23 GG * Länder der Bundesrepublik Deutschland/Beitritt der 5 DDR-Länder * Berlin, Land/ Vereinigung von West- und Ost-Berlin zum Land Berlin * Hauptstadt/ Regelung der Hauptstadtfrage * Feiertag/3. Oktober Tag der deutschen Einheit, Aufhebung 17. Juni * Tag der deutschen Einheit/3. Oktober Tag der deutschen Einheit, Aufhebung 17. Juni * Grundgesetz/Beitritt der DDR, Änderung der Präambel, Änderungsempfehlungen * Grundgesetz: Art.23/Aufhebung Art. 23 GG nach Vollendung der deutschen Einheit * Bundesrat/Stimmenneuverteilung im Bundesrat nach dem Beitritt der 5 DDR-Länder * Grundgesetz: Art.146/Änd. Art. 146 GG betr. Vollendung der deutschen Einheit * Grundgesetz: Art.131/Keine Geltung von Art. 131 GG in der DDR * Finanzverfassung/Einbeziehung der DDR in die Finanzverfassung * Umsatzsteuer/Umsatzsteuerverteilung zwischen den Ländern im vereinten Deutschland * Fonds &quot;Deutsche Einheit&quot;/ Verwendung der Mittel aus dem Fonds * Bundesrecht/Einführung in der DDR * Rechtsangleichung in den EG/EG-Recht in der DDR * Abkommen/ Völkerrechtliche Verträge der DDR * Öffentliche Verwaltung/Übergang von Einrichtungen der DDR * Rechtspflege/Übergang von Einrichtungen der DDR * SED/Rehabilitierung der Opfer des SED-Unrechtsregimes * Gerichtsentscheidung/Fortgeltung gerichtlicher Entscheidungen der DDR * Verwaltungsakt/Fortgeltung von Verwaltungsentscheidungen der DDR * Öffentlicher Dienst/Rechtsverhältnisse im öffentlichen Dienst nach der Vereinigung * Öffentliches Vermögen/Aufteilung von Vermögen der DDR * Öffentliche Schulden/Schulden des DDR-Staatshaushalts * Sondervermögen/Übernahme der Schulden des DDR-Haushalts durch ein Sondervermögen des Bundes * Reichsbahn/Übergang des Sondervermögens DR auf den Bund * Bundespost/Vereinigung des Sondervermögens Deutsche Post mit der Bundespost * Regionale Wirtschaftsstruktur/ Einbeziehung der DDR in die regionale Wirtschaftsförderung * Außenwirtschaft/Außenwirtschaftbeziehungen der DDR * Arbeitsrecht/ Angleichung mit der DDR * Sozialrecht/Angleichung mit der DDR * Schwangerschaftsabbruch/Übergangsregelung nach Herstellung der deutschen Einheit * Kinderbetreuung/Kinderbetreuung in der DDR * Arzneimittelpreis/Senkung der Preise in der DDR * Umweltschutz/ Umweltschutzprogramme für die DDR * Kultur (Lebensform)/Bewahrung der kulturellen Substanz der DDR * Rundfunk/Rundfunk der DDR nach der Vereinigung * Bildungswesen/Regelungen für die DDR im Bildungsbereich * Wissenschaft/Wissenschaft in der DDR nach der Vereinigung * Forschungseinrichtung/Anpassung der Forschungsstruktur der DDR * Sport/Umstellung des DDR-Sports auf Selbstverwaltung * Vermögen/Gesetzliche Regelung offener Vermögensfragen in der DDR * Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik/Entsendung von 144 Abgeordneten in den Bundestag * Bundestag/Entsendung von 144 Volkskammerabgeordneten in den Bundestag * Stasi/Sicherung und Aufbewahrung der Stasi-Akten * Investition/act über besondere Investitionen auf dem Gebiet der DDR * Kirchensteuer/act zur Regelung des Kirchensteuerwesens * Grundgesetz: Art.51/Änd. Art. 51 Abs. 2 GG betr. Stimmenneuverteilung im Bundesrat * Grundgesetz: Art.135a/Anfügung Abs. 2 an Art. 135a GG betr. Verbindlichkeiten der DDR * Grundgesetz: Art.143/Einfügung Art. 143 GG betr. Abweichung von Verfassungsnormen in der DDR * Treuhandanstalt/Treuhandanstalt als bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts * Staatliche Versicherung der Deutschen Demokratischen Republik in Abwicklung/ act über die Errichtung der Anstalt * Staatsbank Berlin/act über die Überleitung der Staatsbank Berlin * D-Markbilanzgesetz/D- Markbilanzgesetz * Bundeswahlgesetz/Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Asylverfahrensgesetz/ Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Bundesarchivgesetz/Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Waffengesetz/ Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Bundesvertriebenengesetz/Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Häftlingshilfegesetz/ Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Lastenausgleichsgesetz/Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz/Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Zivilprozeßordnung/ Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch/ Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch/ Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Bundeszentralregistergesetz/Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Strafvollzugsgesetz/ Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Raumordnungsgesetz/Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Bundeskleingartengesetz/ Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Wohnungsbindungsgesetz/Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Wohngeldgesetz/ Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Hochschulbauförderungsgesetz/Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Hochschulrahmengesetz/ Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Bundesausbildungsförderungsgesetz/Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Berufsbildungsgesetz/Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Bundesbeamtengesetz/ Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Beamtenversorgungsgesetz/Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Bundesbesoldungsgesetz/ Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Soldatenversorgungsgesetz/Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Bundes-Tierärzteordnung/ Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Approbationsordnung für Tierärzte/Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Bundeskindergeldgesetz/Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Bundeserziehungsgeldgesetz/ Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Seeschiffahrtstraßen-Ordnung/Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz/Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Bundes- Immissionsschutzgesetz/Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Atomgesetz/ Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Strahlenschutzvorsorgegesetz/Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Abfallgesetz/ Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Postverfassungsgesetz/Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Baugesetzbuch/ Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Baunutzungsverordnung/Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Hebammengesetz/ Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Krankenpflegegesetz/Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Rettungsassistentengesetz/ Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Betäubungsmittelgesetz/Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Bundes-Apothekerordnung/ Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Approbationsordnung für Apotheker/Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Apothekenbetriebsordnung/Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Arzneimittelgesetz/ Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Gentechnikgesetz/Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Fleischhygienegesetz/ Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Heimkehrergesetz/Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Schwerbehindertengesetz/ Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Sozialgesetzbuch/Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Krankenhausfinanzierungsgesetz/ Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Bundespflegesatzverordnung/Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Altershilfe für Landwirte/Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Bundesversorgungsgesetz/Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Soldatenversorgungsgesetz/Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Zivildienstgesetz/ Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Bundesärzteordnung/Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Approbationsordnung für Ärzte/ Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung/ Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Acetylenverordnung/Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Aufzugsverordnung/ Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Dampfkesselverordnung/Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Druckbehälterverordnung/ Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Gerätesicherheitsgesetz/Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Medizingeräteverordnung/ Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Sozialgerichtsgesetz/Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Arbeitsförderungsgesetz/ Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Arbeitnehmerüberlassungsgesetz/Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Altersteilzeitgesetz/ Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Wirtschaftsprüferordnung/Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Mineralöldatengesetz/ Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Außenwirtschaftsgesetz/Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Außenwirtschaftsverordnung/ Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Gemeinschaftsaufgabe &quot;Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes&quot;/Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Bundesjagdgesetz/Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Forstsaat- Herkunftsgebietsverordnung/Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Seefischereiverordnung/ Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung/ Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Altsparergesetz/Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Allgemeines Kriegsfolgengesetz/ Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Reparationsschädengesetz/Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern/Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Gemeindefinanzreformgesetz/ Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Zerlegungsgesetz/Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Finanzverwaltungsgesetz/ Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Abgabenordnung/Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Einführungsgesetz zur Abgabenordnung/Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Steuerberatungsgesetz/Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Zollgesetz/ Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Branntweinmonopol/Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Bundesmonopolverwaltung für Branntwein/Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Landwirtschafts-Gasölverwendungsgesetz/ Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Einkommensteuergesetz/Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Kapitalanlagegesellschaft/ Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * housing construction-Prämiengesetz/Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Körperschaftsteuergesetz/ Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Gewerbesteuergesetz/Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Gewerbesteuer- Durchführungsverordnung/Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * DDR-Investitionsgesetz/ Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Außensteuergesetz/Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Umsatzsteuergesetz/ Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung/ Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Bewertungsgesetz/Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Vermögensteuergesetz/ Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz/ Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Grundsteuergesetz/Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Grunderwerbsteuergesetz/ Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Kapitalverkehrsteuergesetz/Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Versicherungsteuer/ Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Feuerschutzsteuergesetz/Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Kraftfahrzeugsteuergesetz/ Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Steuerbeamten-Ausbildungsgesetz/Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten/Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Haushaltsgrundsätzegesetz/Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Staatsvertrag (18.05.1990)/ Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Überleitungsgesetze/Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Versicherungsaufsichtsgesetz/ Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Gemeinschaftsaufgabe &quot;Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur&quot;/Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Kriegswaffenkontrollgesetz/ Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit * Orden (Auszeichnung)/Gesetzliche Regelung über DDR- Auszeichnungen * Deutsche Bibliothek/Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bibliothek * Kulturgutschutz/Änderung § 22 des Gesetzes zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung * Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen/Einfügung § 16a in das act * Rechtshilfe/Änderung des Gesetzes über die innerdeutsche Rechts- und Amtshilfe * Strahlenschutzverordnung/Einfügung § 89a in die StrahlenschutzVO * Wohnungsbaugesetz/Einfügung § 116a in das 2. WoBauG * Miethöhegesetz/Anfügung § 11 an das act zur Regelung der Miethöhe * Ausbildungsförderung/Änderung verschiedener VO zur Ausbildungsförderung * Statistik für Bundeszwecke/Einführung statistischer Rechtsvorschriften in der ehemaligen DDR * Technischer Assistent in der Medizin/Änderung des Gesetzes und der AusbildungsVO * Arzneimittel/Änderung verschiedener Verordnungen im Arzneimittelbereich * Pharmazeutische Industrie/Änderung der Betriebsverordnung für pharmazeutische Unternehmen * Arzneibuch/ Änderung der ArzneibuchVO * Tierarzneimittel/Änderung der VO über tierärztliche Hausapotheken * Apotheke/Änderung des Gesetzes über das Apothekenwesen durch Einigungsvertrag * Arzneimittel/Änderung des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelrechts * Seeunfalluntersuchungsgesetz/Änderung des Seeunfalluntersuchungsgesetzes und der VO * Allgemeine Lotsenverordnung/Änderung der ALV * Schiffsbesatzung/Änderung § 1 der VO über die Besatzung von Schiffen unter fremder Flagge * Masseur und medizinischer Bademeister/Änderung des Gesetzes über die Berufsausübung des Masseurs und medizinischen Bademeisters und der AusbildungsVO * Krankengymnastik/Änderung des Gesetzes über die Berufsausübung des Krankengymnasten und der AusbildungsVO * Orthoptistengesetz/Änderung des Gesetzes und der AusbildungsVO * Sozialversicherung/Meldeverfahren zur Sozialversicherung in der DDR * Gesetzliche Rentenversicherung/Durchführung der Versicherung in der DDR * Nationale Volksarmee/Rechtsverhältnisse der Soldaten der ehemaligen Nationalen Volksarmee * Zahnheilkunde/Änderung des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde * Diätassistent/ Änderung des Gesetzes über den Beruf des Diätassistenten und der AusbildungsVO * Versicherungsnummer/Änderung der Anlage 1 der VO über die Vergabe und Zusammensetzung der Versicherungsnummer * Hebamme/Änderung § 3 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Hebammen und Entbindungspfleger * Krankenpflegeausbildung/Änderung § 3 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Berufe in der Krankenpflege * Beschäftigungs- und Arbeitstherapeutengesetz/ Änderung des Gesetzes und der AusbildungsVO * Elektrische Anlage/ Änderung der VO über elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Räumen * Schwarzarbeit/Änderung des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit * Arbeitslosenhilfe/Änderung der Arbeitslosenhilfe- Verordnung * Arbeitserlaubnis/Änderung der Arbeitserlaubnisverordnung * Kalisalz/Änderung des Gesetzes über den Abbau von Salzen im Grenzgebiet der Werra * Werra/Änderung des Gesetzes über den Abbau von Salzen im Grenzgebiet der Werra * DDR- Tierseuchenschutzverordnung/Aufhebung der DDR- Tierseuchenschutzverordnung * Seemannsgesetz/Aufhebung des Seemannsgesetzes * Sozialversicherungsträger/Abwicklung des Trägers der Sozialversicherung in der DDR, Überleitungsanstalt Sozialversicherung * Ständige Vertretung der DDR bei der Bundesrepublik Deutschland/Aufhebung der VO über die Erstattung von Umsatzsteuer an die Ständige Vertretung der DDR * Umsatzsteuer/ Umsatzsteuer * Filmförderungsgesetz/Änderung der VO zum Filmförderungsgesetz * Braunkohlenbergbau/Aufhebung der VO über die Errichtung und Durchführung wirtschaftlicher Pflichtgemeinschaften in der Braunkohlewirtschaft * Gewerblicher Rechtsschutz/ Übergangsvorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtschutzes * Patentrecht/Übergangsvorschriften auf dem Gebiet des Patentrechts * Urheberrechtsgesetz/Einführung des Urheberrechtsgesetzes in der DDR * Brennbare Flüssigkeit/Änderung der VO über brennbare Flüssigkeiten * Gasleitung/Änderung der VO über Gashochdruckleitungen * Lebensmittelkontrolle/Änderung der Lebensmittelkontrolleur-Verordnung und der VO über Geflügelfleischkontrolleure * Vermögen/act zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands. - Einigungsvertragsgesetz -. und der Vereinbarung vom 18. September 1990 * Regionalpolitik/Ahndung von Verstößen gegen regionale Marktzulassung * Innerdeutscher Handel/Änderung des Gesetzes über die Statistik des Warenverkehrs mit der DDR * Nationalsozialistisches Verbrechen/Entschädigung der Opfer des NS- Regimes * Entschädigung/Entschädigung der Opfer des NS-Regimes * Diäten für Abgeordnete/Übergangsgeld für die Abgeordneten der Volkskammer

Law· Gesetzgebung11/7624enacted

Act zu dem Vertrag vom 3. August 1990 zur Vorbereitung und Durchführung der ersten gesamtdeutschen Wahl des Deutschen Bundestages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik (G-SIG: 11020625)

Original: Gesetz zu dem Vertrag vom 3. August 1990 zur Vorbereitung und Durchführung der ersten gesamtdeutschen Wahl des Deutschen Bundestages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik (G-SIG: 11020625)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 29.9.1990 zum Wahlvertrag mit der DDR, Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25.10.1990 über Listenverbindungen verschiedener Parteien (2 BvE 1/ 90) Siehe auch B93 und B94 <br><br><b>Inhalt:</b> Ratifizierung des am 3.8.1990 in Berlin unterzeichneten Staatsvertrags: Schaffung einer einheitlichen Rechtsgrundlage für die erste gesamtdeutsche Wahl durch Erstreckung des Geltungsbereichs des Bundeswahlrechts auf die Länder der DDR; Änderung versch. §§ des Bundeswahlgesetzes: Erhöhung der Zahl der Abgeordneten des Deutschen Bundestages von 518 auf 656, Ergänzung der Wahlkreiseinteilung um die auf die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen- Anhalt, Sachsen und Thüringen sowie auf Berlin (Ost) entfallenden Kreise (Wahlkreise 257-328), Zulassung von Listenverbindungen verschiedener Parteien für die erste gesamtdeutsche Wahl, Behandlung Berlins als ein Land, Verkürzung bislang im Bundeswahlgesetz festgelegter Fristen und Termine, Neufassungsermächtigung. Es entstehen Mehrkosten von voraussichtlich 91 Mio DM. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Titeländerung: act zu dem Vertrag vom 3. August 1990 zur Vorbereitung und Durchführung der ersten gesamtdeutschen Wahl des Deutschen Bundestages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik sowie zu dem Änderungsvertrag vom 20. August 1990 Ergänzender Bericht des Ausschusses für deutsche Einheit. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Bundestagswahl/Rechtsgrundlage für die erste gesamtdeutsche Wahl zum 12. Deutschen Bundestag * Deutsche Demokratische Republik/Ausdehnung des Bundeswahlrechts auf die DDR * Bundestagsabgeordneter/Erhöhung der Zahl auf 656 * Wahlkreis/Wahlkreiseinteilung für die Länder in der DDR (Wahlkreise 257-328) * Berlin/Berlin als ein Land bei der ersten gesamtdeutschen Wahl * Landesliste (Wahlvorschläge)/ Listenverbindungen verschiedener Parteien für die erste gesamtdeutsche Wahl

Law· Gesetzgebung11/5463enacted

Act zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres im bürgerlichen Recht (G-SIG: 11020410)

Original: Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres im bürgerlichen Recht (G-SIG: 11020410)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Inhalt:</b> Änderung des zweiten Abschnitts des Ersten Buchs BGB, Einfügung § 103a, Änderung § 251 Abs. 2 und § 903: Verbesserung der Position von Tieren als Lebewesen, die unter dem besonderen Schutz der Gesetze stehen, Anwendung der für Sachen geltenden Vorschriften nur, wenn dem besondere Schutzbestimmungen nicht entgegenstehen, Aufhebung der Beschränkung von Heilbehandlungskosten auf den Wert des Tieres; Änderung § 765a Abs. 1, Streichung § 811 Nr. 14, Einfügung eines neuen § 811c Zivilprozeßordnung: Untersagen einer Pfändung von Tieren, die im häuslichen Bereich und nicht zu Erwerbszwecken gehalten werden, darüber hinaus Gewährung des Zwangsvollstreckungsschutzes bei Unvereinbarkeit mit dem Tierschutz. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Ersetzung des § 103a BGB der Vorlage durch einen neuen § 90a BGB betr. den Unterschied zwischen Tieren und Sachen; Einfügung eines § 20 Tierschutzgesetz betr. strafbewehrtes Tierhalteverbot aufgrund der Stellungnahme des Bundesrates. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Tierschutz/act zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres im bürgerlichen Recht * Tierheilkunde/Aufhebung der Beschränkung von Heilbehandlungskosten * Zivilprozeßordnung/Änderung der §§ 765a und 811 sowie Einfügung eines § 811c ZPO * Pfändung/Untersagung der Pfändung von Haustieren * Zwangsvollstreckung/Vollstreckungsschutz für Tiere * Tier/act zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres im bürgerlichen Recht * Tierschutzgesetz/Einfügung § 20a Tierschutzgesetz betr. Tierhalteverbot

Law· Gesetzgebung11/5829enacted

Erstes act zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes (1. JGGÄndG) (G-SIG: 11020433)

Original: Erstes Gesetz zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes (1. JGGÄndG) (G-SIG: 11020433)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> Teilweise Übernahme eines Referentenentwurfs des BMJ (RefE 1983) unter Ausklammerung der kostenintensiven Vorschläge Siehe auch C39 <br><br><b>Inhalt:</b> Überarbeitung des Jugendstrafrechts unter Betonung des Erziehungsgedankens: Stärkung der informellen Reaktionsmöglichkeiten von Jugendstaatsanwalt und Jugendrichter, Erweiterung der erzieherisch wirksamen Reaktionsmöglichkeiten, Beschränkung des Freizeitarrests auf zwei statt vier Freizeiten, behutsame Erweiterung der Strafaussetzung zur Bewährung, Verbesserung der Jugendgerichtshilfe, Erleichterung der Unterbringung im Erziehungsheim, u.a. zur Vermeidung von Untersuchungshaft, Einschränkung der Untersuchungshaft bei Jugendlichen, insbesondere bei Vierzehn- und Fünfzehnjährigen, Ausdehnung der notwendigen Verteidigung auf Fälle, in denen Untersuchungshaft gegen Jugendliche vollstreckt wird; Änderung und Ergänzung versch. §§ Jugendgerichtsgesetz, Änderung des § 98 act über Ordnungswidrigkeiten, des § 60 Bundeszentralregistergesetz sowie der §§ 40, 42 und 48 Gerichtskostengesetz; Neufassungsermächtigung. Bei Ländern und Gemeinden können Mehrkosten bis zur Höhe von 18 Mio DM jährlich entstehen. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> U.a., Einfügung eines § 72a JGG betr. Heranziehung der Jugendgerichtshilfe in Haftsachen, Regelung zur Anordnung von Jugendarrest bei Nichtzahlung einer Geldstrafe; Änderung des § 25 act über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Ordnungswidrigkeit/Änd. § 98 OWiG betr. Jugendstrafrecht * Bundeszentralregistergesetz/Änd. § 60 BZRG betr. Jugendstrafrecht * Gerichtskostengesetz/Änd. §§ 40, 42 und 48 GKG betr. Jugendstrafrecht * Jugendstrafrecht/Erstes act zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes * Jugendarrest/Beschränkung auf zwei Freizeiten * Untersuchungshaft/Einschränkung für Jugendliche * Rechtshilfe in Strafsachen/Änd. § 25 act über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

Law· Gesetzgebung11/6156enacted

Zweites act zur Änderung des Ernährungssicherstellungsgesetzes (G-SIG: 11020449)

Original: Zweites Gesetz zur Änderung des Ernährungssicherstellungsgesetzes (G-SIG: 11020449)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> Siehe auch F18 <br><br><b>Inhalt:</b> Herauslösung aller Bestimmungen, die friedenszeitliche Versorgungskrisen betreffen, aus dem Ernährungssicherstellungsgesetz, Schaffung einer Rechtsgrundlage zur Datenübermittlung für Ernährungssicherstellungszwecke, Neufassungsermächtigung. Es entstehen keine zusätzlichen finanziellen Belastungen des Bundes. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Präzisierung des Personenkreises, von dem Auskünfte eingezogen werden können, Übermittlung der Einzelangaben zu den Verbrauchern nur von den Meldebehörden, Weitergabe vor Feststellung der Versorgungskrise nur mit Zustimmung der jeweiligen Aufsichtsbehörde. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Versorgungskrise/Herauslösung der Bestimmungen betr. friedenszeitliche Krisen aus dem Ernährungssicherstellungsgesetz * Datenübertragung/Rechtsgrundlage zur Datenübermittlung für Ernährungssicherstellungszwecke

Law· Gesetzgebung11/6157enacted

Ernährungsvorsorgegesetz (EVG) (G-SIG: 11020450)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

<b>Bezug:</b> Siehe auch F17 <br><br><b>Inhalt:</b> Zusammenfassung aller aus dem Ernährungssicherstellungsgesetz herausgelösten Bestimmungen, die friedenszeitliche Versorgungskrisen betreffen, mitsamt einigen notwendigen Ergänzungen zu einem eigenständigen und zur Übernahme in Berlin fähigen Gesetz. Geringe, nicht quantifizierbare Kosten dürften durch besondere Vorbereitungsmaßnahmen entstehen. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Präzisierung des Personenkreises, von dem Auskünfte eingezogen werden können, Übermittlung der Einzelangaben zu den Verbrauchern nur von den Meldebehörden, Weitergabe vor Feststellung der Versorgungskrise nur mit Zustimmung der jeweiligen Aufsichtsbehörde. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Versorgungskrise/Ernährungsvorsorgegesetz zur Vorsorge gegen friedenszeitliche Krisen * Lebensmittelversorgung/ Ernährungsvorsorgegesetz zur Vorsorge gegen friedenszeitliche Krisen * Datenübertragung/Regelung der Datenübermittlung im Ernährungsvorsorgegesetz

Law· Gesetzgebung11/6523enacted

Viertes act zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Einführung einer Flugsicherungszulage) (G-SIG: 11020507)

Original: Viertes Gesetz zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Einführung einer Flugsicherungszulage) (G-SIG: 11020507)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> Siehe auch B74 <br><br><b>Inhalt:</b> Einführung einer bis zum 31.12.1994 befristeten allgemeinen und teilweise ruhegehaltsfähigen Flugsicherungszulage für die Beamten der Bundesanstalt für Flugsicherung; Einfügung § 80a und Änderung Anlage IX Bundesbesoldungsgesetz. Für den Bund (Bundesministerium für Verkehr) entstehen jährliche Kosten in Höhe von 16 Mio DM. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Zurechnung der allgemeinen Flugsicherungszulage zu den ruhegehaltsfähigen Dienstbezügen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Flugsicherungszulage/Einführung einer Flugsicherungszulage * Bundesanstalt für Flugsicherung/Einführung einer Flugsicherungszulage für die Bediensteten * Dienstbezüge/Zurechnung der allgemeinen Flugsicherungszulage zu den ruhegehaltsfähigen Dienstbezügen * Ruhegehalt/Zurechnung der allgemeinen Flugsicherungszulage zu den ruhegehaltsfähigen Dienstbezügen

Law· Gesetzgebung11/6940enacted

Erstes act zur Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes (G-SIG: 11020526)

Original: Erstes Gesetz zur Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes (G-SIG: 11020526)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18.4.1989 (2 BvF 1/82) zu Art. 115 GG Siehe auch D51 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung von § 10 Haushaltsgrundsätzegesetz: Bestimmung des Begriffs "öffentliche Investitionen". Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Änderungen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Investition/Begriffsbestimmung durch Änd. von § 10 HGrG * Investitionshaushalt

Law· Gesetzgebung11/6939enacted

Viertes act zur Änderung der Bundeshaushaltsordnung (G-SIG: 11020527)

Original: Viertes Gesetz zur Änderung der Bundeshaushaltsordnung (G-SIG: 11020527)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18.4.1989 (2 BvF 1/82) zu Art. 115 GG Siehe auch D50 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung von § 13 Bundeshaushaltsordnung: Regelung des Begriffs "öffentliche Investitionen"; Ergänzung von § 18 BHO um eine Vorschrift zur Darlegungspflicht des Haushaltsgesetzgebers, daß eine die Summe der Investitionsausgaben überschreitende Kreditaufnahme zur Abwehr eines gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts bestimmt ist. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Änderungen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Investitionshaushalt/Begriffsregelung durch Änd. von § 13 BHO * Kreditaufnahme/Ergänzung von § 18 BHO betr. Darlegungspflicht

Law· Gesetzgebung11/6714enacted

... Strafrechtsänderungsgesetz - § 201 StGB - (... StrÄndG) (G-SIG: 11020566)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

<b>Bezug:</b> Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Januar 1984 (BVerfGE 66,116ff) Siehe auch den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU BT Drs. 8/2396 (GESTA 8. WP B44, Abschlußband S. 710) sowie weitere Gesetzentwürfe des Bundesrats aus der 8., 9. und 10. WP <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung des § 201 Strafgesetzbuch: Schaffung einer neuen Strafvorschrift betr. die öffentliche Mitteilung eines abgehörten oder unbefugt auf einen Tonträger aufgenommenen nichtöffentlich gesprochenen Wortes. Nichtstrafbarkeit bei überwiegen des öffentlichen Interesses. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Abhöraffäre/Änd. § 201 StGB betr. Schutz gegen unbefugtes Abhören * Strafgesetzbuch/Änd. § 201 StGB betr. Schutz gegen unbefugtes Abhören

Law· Gesetzgebung11/6931enacted

Act zur Errichtung einer Stiftung "Deutsche Stiftung Umwelt" (G-SIG: 11020569)

Original: Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Deutsche Stiftung Umwelt" (G-SIG: 11020569)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Inhalt:</b> Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung des bürgerlichen Rechts, die unter besonderer Berücksichtigung der mittelständischen Wirtschaft Umweltschutz-Projekte fördern soll. Finanzielle Ausstattung mit dem Erlös aus dem Verkauf der Salzgitter AG in Höhe von ca. 2,519 Mrd DM. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Festlegung des Stiftungsnamens mit "Deutsche Bundesstiftung Umwelt". <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Salzgitter AG/Übertragung des Verkaufserlöses für die Salzgitter AG auf "Deutsche Stiftung Umwelt" * Umweltschutz/Förderung des Umweltschutzes durch "Deutsche Stiftung Umwelt" * Mittelstandsförderung/Förderung des Mittelstands durch "Deutsche Stiftung Umwelt"

Law· Gesetzgebung11/6715enacted

Act zur Änderung der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (G-SIG: 11020574)

Original: Gesetz zur Änderung der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (G-SIG: 11020574)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Inhalt:</b> Änderung der §§ 113a und 116 Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte: Erhöhung der Rahmengebühren sowie Aufnahme der den Sozialgerichten nach dem Gesundheits-Reformgesetz zugewiesenen Rechtsstreitigkeiten in den Regelungsbereich des § 116, Gebührenberechnung nach dem Gegenstandswert. Für Bund und Länder entstehen jährliche Mehrkosten in Höhe von ca. 1,5 Mio DM. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> U.a. Aufhebung von Regelungen betr. Gebühren in Hinterlegungssachen zur Ermöglichung von landesrechtlichen Regelungen; Änderung von Art. 4 Abs. 1 des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiet des Kostenrechts. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Sozialgericht/Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren * Kostenrecht/ Änderung von Art. 4 des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiet des Kostenrechts * Hinterlegungsordnung/Aufhebung der §§ 24 bis 26 Hinterlegungsordnung

Law· Gesetzgebung11/7253enacted

Drittes act zur Änderung des Milchaufgabevergütungsgesetzes (G-SIG: 11020598)

Original: Drittes Gesetz zur Änderung des Milchaufgabevergütungsgesetzes (G-SIG: 11020598)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> 2. act zur Änderung des Milchaufgabevergütungsgesetzes (s. F19) <br><br><b>Europäische Impulse:</b> VO (EWG) Nr. 857/84 zur Umstrukturierung der Milcherzeugung <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung des § 2a Milchaufgabevergütungsgesetz: Ermächtigung der Länder, im Anschluß an die aufgrund des 2. Gesetzes zur Änderung des Milchaufgabevergütungsgesetzes durchgeführte Sonderaktion Landesmaßnahmen zum Aufkauf von Anlieferungs-Referenzmengen zu gleichen Konditionen vorzunehmen. Dem Bund entstehen keine Kosten. Den Ländern entstehen Kosten nur insoweit, als aufgekaufte Referenzmengen nicht zum selben Preis abgegeben werden können. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Begrenzung der Ermächtigung auf den 31.3.1991.

Law· Gesetzgebung11/7254enacted

Siebentes act zur Änderung des Weingesetzes sowie Sechstes act zur Änderung des Weinwirtschaftsgesetzes (G-SIG: 11020599)

Original: Siebentes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes sowie Sechstes Gesetz zur Änderung des Weinwirtschaftsgesetzes (G-SIG: 11020599)

Germany · German Bundestag · 19 January 2023

Translated from German

<b>Bezug:</b> Siehe auch I08 <br><br><b>Europäische Impulse:</b> VO (EWG) Nr. 823/79, 3929/87, 1576/89 und 2043/89; Urteil des EuGH vom 18. September 1986 (ABl. Nr. C 258 S. 4); Rodungsprogramm der Gemeinschaft <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung verschiedener §§ Weingesetz: Süßung deutscher Qualitätsweine ausschließlich mit Traubenmost, Beibehaltung des Verbots jeglicher Anreicherung von Qualitätsweinen mit Prädikat, Ergänzung der Vorschriften über die Ertragsregelung zur Klarstellung der vom act eingeräumten Verwendungsmöglichkeiten für Übermengen; Änderung und Ergänzung verschiedener §§ Weinwirtschaftsgesetz: Ablösung der bisherigen beiden Abgaben für den Weinfonds durch eine einzige mengenbezogene Abgabe ab 1. Januar 1993, Ermächtigung der Bundesländer zur Zulassung einer Wiederbepflanzung mit Reben nicht nur auf der gerodeten, sondern auch auf einer anderen Fläche, Ermöglichung der Ergänzung von Bestandsmeldungen durch weitere Angaben auf nationaler Ebene; Neufassungsermächtigung. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Neufassung der Überschrift; Regelung für die Vermischung gelegentlicher Überschüsse, Härtefallregelung für Erzeugnisse aus ungenehmigten Rebanlagen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Weinwirtschaftsgesetz/6. act zur Änderung des Weinwirtschaftsgesetzes * Weinfonds/Einheitliche mengenbezogene Abgabe an den Weinfonds * Weinbau/Regelung der Wiederbepflanzung im Weinbau * Landwirtschaftliche Überproduktion/Verwendung von Übermengen bei Wein

Law· Gesetzgebung11/6564enacted

Act zu dem Protokoll vom 31. Oktober 1988 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die Bekämpfung von Emissionen von Stickstoffoxiden oder ihres grenzüberschreitenden Flusses (G-SIG: 11020497)

Original: Gesetz zu dem Protokoll vom 31. Oktober 1988 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die Bekämpfung von Emissionen von Stickstoffoxiden oder ihres grenzüberschreitenden Flusses (G-SIG: 11020497)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> Beschlüsse der Multilateralen Umweltkonferenz in München (24. bis 27. Juni 1984) <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Umweltaktionsprogramme der EG, Richtlinie zur Bekämpfung von Luftverunreinigungen durch Industrieanlagen von 1983, Richtlinie zur Begrenzung von Schadstoffemissionen von Großfeuerungsanlagen in die Luft von 1988 <br><br><b>Inhalt:</b> Ratifizierung des am 1. November 1988 in Sofia unterzeichneten Protokolls: Verpflichtung der Vertragsparteien zur Begrenzung der jährlichen Stickstoffoxidemissionen auf den Stand von 1987, Reduzierungsmaßnahmen insbesondere bei Kraftwerken und im Verkehrsbereich, Sicherstellung der Verfügbarkeit bleifreien Benzins, Bereitstellung von Daten aufgrund der Berichtspflichten des Protokolls durch das Umweltbundesamt. Es entstehen Personalkosten in Höhe von 151 000 DM beim Umweltbundesamt und Mehrbedarf im Bereich der Umweltforschung. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Stickstoffoxid/Begrenzung der Emissionen auf den Stand von 1987 * Kraftwerk/Begrenzung von Stickstoffemissionen * Großfeuerungsanlage/ Begrenzung von Stickstoffemissionen * Bleifreies Benzin/ Sicherstellung der Verfügbarkeit bleifreien Benzins

Law· Gesetzgebung11/4230enacted

Fünftes act zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) (G-SIG: 11020317)

Original: Fünftes Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) (G-SIG: 11020317)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> Siehe auch E10, E15 und E16 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung zahlreicher §§ des Außenwirtschaftsgesetzes, insbesondere von § 34 zur Verschärfung der Strafbestimmung für Vergehen gegen Regelungen, die aus sicherheits- und außenpolitischen Gründen erlassen wurden, ferner Anpassung an außenwirtschaftliche Entwicklungen oder rechtliche Erfordernisse, u.a. an den Stand der Datenverarbeitungstechnik, Regelung der Kompetenz des Bundeswirtschaftsministers zur Anordnung und Aufhebung von Beschränkungen, Klärung der Beschränkungsmöglichkeiten u.a.m. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Einführung einer Genehmigungspflicht für die Beteiligung Deutscher an Auslandsprojekten der Raketentechnologie im Wege der Rechtsverordnung, Erhöhung des Strafrahmens. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Ausfuhrbeschränkung/Änd. § 34 Außenwirtschaftsgesetz betr. Strafbestimmung * Rakete/Einführung einer Genehmigungspflicht für die Beteiligung Deutscher an Auslandsprojekten der Raketentechnologie

Law· Gesetzgebung11/4568enacted

Sechstes act zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (G-SIG: 11020342)

Original: Sechstes Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (G-SIG: 11020342)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> Siehe auch E10, E11 und E16 <br><br><b>Inhalt:</b> Verbesserung der Ausfuhrkontrollmöglichkeiten: Einfügung § 26a zur Ermächtigung der Bundesregierung, im Verordnungswege eine Meldepflicht für Unternehmen einzuführen, die Materialien, Anlagen oder Ausrüstungen im kerntechnischen, biologischen oder chemischen Bereich sowie diesbezügliche Fertigungsunterlagen herstellen oder vertreiben; Änderung § 33 betr. Erhöhung des bisherigen Höchstbetrags für Geldbußen von 500.000 DM auf 1 Mio. DM; Einfügung § 45 betr. Weiterleitungsermächtigung für das Bundesamt für Wirtschaft zur Verstärkung des Datenaustauschs der Behörden. Es entstehen beachtliche, nicht näher bezifferbare Verwaltungskosten beim Bundesamt für Wirtschaft. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Datenschutzrechtliche Regelung für die Übermittlung von Informationen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Kerntechnik/Verschärfung der Ausfuhrkontrolle * Biotechnologie/ Verschärfung der Ausfuhrkontrolle * Chemikalie/Verschärfung der Ausfuhrkontrolle * Datenübertragung/Weiterleitungsermächtigung für das Bundesamt für Wirtschaft betr. Ausfuhrkontrollen * Bundesamt für Wirtschaft/Daten-Weiterleitungsermächtigung betr. Ausfuhrkontrollen * Ausfuhrüberwachung/Verschärfung des Außenwirtschaftsgesetzes

Law· Gesetzgebung11/6374enacted

Act zur Verbesserung der Rechtsstellung des Mieters bei Begründung von Wohnungseigentum an vermieteten Wohnungen (G-SIG: 11020402)

Original: Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Mieters bei Begründung von Wohnungseigentum an vermieteten Wohnungen (G-SIG: 11020402)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Inhalt:</b> Berufung auf Eigenbedarf für den Erwerber einer umgewandelten Wohnung erst 7 Jahre (vorher 3 Jahre) nach Erwerb der Wohnung, Gültigkeit dieser Sperrfrist für Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf, Absicherung des verbesserten Kündigungsschutzes; Änderung § 564 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 und § 564b Abs. 2 Nr. 3 BGB. Im öffentlichen Bereich entstehen keine besonderen Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Festlegung der Kündigungsfrist wegen Eigenbedarfs auf fünf Jahre. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Wohnungseigentum/Sperrfrist für Kündigungen wegen Eigenbedarf * Mieter/Verbesserung der Rechtsstellung des Mieters * Kündigungsschutz für Mieter/Verbesserter Kündigungsschutz gem. § 564b BGB * Bürgerliches Gesetzbuch/Änderung §§ 564 und 564b betr. Kündigungsschutz für Mieter

Law· Gesetzgebung11/5317enacted

Zweites act zur Änderung des Marktstrukturgesetzes (G-SIG: 11020418)

Original: Zweites Gesetz zur Änderung des Marktstrukturgesetzes (G-SIG: 11020418)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Inhalt:</b> Änderung der §§ 1, 8, 11, 12 und 13 Marktstrukturgesetz: Erweiterung der Antragsliste über die Erzeugnisse, für die die Bildung einer Erzeugergemeinschaft möglich ist; Ermächtigung des Bundeslandwirtschaftsministers zur Erweiterung dieser Liste durch Rechtsverordnung. Die Kosten der Länder betragen voraussichtlich 0,6 bis 0,8 Mio DM. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Ergänzung der Anhangliste um pflanzliche Erzeugnisse zur technischen Verwendung oder Energiegewinnung. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Landwirtschaftliche Erzeugergemeinschaft/Änd. Marktstrukturgesetz betr. Bildung von Erzeugergemeinschaften

Law· Gesetzgebung11/6943enacted

Act zu dem Vertrag vom 1. Dezember 1987 über die wasserwirtschaftliche Zusammenarbeit im Einzugsgebiet der Donau (G-SIG: 11020548)

Original: Gesetz zu dem Vertrag vom 1. Dezember 1987 über die wasserwirtschaftliche Zusammenarbeit im Einzugsgebiet der Donau (G-SIG: 11020548)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Europäische Impulse:</b> Verschiedene EG-Richtlinien zur Wasserwirtschaft, aufgelistet im Anhang des Vertrages <br><br><b>Inhalt:</b> Ratifikation des am 1. Dezember 1987 in Regensburg zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der EWG einerseits und der Republik Österreich andererseits unterzeichneten Vertrages: Verstärkung der deutsch-österreichischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft im Einzugsgebiet der Donau, Einrichtung einer Ständigen Gewässerkommission, die bereits als Interimskommission besteht. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Donau/act zu dem Vertrag vom 1. Dezember 1987 über die wasserwirtschaftliche Zusammenarbeit im Einzugsgebiet der Donau * Europäische Wirtschaftsgemeinschaft/Wasserwirtschaftliche Zusammenarbeit im Einzugsgebiet der Donau * Wasserwirtschaft/ Wasserwirtschaftliche Zusammenarbeit im Einzugsgebiet der Donau

Law· Gesetzgebung11/6341enacted

Act zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (2. Durchführungsgesetz/EWG zum VAG) (G-SIG: 11020477)

Original: Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (2. Durchführungsgesetz/EWG zum VAG) (G-SIG: 11020477)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<strong>Bezug:</strong> Siehe auch C98; abgetrennter Teil siehe D63, BT-Drs 11/8321 (Beschlussempfehlung)<br /> <br /> <strong>Europäische Impulse:</strong> Rechtsschutzversicherungs-Richtlinie des Rates der EG vom 22.6.1987 (87/344/EWG - ABl. L 185 S. 77), Kreditversicherungs-Richtlinie des Rates der EG vom 22.6.1987 (87/343/EWG - ABl. L 185 S. 72), 2. Schadensversicherungs-Richtlinie des Rates der EG vom 22.6.1987 (88/ 357/EWG - ABl. L 172 S. 1)<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Umsetzung der 2. Koordinierungsrichtlinie für die Schadensversicherung sowie der Rechtsschutz- und der Kreditversicherungs-Richtlinie in deutsches Recht: Lockerung der Versicherungsaufsicht und Aufhebung der Beschränkungen der Vertragsfreiheit im Versicherungsvertragsrecht, Erleichterung der Anlage von Versicherungsgeldern in Produktivvermögen und in Grundstücken, Verbesserung des Verbraucherschutzes im Versicherungsbereich durch Einführung eines Kündigungsrechts unter bestimmten Voraussetzungen bei längerfristigen Versicherungsverträgen sowie durch Erweiterung des Versicherungsschutzes mitversicherter Personen in der Pflichtversicherung; Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes, des Versicherungsvertragsgesetzes, des Einführungsgesetzes zum Versicherungsvertragsgesetz, des Versicherungsteuergesetzes, Änderung der §§ 4 Abs. 2 und 9 Feuerschutzgesetz, von § 10 Abs. 2 Einkommensteuergesetz und von § 17 Abs. 1 Bundesjagdgesetz, Neufassungsermächtigung. Eventuell durch das act entstehende Kosten lassen sich noch nicht beurteilen.<br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Verabschiedung der gem. den angegebenen EG-Richtlinien bis zum 1.7.1990 umzusetzenden Vorschriften: Verzicht auf die Vorlage der allgemeinen Versicherungsbedingungen bei den Aufsichtsbehörden und auf ihre Genehmigung von Großrisiken, entsprechende Regelung für Drittlandsunternehmen, Aufhebung der Spartentrennung in Rechtsschutz-, Kredit- und Kautionsversicherung, Übertragung der Schadensabwicklung in der Rechtsversicherung an selbständige Unternehmen, Aufhebung der Niederlassungspflicht in der Bundesrepublik Deutschland für Versicherungen aus anderen EG-Staaten, Erleichterung des Dienstleistungsverkehrs, Harmonisierung des Internationalen Privatrechts für Versicherungsverträge über in der EG belegene Risiken, Vermeidung der Doppelbesteuerung im Bereich der Versicherung- und Feuerschutzsteuer, Nichtübernahme des im Regierungsentwurf vorgesehenen Wegfalls des sog. Kumulverbots; Änderung und Ergänzung versch. §§ Versicherungsaufsichtsgesetz, act über den Versicherungsvertrag und des Einführungsgesetzes, Versicherungssteuergesetz, Feuerschutzsteuergesetz sowie des § 17 Bundesjagdgesetz; Neufassungsermächtigung.<br /> Teile der Vorlage im &quot;act zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften&quot; (BT-Drs 11/8321)<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Rechtsangleichung in den EG/Umsetzung versicherungsrechtlicher EG- Richtlinien * Versicherungsgewerbe/Umsetzung versicherungsrechtlicher EG-Richtlinien * Schadenversicherung/ Umsetzung der 2. Koordinierungsrichtlinie für die Schadenversicherung * Rechtsschutzversicherung/Umsetzung der EG- Rechtsschutzversicherungs-Richtlinie * Kreditversicherung/Umsetzung der EG-Kreditversicherungs-Richtlinie * Versicherungsaufsicht/ Lockerung der Versicherungsaufsicht * Versicherungsvertrag/Aufhebung von Beschränkungen im Versicherungsvertragsrecht * Versicherungsprämie/Erleichterung der Anlage von Versicherungsgeldern * Verbraucherschutz/Verbesserung des Verbraucherschutzes im Versicherungsbereich * Versicherungsaufsichtsgesetz/Änd. des Versicherungsaufsichtsgesetzes durch 2. Durchführungsgesetz/EWG zum VAG * Versicherungsvertrag/Änd. des Versicherungsvertragsgesetzes durch 2. Durchführungsgesetz/EWG zum VAG und des entsprechenden Einführungsgesetzes * Versicherungsteuer/Änd. des Versicherungssteuergesetzes durch 2. Durchführungsgesetz/EWG zum VAG * Feuerschutzsteuergesetz/Änd. der §§ 4 und 9 FeuerschStG durch 2. Durchführungsgesetz/EWG zum VAG * Einkommensteuergesetz/Änd. von § 10 EStG durch 2. Durchführungsgesetz/EWG zum VAG * Bundesjagdgesetz/Änd. von § 17 Bundesjagdgesetz durch 2. Durchführungsgesetz/EWG zum VAG * Versicherungsaufsichtsgesetz/Änderung und Ergänzung versch. §§ VAG betr. Umsetzung von EG-Richtlinien * Versicherungsvertrag/Änderung und Ergänzung versch. §§ Versicherungsvertragsgesetz und Einführungsgesetz * Versicherungsteuer/Änderung versch. §§ VStG betr. Umsetzung von EG-Richtlinien * Feuerschutzsteuergesetz/Änderung versch. §§ FeuerschStG betr. Umsetzung von EG-Richtlinien * Bundesjagdgesetz/Änderung § 7 BJagdG betr. Rechtsangleichung in der EG * Rechtsangleichung in den EG/Umsetzung versicherungsrechtlicher EG-Richtlinien

Law· Gesetzgebung11/6529enacted

Zweites act zur Änderung der Wirtschaftsprüferordnung (G-SIG: 11020505)

Original: Zweites Gesetz zur Änderung der Wirtschaftsprüferordnung (G-SIG: 11020505)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Bundesverfassungsgerichts-Entscheidung vom 4.4.1984 (BVerfGE 66, 337 ff) <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 21.12.1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung mehrerer §§ der Wirtschaftsprüferordnung, Einfügung eines neuen Achten Teils zur Umsetzung der EG-Richtlinie in deutsches Recht: Bestellung von Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern aus EG-Mitgliedstaaten, die über keinen deutschen Ausbildungsabschluß, wohl aber über ein Diplom im Sinne der Richtlinie verfügen, nach Ablegung einer Eignungsprüfung, Erweiterung der beruflichen Betätigung im Ausland, insbesondere der Errichtung von Zweigniederlassungen, Berücksichtigung von Bedenken des Bundesverfassungsgerichts gegen die dauernde Wirkung einer Berufsausschließung als berufsgerichtliche Maßnahme durch Möglichkeit der Wiederbestellung nach acht Jahren. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Rechtsangleichung in den EG/Zweites act zur Änderung der Wirtschaftsprüferordnung * Beruflicher Befähigungsnachweis/Zweites act zur Änderung der Wirtschaftsprüferordnung * Niederlassungsfreiheit/Betätigung von Wirtschaftsprüfern in der EG * Freizügigkeit/Betätigung von Wirtschaftsprüfern in der EG * Berufsverbot/Wiederbestellung von Wirtschaftsprüfern

Law· Gesetzgebung11/6543enacted

Dienst- und besoldungsrechtliches Begleitgesetz zum act über den Auswärtigen Dienst (Begleitgesetz Auswärtiger Dienst - BGAD) (G-SIG: 11020510)

Original: Dienst- und besoldungsrechtliches Begleitgesetz zum Gesetz über den Auswärtigen Dienst (Begleitgesetz Auswärtiger Dienst - BGAD) (G-SIG: 11020510)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> act über den Auswärtigen Dienst siehe A03 Vergleiche auch A02 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung § 89 und Einfügung § 190a Bundesbeamtengesetz: Regelung des zusätzlichen Urlaubs der ins Ausland entsandten Beamten des Auswärtigen Dienstes; Änderung versch. §§ sowie der Anlagen I und VI Bundesbesoldungsgesetz: Berücksichtigung der Mitwirkung der Ehegatten im Auslandszuschlag des Auswärtigen Dienstes, Gewährung des Auslandszuschlags der Besoldungsgruppen A7/A8 für die im Ausland tätigen Beamten der Besoldungsgruppen A1 bis A6, Regelung des Kaufkraftausgleichs unter Federführung des Auswärtigen Amtes, Einführung von Obergrenzen bei den Mieteigenanteilen der Bediensteten im Ausland, Gewährung einer Zulage für Kanzler an besonders großen Botschaften. Es entstehen Kosten von 26,7 Mio DM im Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts und von 12 Mio DM im Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Änderungen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Auswärtiger Dienst/Begleitgesetz Auswärtiger Dienst * Bundesbeamtengesetz/Änd. §§ 89 und 190a betr. Zusatzurlaub Auswärtiger Dienst * Urlaub/Zusatzurlaub Auswärtiger Dienst * Bundesbesoldungsgesetz/Änd. versch. §§ BBesG betr. Auswärtiger Dienst * Auslandszuschlag/Auslandszuschlag Auswärtiger Dienst * Kaufkraft/Kaufkraftausgleich Auswärtiger Dienst * Ehegatte/ Berücksichtigung im Auslandszuschlag des Auswärtigen Dienstes

Law· Gesetzgebung11/6547enacted

Act über den Auswärtigen Dienst (GAD) (G-SIG: 11020513)

Original: Gesetz über den Auswärtigen Dienst (GAD) (G-SIG: 11020513)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Bericht der Kommission über die Reform des Auswärtigen Dienstes von 1971; Reformberichte der Bundesregierung (BT Drs. 7/1551(neu), 8/ 1400, 8/4513, 10/882 und 10/4204); Entschließung des Deutschen Bundestages vom 24.11.1988 (BT Drs. 11/3423) Siehe auch das Begleitgesetz Auswärtiger Dienst B73, vergleiche auch A02 <br><br><b>Inhalt:</b> Schaffung der für die Gegebenheiten des Auswärtigen Dienstes erforderlichen Sonderregelungen auf der Grundlage des allgemeinen Dienstrechts: Aufgaben und Organisation des Auswärtigen Dienstes, Personaleinsatz und Personalreserve, besondere Pflichten der Beamten im Auswärtigen Dienst, besondere Verantwortung und Fürsorge des Dienstherrn, insbesondere Ausgleich von Nachteilen für den Bediensteten und die Familien, Anerkennung der Mitwirkung der Ehegatten am dienstlichen Auftrag, Fürsorge für Ausbildung und Entwicklung der Kinder, Leitlinien für Auslandsumzüge, Wohnungsfürsorge und Besoldung. Es entstehen Kosten von 7,8 Mio DM im Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes und von 1,0 Mio DM im Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Anwendung datenschutzrechtlicher Vorschriften. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Dienstrecht/Sonderregelungen Auswärtiger Dienst * Ehegatte/ Mitwirkung der Ehegatten im Auswärtigen Dienst * Kind/Fürsorge für Kinder von Bediensteten des Auswärtigen Dienstes * Auslandsbesoldung/ Auslandsbesoldung des Auswärtigen Dienstes * Wohnungsfürsorge im öffentlichen Dienst/Wohnungsfürsorge im Auswärtigen Dienst * Umzugskosten/Auslandsumzüge Auswärtiger Dienst * Datenschutz/ Anwendung datenschutzrechtlicher Vorschriften im Auswärtigen Dienst

Law· Gesetzgebung11/6760enacted

Act über die neunzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz sowie zur Änderung weiterer sozialrechtlicher Vorschriften (KOV-Anpassungsgesetz 1990 - KOVAnpG 1990) (G-SIG: 11020524)

Original: Gesetz über die neunzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz sowie zur Änderung weiterer sozialrechtlicher Vorschriften (KOV-Anpassungsgesetz 1990 - KOVAnpG 1990) (G-SIG: 11020524)

Germany · German Bundestag · 7 August 2024

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<b>Bezug:</b> Entscheidung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 15. Februar 1989 - 9/4b RV 27/87) im Anschluß an eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Januar 1981 (BVerfGE 56,1ff) betr. Versorgung Deutscher in Osteuropa Siehe auch G06, G33 und G49 <br><br><b>Inhalt:</b> Anhebung der in § 56 Bundesversorgungsgesetz bestimmten Leistungen und des Bemessungsbetrages um 3,3 v.H., Möglichkeit einer späteren Änderung des Anpassungssatzes bei abweichender Entgeltentwicklung im Jahre 1989, gesetzliche Ausgestaltung der Versorgung für Deutsche mit Wohnsitz in Ost- und Südosteuropa unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, Regelung der Leistungspflicht der Krankenkassen bei Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung und Regelung des Verfahrens für Leistungen bei Krankheit an Aus- und Übersiedler; Änderung und Ergänzung versch. §§ Bundesversorgungsgesetz, 5. Buch Sozialgesetzbuch, Bundesvertriebenengesetz, Soldatenversorgungsgesetz, Zivildienstgesetz, Opferentschädigungsgesetz und Bundesseuchengesetz. Dem Bund entstehen im Jahre 1990 Mehraufwendungen in Höhe von 149,9 Mio DM (1991: 287 Mio DM, 1992: 273 Mio DM, 1993: 260 Mio DM). <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Verdoppelung der Zahl der Familienheimfahrten für auswärtig untergebrachte Rehabilitanden analog zum Rentenreformgesetz im Recht der übrigen Rehabilitationsträger, Übernahme der Vorschriften für einen erweiterten Unfallschutz gem. KOV-Strukturgesetz in das Soldatenversorgungsgesetz, Bundesseuchengesetz, Zivildienstgesetz, Opferentschädigungsgesetz und Häftlingshilfegesetz, Aufhebung des Gegenseitigkeitsvorbehalts gem. Opferentschädigungsgesetz gegenüber EG-Angehörigen, rückwirkendes Inkrafttreten der Regelungen über Kassenleistungen bei künstlicher Befruchtung ab 1. Januar 1989. <br><br><b>Änderungen durch das Vermittlungsverfahren:</b> Änderung der §§ 37, 121a und 269 SGB V betr. häusliche Behandlungspflege, Genehmigungsbefugnis der Landesbehörden und Anschlußheilbehandlung, Änderung von Bestimmungen zum Inkrafttreten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Bundesversorgungsgesetz/Änderung und Ergänzung versch. §§ BVG betr. Versorgungsanpassung 1990 * Sozialgesetzbuch/Änderung und Ergänzung versch. §§ SGB V betr. Leistungen für künstliche Befruchtung * Bundesvertriebenengesetz/Änd. § 90b BVFG betr. Leistungen bei Krankheit * Soldatenversorgungsgesetz/Änd. § 80 SVG betr. Versorgungsanpassung 1990 * Zivildienstgesetz/Änd. § 47 ZDG betr. Versorgungsanpassung 1990 * Opferentschädigungsgesetz/Änd. § 1 OEG betr. Versorgungsanpassung 1990 * Bundes-Seuchengesetz/Änd. § 54 BseuchG betr. Versorgungsanpassung 1990 * Volksdeutscher/ Kriegsopferversorgung für Deutsche in Ost- und Südosteuropa * Künstliche Befruchtung/Leistungspflicht der Krankenkassen * Gesetzliche Krankenversicherung/Leistungspflicht bei künstlicher Befruchtung * Aussiedler/Verfahrensregelung bei Krankheit * Übersiedler aus der DDR/Verfahrensregelung bei Krankheit * Osteuropa/ Versorgung für deutsche Kriegsopfer in Osteuropa * Familienheimfahrt/ Verdoppelung der Familienheimfahrten für Rehabilitanden gem. KOV * Soldatenversorgungsgesetz/Übernahme des erweiterten Unfallschutzes gem. KOV-Strukturgesetz * Bundes-Seuchengesetz/Übernahme des erweiterten Unfallschutzes gem. KOV-Strukturgesetz * Zivildienstgesetz/Übernahme des erweiterten Unfallschutzes gem. KOV- Strukturgesetz * Opferentschädigungsgesetz/Übernahme des erweiterten Unfallschutzes gem. KOV-Strukturgesetz; Aufhebung des Gegenseitigkeitsvorbehalts gegenüber EG-Angehörigen * Künstliche Befruchtung/Rückwirkendes Inkrafttreten der Regelungen über Kassenleistungen bei künstlicher Befruchtung ab 1. Januar 1989 * Sozialgesetzbuch/Änderung der §§ 37, 121a und 269 SGB V betr. häusliche Behandlungspflege, Genehmigungsbefugnis der Landesbehörden und Anschlußheilbehandlung, Änderung von Bestimmungen zum Inkrafttreten

Law· Gesetzgebung11/6544enacted

Zweites act zur Änderung besoldungs- und wehrsoldrechtlicher Vorschriften (G-SIG: 11020528)

Original: Zweites Gesetz zur Änderung besoldungs- und wehrsoldrechtlicher Vorschriften (G-SIG: 11020528)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Siehe auch B70 und H06 <br><br><b>Inhalt:</b> Besoldungsverbesserungen für den Bereich der Bundeswehr: Höherstufung des Eingangsdienstgrades A1 nach A2 bereits nach 3 Monaten, Amtszulage von 40 DM für Gefreite, Einführung des Spitzendienstgrades Stabsgefreiter in A5, Verdoppelung der Stellenzulage für Soldaten als Ausbilder im Außen- und Geländedienst von 50 DM, Stellenzulage für den Flugsicherungsbetriebsdienst: Umwandlung der Erschwerniszulagen nach der VO vom 22.03.1974 in teilweise ruhegehaltsfähige und teilweise nicht ruhegehaltsfähige Stellenzulagen, Verdoppelung der Stellenzulage für Soldaten und Beamte als fliegendes Personal von 450, 360 und 288 DM, Stellenzulage im Marinebereich, Leistungszuschlag für Wehrübende; Besoldungsverbesserungen für den Bereich der zivilen Flugsicherung: Stellenzulage für den Flugsicherungsbetriebsdienst und für die Beamten des mittleren und gehobenen technischen Dienstes bei der Bundesanstalt für Flugsicherung; Einfügung der Nummern 3a, 5a und 9a in die Anl. I (Bundesbesoldungsordnungen A und B) des Bundesbesoldungsgesetzes, Änderung der Anlage IX (Zulagen) und der Anlage VII (Zulage für die Beamten in der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in der DDR) des BBesG, Änderung § 1 und Einfügung § 8a Wehrsoldgesetz, Änderung § 1 bis 3 der ErschwerniszulagenVO in besonderen Fällen. Dem Bund entstehen 1990 Kosten in Höhe von 71,6 Mio DM und 1991 112,5 Mio DM. Den Ländern entstehen Kosten von 0,1 Mio DM (1990) und 0,4 Mio DM (1991). <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Erhöhung der Planstellen bei Stabsfeldwebeln, Erhöhung und Ruhegehaltfähigkeit der Kompaniefeldwebelzulage, Einführung einer Zulage mit Ruhegehaltfähigkeit von 180 DM für Flugabfertiger in den Flugsicherungsstellen, Erhöhung der Zulage und Ruhegehaltfähigkeit für Nachprüfer von Luftfahrtgerät. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Bundeswehr/Attraktivitätsprogramm der Bundeswehr * Flugsicherung/ Besoldungsverbesserungen für die militärische und zivile Flugsicherung * Besoldungszulage/Besoldungszulagen für Bundeswehr und Flugsicherung * Bundesbesoldungsgesetz/Änd. Anl. I, VII und IX BBesG betr. Zulagen für Bundeswehr und Flugsicherung * Wehrsoldgesetz/Änd. § 1 und 8a Wehrsoldgesetz betr. Leistungszuschlag bei Wehrübungen * Wehrübung/Leistungszuschlag bei Wehrübungen * Erschwerniszulagenverordnung/Änd. § 1 bis 3 der VO betr. Zulage für Beamte der Flugsicherung * Bundesanstalt für Flugsicherung/Zulage für Beamte der Flugsicherung

Law· Gesetzgebung11/6750enacted

Act über Finanzhilfen des Bundes gemäß Artikel 104a Abs. 4 GG für Investitionen zur vorläufigen Unterbringung von Aussiedlern und Übersiedlern (G-SIG: 11020557)

Original: Gesetz über Finanzhilfen des Bundes gemäß Artikel 104a Abs. 4 GG für Investitionen zur vorläufigen Unterbringung von Aussiedlern und Übersiedlern (G-SIG: 11020557)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Inhalt:</b> Gewährung einer Finanzhilfe von 500 Mio. DM an die Länder im Jahre 1990 für Investitionen zur Schaffung von Einrichtungen zur vorläufigen Unterbringung der Aus- und Übersiedler, Aufteilung der Mittel auf die Länder gem. Verteilungsschlüssel des Bundesrates. Es entstehen Kosten von bis zu 500 Mio. DM in den Jahren 1990 und 1991. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Halbjährlicher Bericht der Länder an das BMI über die verausgabten Finanzmittel sowie über die Anzahl der damit geschaffenen Plätze zur Unterbringung der Aus- und Übersiedler und Bericht über die nicht in Anspruch genommenen Mittel bis zum 30.06.1991. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Finanzhilfe/Finanzhilfen des Bundes an Aus- und Übersiedler * Aussiedler/Finanzhilfen des Bundes an Aussiedler * Übersiedler aus der DDR/Finanzhilfen des Bundes an Übersiedler * Aussiedler/ Halbjährlicher Bericht der Länder an das BMI über die verausgabten Finanzmittel sowie über die Anzahl der damit geschaffenen Plätze zur Unterbringung der Aus- und Übersiedler und Bericht über die nicht in Anspruch genommenen Mittel bis zum 30.06.1991 * Übersiedler aus der DDR/Halbjährlicher Bericht der Länder an das BMI über die verausgabten Finanzmittel sowie über die Anzahl der damit geschaffenen Plätze zur Unterbringung der Aus- und Übersiedler und Bericht über die nicht in Anspruch genommenen Mittel bis zum 30.06.1991 * Eingliederungshilfe/Halbjährlicher Bericht der Länder an das BMI über die verausgabten Finanzmittel sowie über die Anzahl der damit geschaffenen Plätze zur Unterbringung der Aus- und Übersiedler und Bericht über die nicht in Anspruch genommenen Mittel bis zum 30.06.1991

Law· Gesetzgebung11/6643enacted

Act über Milch, Milcherzeugnisse, Margarineerzeugnisse und ähnliche Erzeugnisse (Milch- und Margarinegesetz) (G-SIG: 11020563)

Original: Gesetz über Milch, Milcherzeugnisse, Margarineerzeugnisse und ähnliche Erzeugnisse (Milch- und Margarinegesetz) (G-SIG: 11020563)

Germany · German Bundestag · 19 January 2023

Translated from German

<b>Europäische Impulse:</b> Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 11.5.1989 in der Rechtssache 76/86 betr. Milchersatzerzeugnisse <br><br><b>Inhalt:</b> Zusammenfassung der Geltungsbereiche für das Milchgesetz und das Margarinegesetz, Beseitigung des Herstellungs- und Vertriebsverbots für Milchersatzerzeugnisse durch Aufhebung von § 36 des Milchgesetzes sowie § 3 Nr. 4 des Margarinegesetzes, Regelung dieses Bereichs; Vereinfachung von Vorschriften; Ermächtigung des Bundeslandwirtschaftsministeriums zum Erlaß von Rechtsverordnungen zur Überführung von einschlägigen EG-Vorschriften in nationales Recht sowie zur Aufhebung des Margarinegesetzes; Änderung von § 32 Absatz 1 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes; Außerkrafttreten des Milchgesetzes bei Inkrafttreten dieses Gesetzes. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Einfügung eine § 8a betr. Bezeichnungsschutz im Interesse des Verbrauchers sowie eines § 19a betr. weitere Ermächtigungen zum Schutz beim Verkehr mit Lebensmitteln, u.a.m. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Milchgesetz/Aufhebung § 36 Milchgesetz betr. Milchersatzerzeugnisse * Margarinegesetz/Aufhebung § 3 Nr. 4 Margarinegesetz betr. Milchersatzerzeugnisse * Imitationsprodukt (Lebensmittel)/Regelung von Milchersatzerzeugnissen * Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz/Änd. § 32 Abs. 1 LMBG betr. Milchersatzerzeugnisse

Law· Gesetzgebung11/6910enacted

Act zur Aufhebung des Aufnahmegesetzes (G-SIG: 11020565)

Original: Gesetz zur Aufhebung des Aufnahmegesetzes (G-SIG: 11020565)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> Siehe auch B77 <br><br><b>Inhalt:</b> Aufhebung des Aufnahmegesetzes vom 22.8.1950 und der Verordnung zur Durchführung des Aufnahmegesetzes vom 11.6.1951 zum 1.7.1990, Beendigung spezifischer Leistungen für Übersiedler nach dem Flüchtlingshilfegesetz und vergleichbarer Leistungen aus dem Härtefonds des Lastenausgleichs, Beibehaltung der Freizügigkeit; Änderung § 1 und 20 des Flüchtlingshilfegesetzes sowie § 1 Abs. 2 Nr. 1 der 2. Verordnung über Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz. Bund, Länder und Gemeinden werden finanziell entlastet. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Ermächtigung zur Änderung oder Aufhebung der zweiten Verordnung über Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz durch Rechtsverordnung. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Übersiedler aus der DDR/Aufhebung des Notaufnahmeverfahrens * Notaufnahmelager/Aufhebung des Notaufnahmeverfahrens für Übersiedler * Flüchtlingshilfegesetz/Änd. § 1 und 20 FlüHG betr. Beendigung von Leistungen für Übersiedler aus der DDR * Lastenausgleichsgesetz/Änd. § 1 der 2. VO zum LAG betr. Beendigung von Leistungen für Übersiedler

Law· Gesetzgebung11/6930enacted

Achtes act zur Änderung des Wohngeldgesetzes (G-SIG: 11020570)

Original: Achtes Gesetz zur Änderung des Wohngeldgesetzes (G-SIG: 11020570)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> Siehe auch L18 und L23 <br><br><b>Inhalt:</b> Erhöhung der Wohngeldbeträge um durchschnittlich 20 DM auf 170 DM, Anhebung des monatlichen Wohngeldes für einen 1-Personenhaushalt um durchschnittlich 17 DM auf 127 DM, für einen 4- und mehr Personenhaushalt um durchschnittlich 23 DM auf 231 DM; stärkere Anhebung des Wohngeldes für Wohnraum in Gemeinden mit überdurchschnittlich hohen Mieten (Mietstufen IV bis VI), Zuordnung der Gemeinden ab 10.000 Einwohnern zu einer eigenen Mietstufe, Herabsetzung des Wohngeldmindestbetrages von 20 auf 10 DM, Anhebung des Einkommensfreibetrages für Schwerbehinderte (Behinderungsgrad 100 sowie mindestens 80 bei häuslicher Pflege) von 2.400 auf 3.000 DM, pauschaliertes Wohngeld für Empfänger laufender Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz und dem Bundesversorgungsgesetz, Neufassungsermächtigung. Die Gesamtkosten betragen im Jahr der vollen Wirksamkeit (1992) 1,2 Mrd DM. Bund und Länder tragen die Kosten jeweils zur Hälfte. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Verringerung der Zahl der Wohngeldtabellen bei der nächsten Wohngeldanpassung. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Wohngeld/Erhöhung des Wohngeldes * Schwerbehinderter/Anhebung des Einkommensfreibetrags im Zuge der 8. Wohngeldnovelle * Sozialhilfeempfänger/Zahlung eines pauschalierten Wohngeldes * Wohngeld/Verringerung der Zahl der Wohngeldtabellen bei der nächsten Wohngeldanpassung

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